Mal eine Frage zum Kauf bei ebay Kleinanzeigen

Forum zum Plaudern (...über alles und jeden), Vorstellungen, Forumhilfe, keine Verkaufsangebote
Forumsregeln
Verkaufsangebote werden im Smalltalk-Bereich entfernt.

Re: Mal eine Frage zum Kauf bei ebay Kleinanzeigen

Beitragvon OldsCool » 22.01.2020 21:15

Einen echten Rechtsexperten erkennt man daran, dass er in öffentlichen Foren keine Mutmaßungen äußert :mrgreen:

Das sollte die Frage beantworten :roll:

Gruß Steffen (kein Rechtsexperte)
Benutzeravatar
OldsCool
Benutzer
 
4 Jahre Mitgliedschaft4 Jahre Mitgliedschaft4 Jahre Mitgliedschaft4 Jahre Mitgliedschaft
 
Alter: 44
Beiträge: 5022
Themen: 41
Bilder: 7
Registriert: 05.06.2019 14:08
Wohnort: Unterallgäu

Z3 roadster 1.9i (03/1999)

   


Z3 roadster 2.8 (01/2000)

   



  

Re: Mal eine Frage zum Kauf bei ebay Kleinanzeigen

Beitragvon Z3newbi » 22.01.2020 21:47

Dazu muss man kein Rechtsexperte sein. Das ist Realschule 8. Klasse oder so.
Dass es für Kaufverträge keine Formvorschrift gibt ist Allgemeinwissen. Es gibt ein paar Ausnahmen (Immobilien usw.), die dürften hier aber nicht greifen.
Z3newbi
Benutzer
 
5 Jahre Mitgliedschaft5 Jahre Mitgliedschaft5 Jahre Mitgliedschaft5 Jahre Mitgliedschaft5 Jahre Mitgliedschaft
 
Beiträge: 124
Themen: 14
Bilder: 0
Registriert: 19.02.2019 23:56
Wohnort: Augsburg

  

Re: Mal eine Frage zum Kauf bei ebay Kleinanzeigen

Beitragvon WernerBastian » 22.01.2020 22:50

325i vfl hat geschrieben:
WernerBastian hat geschrieben:
325i vfl hat geschrieben:
WernerBastian hat geschrieben:
Ansonsten finde ich das zum Teil gruselig was hier geschrieben wurde. Mensch Leute, haltet doch einfach mal das in diesem Fall ungefährliche Halbwissen zurück.
Der hier zustande gekommene Kaufvertrag ist in solchen Fällen schwierig bis gar nicht durchsetzbar bzw. hat ein Rechtsstreit eine geringe Erfolgsaussicht i.S. einer Übergabe der Sache bei einem in keinem guten Verhältnis stehenden Aufwand. Hier gilt einmal wieder, dass Recht haben und Recht bekommen nicht das gleiche sind.
Deshalb hilft es ungemein bei diesen Pillepalle-Käufen, selbst bei Vorliegen eines formellen Kaufvertrags, sein Herz nicht so sehr an solch eine Sache zu hängen.


Bist Du Rechts Experte?


Warum möchtest du das wissen, was würde das für dich bedeuten?


Warum beantwortet man eine Frage mit einer Gegenfrage?

Ich kann es Dir sagen warum ich das wissen will, da ich nichts zu verbergen habe.........

Im Leben gerät man hin und wieder in blöde Situationen, so wie dieses Beispiel zeigt. Ähnlichen Fall hatte ich auch, nur ich habe nichts unternommen, weil es mir einfach zu doof war.
Von daher ist das für mich nicht ganz uninteressant wie die Rechtslage wirklich ist. Natürlich versucht man diese Situation mit seiner Eigenen zu vergleichen und selektiert Antworten aus dem Thread. Nur welche sind jetzt fachkundig und welche sind Halbweisheiten.
Bisher ist das noch undurchsichtig und von daher meine Frage.

Würdest jetzt Du, bitte meine Frage beantworten?


