Hallo,
laut Informationen ist das K&N Performance Kit ab 01.01.2006 nicht mehr eintragungsfähig. Wer eines verbaut hat (und es weiterhin fahren will), sollte eine Eintragung unbedingt die nächsten Tage vornehmen lassen.
Die "normalen" Plattenfilter von K&N, die in dem originalen Luftfilterkasten verbaut werden, sind hiervon nicht betroffen. Diese waren und sind eintragungsfrei.
Genaue Gründe für die Änderung sind mir nicht bekannt. Auf der HP von K&N ist bisher noch nichts zu lesen (Stand 23.12.2005).
Ob zu einem späteren Zeitpunkt eine Eintragung wieder möglich sein wird (bei Ergänzung / Änderung des Gutachtens) ist mir ebenfalls nicht bekannt.
Folgendes Schreiben wurde letztens an die Händler verschickt:
Sehr geehrter Kunde!
Der TÜV hat uns mitgeteilt, dass alle Teilegutachten bezüglich der Einhaltung der Abgasgrenzwerte mit dem gesetzlich
vorgeschriebenen Abgaszyklus (Prüfung nach 70/220/EWG) zu überprüfen sind. Falls dies nicht möglich ist, müssen diese Teilegutachten zurückgezogen werden.
Alle Inhaber von Teilegutachten mit dem Änderungsumfang "Luftfilter" müssen bis 31.12.2005 den Nachweis des Abgaszyklus
gemäß RL 70/220/EWG erbringen, ansonsten werden die Teilegutachten für ungültig erklärt und zurückgezogen.
Dies betrifft, wie gesagt, alle Inhaber von Teilegutachten ohne Nachweis des Abgaszyklus gemäß RL 70/220/EWG.
Hiervon sind leider auch ältere TÜV Teilegutachten von uns betroffen:
Alfa Romeo 156
Fiat alle
MG alle
Peugeot alle
Subaru alle
BMW alle
Honda alle
MINI alle
Renault alle
Suzuki alle
Chrysler/Jeep alle
Lancia alle
Mitsubishi alle
Rover alle
Toyota alle
Citroen alle
Mercedes alle
Nissan alle
Smart alle
Volvo alle
Da wir erst vor einigen Tagen über die Problematik informiert worden sind, ist es uns leider nicht mehr möglich, diesen Nachweis
bis zum 31.12.05 zu erbringen.
Daher werden für die oben aufgelisteten Fahrzeuge die Teilegutachten zum 31.12.05 ihre Gültigkeit verlieren!
Neuere Teilegutachten der Marken Audi, Ford, Opel, Seat, Skoda und VW bleiben vorerst bestehen.
Bei allen Fahrzeugen, in denen die Luftfilter bereits eingetragen sind, bleiben die Eintragungen erhalten und auch gültig. Eine Austragung erfolgt nicht.
Wir möchten Sie daher bitten, Ihre Unterlagen dementsprechend zu aktualisieren und diese Information an Ihre Kunden weiterzuleiten.
Grüsse
Nico
PS: Der Text des Schreibens wurde mir freundlicherweise von "_Dirk" zur Verfügung gestellt.