Unterlassungsdelikte... ;)

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Puzzle (5x4)
10.02.2006 16:28
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Mr.V
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§ 323c StGB: Unterlassene Hilfeleistung
Wer bei Unglücksfällen oder gemeiner Gefahr oder Not nicht Hilfe leistet, obwohl dies erforderlich und ihm den Umständen nach zuzumuten, insbesondere ohne erhebliche eigene Gefahr und ohne Verletzung anderer Pflichten möglich ist, wird mit einer Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft. Leistet ERSTE HILFE !!! ;) :D

Kommentar von Refuse2Lose » 10.02.2006 17:27

Beeindruckend! Würde aufpassen, dass das Dach nicht über dir einstürzt. Manchmal traue ich dem dünnen Verdeck nicht :(
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Refuse2Lose
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Kommentar von Mr.V » 12.02.2006 01:23

Meiner steht zum Glück immer warm in der Garage und wenn er sauber ist, wird er ganz liebevoll eingepackt in seinen Pyjama... :)
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Kommentar von Pitty59 » 01.03.2006 07:07

Wie jetzt??? Und sonst steht er nackich da...?
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Kommentar von Mr.V » 02.03.2006 01:17

du meinst wenn er dreckig ist? Dann muss er erst unter die Dusche und wenn er sich dagegen sträubt, muss er nogisch bleiben, ja... :D
PS: Dies ist NICHT mein Zetti, hab das Bild ausm Netz...
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