Ich drück dir die Daumen, dass du in nicht mehr viele blöde Situationen gerätst. Zu deiner Frage: Ich befasse mich hauptberuflich mit dem Thema Vertragsrecht seit 16 Jahren.
WernerBastian
Benutzer
 
10 Jahre Mitgliedschaft10 Jahre Mitgliedschaft10 Jahre Mitgliedschaft10 Jahre Mitgliedschaft10 Jahre Mitgliedschaft10 Jahre Mitgliedschaft10 Jahre Mitgliedschaft10 Jahre Mitgliedschaft10 Jahre Mitgliedschaft10 Jahre Mitgliedschaft
 
Alter: 51
Beiträge: 299
Themen: 8
Bilder: 7
Registriert: 21.05.2013 19:47
Wohnort: NRW

M roadster (06/1998)

   
  

Re: Mal eine Frage zum Kauf bei ebay Kleinanzeigen

Beitragvon mk-z3-2.0 » 22.01.2020 22:53

Dann kannst Du doch hier mal schreiben, was Deine rechtliche Sicht ist.

Vertrag : ja oder nein?
Ansprüche?
mk-z3-2.0
Benutzer
 
13 Jahre Mitgliedschaft13 Jahre Mitgliedschaft13 Jahre Mitgliedschaft13 Jahre Mitgliedschaft13 Jahre Mitgliedschaft13 Jahre Mitgliedschaft13 Jahre Mitgliedschaft13 Jahre Mitgliedschaft13 Jahre Mitgliedschaft13 Jahre Mitgliedschaft
13 Jahre Mitgliedschaft13 Jahre Mitgliedschaft13 Jahre Mitgliedschaft
 
Beiträge: 1524
Themen: 58
Registriert: 07.11.2010 16:51
Wohnort: Frankfurt

Z3 roadster 2.0 (06/2000)

   



  

Re: Mal eine Frage zum Kauf bei ebay Kleinanzeigen

Beitragvon WernerBastian » 22.01.2020 23:00

mk-z3-2.0 hat geschrieben:Dann kannst Du doch hier mal schreiben, was Deine rechtliche Sicht ist.

Vertrag : ja oder nein?
Ansprüche?


Durch mich erfolgt keine Rechtsberatung in Internetforen. Meine bisherige Einlassung hier muss reichen.
Nichtsdestotrotz wünsche ich weiterhin gute Unterhaltung in diesem Fred.
WernerBastian
Benutzer
 
10 Jahre Mitgliedschaft10 Jahre Mitgliedschaft10 Jahre Mitgliedschaft10 Jahre Mitgliedschaft10 Jahre Mitgliedschaft10 Jahre Mitgliedschaft10 Jahre Mitgliedschaft10 Jahre Mitgliedschaft10 Jahre Mitgliedschaft10 Jahre Mitgliedschaft
 
Alter: 51
Beiträge: 299
Themen: 8
Bilder: 7
Registriert: 21.05.2013 19:47
Wohnort: NRW

M roadster (06/1998)

   
  

Re: Mal eine Frage zum Kauf bei ebay Kleinanzeigen

Beitragvon mk-z3-2.0 » 22.01.2020 23:04

Das ist doch keine Rechtsberatung...

Der TE hat ja schon geschrieben, dass er es gut sein lässt. Ist eben doof gelaufen

PS: habe Deinen ersten Beitrag nochmals gelesen. Eigentlich steht da alles drin. Und so weit liegen wir nicht auseinander
mk-z3-2.0
Benutzer
 
13 Jahre Mitgliedschaft13 Jahre Mitgliedschaft13 Jahre Mitgliedschaft13 Jahre Mitgliedschaft13 Jahre Mitgliedschaft13 Jahre Mitgliedschaft13 Jahre Mitgliedschaft13 Jahre Mitgliedschaft13 Jahre Mitgliedschaft13 Jahre Mitgliedschaft
13 Jahre Mitgliedschaft13 Jahre Mitgliedschaft13 Jahre Mitgliedschaft
 
