Wer bei Unglücksfällen oder gemeiner Gefahr oder Not nicht Hilfe leistet, obwohl dies erforderlich und ihm den Umständen nach zuzumuten, insbesondere ohne erhebliche eigene Gefahr und ohne Verletzung anderer Pflichten möglich ist, wird mit einer Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft. Leistet ERSTE HILFE !!!