Beiträge: 1524
Themen: 58
Registriert: 07.11.2010 16:51
Wohnort: Frankfurt

Z3 roadster 2.0 (06/2000)

   



  

Re: Mal eine Frage zum Kauf bei ebay Kleinanzeigen

Beitragvon EposEs14 » 22.01.2020 23:44

Also, an alle, die eine Management Summary in Prosa möchten:

Das in der Anzeige beworbene Produkt selbst ist - wie z.B auch das ausgestellte und bepreiste Kleid im Schaufenster - eine "Einladung, ein Angebot zu machen" - "invitatio ad offerendum", wie der Lateiner sagt. Der (potentielle) Käufer wird animiert, ein - so sind's, die Juristen - Angebot zu machen "Ich biete an, das Objekt zu kaufen". Der Verkäufer kann - muss aber nicht - auf das Angebot eingehen. So wie der Ladenbesitzer sagen kann "nee, ich habs mir anders überlegt, ich will das Kleid gar nicht verkaufen"...kann das der (potentielle) Verkäufer im Internet bei den Kleinanzeigen (zunächst) auch.

Hat er aber nicht, er dürfte mit seiner Antwort (deren genauen Wortlaut wir allerdings nicht kennen)...sinnbildlich "eingeschlagen" haben.

Damit ist ein Kaufvertrag wirksam zustandegekommen. Und der Käufer hat einen Anspruch auf Lieferung, rechtlich betrachtet.

Nur müsste er den Anspruch durchsetzen, und das macht Arbeit und kostet, mindestens, Zeit.

Im vorliegenden Fall würde, aber das geht über die Frage hinaus, vermutlich Folgendes passieren: Verkäufer (V) sagt: ich würde ja gerne liefern, aber ich habe es schon jemandem anderen geliefert, ich k a n n also gar nicht mehr. Dann müsste der ("geprellte") Käufer sagen: Aber Du hast eingeschlagen, ich hab ein Recht auf Lieferung. Und da Kiemen nun nicht soooo einzigartig sind, musst Du mir halt andere, in gleicher Art, Güte und Farbe liefern, notfalls Neuteile, kannst Du ja beim Freundlichen kaufen". Und wenn dann alle ganz lieb und nett wären..würde es auch so passieren.

Ich würde mich allerdings nicht wundern, wenn "V" erstmal, Recht hin oder her (welches er eventuell gar nicht kennt), dazu nun gar keine Lust hat und einfach schweigt. Dann müsste K einen Anwalt einschalten/klagen etc. Will er das, hat er die Ausdauer?

So, kein Juristendeutsch, aber hoffentlich verständlich.

Grüße!
Ralf
EposEs14
Benutzer
 
19 Jahre Mitgliedschaft19 Jahre Mitgliedschaft19 Jahre Mitgliedschaft19 Jahre Mitgliedschaft19 Jahre Mitgliedschaft19 Jahre Mitgliedschaft19 Jahre Mitgliedschaft19 Jahre Mitgliedschaft19 Jahre Mitgliedschaft19 Jahre Mitgliedschaft
19 Jahre Mitgliedschaft19 Jahre Mitgliedschaft19 Jahre Mitgliedschaft19 Jahre Mitgliedschaft19 Jahre Mitgliedschaft19 Jahre Mitgliedschaft19 Jahre Mitgliedschaft19 Jahre Mitgliedschaft19 Jahre Mitgliedschaft
 
Alter: 56
Beiträge: 687
Themen: 24
Bilder: 5
Registriert: 03.09.2004 18:55

Z3 roadster 2.8 (1998)

   


Z3 roadster 2.8 (1998)

   



  

Re: Mal eine Frage zum Kauf bei ebay Kleinanzeigen

Beitragvon Micki1005 » 23.01.2020 11:28

schaut mal hier, da steht alles drin :D

https://pages.ebay.de/rechtsportal/kaeufer_1.html
Micki1005
inaktiv
 
17 Jahre Mitgliedschaft17 Jahre Mitgliedschaft17 Jahre Mitgliedschaft17 Jahre Mitgliedschaft17 Jahre Mitgliedschaft17 Jahre Mitgliedschaft17 Jahre Mitgliedschaft17 Jahre Mitgliedschaft17 Jahre Mitgliedschaft17 Jahre Mitgliedschaft
17 Jahre Mitgliedschaft17 Jahre Mitgliedschaft17 Jahre Mitgliedschaft17 Jahre Mitgliedschaft17 Jahre Mitgliedschaft17 Jahre Mitgliedschaft17 Jahre Mitgliedschaft
 
Beiträge: 398
Themen: 14
Bilder: 0
Registriert: 04.02.2007 14:09

  

Re: Mal eine Frage zum Kauf bei ebay Kleinanzeigen

Beitragvon Roadcaptain » 23.01.2020 13:21

Micki1005 hat geschrieben:schaut mal hier, da steht alles drin :D

https://pages.ebay.de/rechtsportal/kaeufer_1.html


Ich will mich nicht zu weit aus dem Fenster lehnen, aber so wie ich das verstanden habe geht es nicht um ebay, sondern ebay Kleinanzeigen. Sollte mich wundern wenn die verlinkten Tipps dort auch Gültgkeit haben.

zumie hat geschrieben:Gestern hatte ich bei ebay Kleinanzeigen,M-Kiemen für 99,-Euro entdeckt,den Verkäufer gleich angeschrieben,das ich sie kaufen möchte
Benutzeravatar
Roadcaptain
Benutzer
 
13 Jahre Mitgliedschaft13 Jahre Mitgliedschaft13 Jahre Mitgliedschaft13 Jahre Mitgliedschaft13 Jahre Mitgliedschaft13 Jahre Mitgliedschaft13 Jahre Mitgliedschaft13 Jahre Mitgliedschaft13 Jahre Mitgliedschaft13 Jahre Mitgliedschaft
13 Jahre Mitgliedschaft13 Jahre Mitgliedschaft13 Jahre Mitgliedschaft
 
Alter: 68
Beiträge: 963
Themen: 76
Bilder: 12
Registriert: 21.07.2010 13:19
Wohnort: Wesel

Z3 coupe 2.8 (08/1999)

   


Z3 roadster 2.8 (07/1998)

   
  

Re: Mal eine Frage zum Kauf bei ebay Kleinanzeigen

Beitragvon pat.zet » 23.01.2020 13:35

]Hallo ich habe mal so etwas mitgenommen , damit man ausschliessen kann ob etwas geklaut ist und somit eien nachweis hat , alles andere ist eher schwierig ......

[attachment=0]teileverkauf - vertrag.pdf[/attachment
Dateianhänge
teileverkauf - vertrag.pdf
(13.85 KiB) 74-mal heruntergeladen
pat.zet
Benutzer
 
15 Jahre Mitgliedschaft15 Jahre Mitgliedschaft15 Jahre Mitgliedschaft15 Jahre Mitgliedschaft15 Jahre Mitgliedschaft15 Jahre Mitgliedschaft15 Jahre Mitgliedschaft15 Jahre Mitgliedschaft15 Jahre Mitgliedschaft15 Jahre Mitgliedschaft
15 Jahre Mitgliedschaft15 Jahre Mitgliedschaft15 Jahre Mitgliedschaft15 Jahre Mitgliedschaft15 Jahre Mitgliedschaft
 
Alter: 53
Beiträge: 2842
Themen: 58
Bilder: 19
Registriert: 21.01.2009 21:15
Wohnort: Kreis Offenbach

Z3 roadster 2.0 (03/1999)

   


Z3 coupe 2.8 (11/1998)

   



  

VorherigeNächste

  • Ähnliche Themen
    Antworten
    Zugriffe
    Letzter Beitrag

Zurück zu Smalltalk



Wer ist online?

Mitglieder in diesem Forum: Senti [Bot] und 1 Gast

x