Mal eine Frage zum Kauf bei ebay Kleinanzeigen

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Re: Mal eine Frage zum Kauf bei ebay Kleinanzeigen

Beitragvon zumie » 20.01.2020 18:53

ich hake das Thema ab,ich hatte ihn noch angeschrieben,und ihn höflich darauf hingewiesen,das wir eine Kaufvereinbarung haben.Die Antwort von ihm,er hätte bei den vielen Mails die Übersicht verloren und sich dafür endschuldigt. :wink:
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Re: Mal eine Frage zum Kauf bei ebay Kleinanzeigen

Beitragvon Micki1005 » 20.01.2020 20:06

Unter Vollkaufleuten ist eine solche Aussage verbindlich, aber selbst dort muss man vor Abschluss auf die AGB's hinweisen, wer das nicht tut hat später nur schwer einen Nachweis auf Rechtsanspruch.

Auf Ebay bewegen wir uns alle als Kannkaufleute, da gilt ein anderes Recht....dortige Aussagen sind nicht verbindlich. Das Verhalten ist natürlich unseriös, aber auf keinen Fall rechtsverbindlich. Der rechtsverbindliche Kaufvertrag zwischen Kannkaufleuten kommt mit der Übergabe der Ware respektive der damit einhergehenden Zahlung zustande.
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Re: Mal eine Frage zum Kauf bei ebay Kleinanzeigen

Beitragvon WernerBastian » 20.01.2020 22:29

zumie hat geschrieben:ich hake das Thema ab,ich hatte ihn noch angeschrieben,und ihn höflich darauf hingewiesen,das wir eine Kaufvereinbarung haben.Die Antwort von ihm,er hätte bei den vielen Mails die Übersicht verloren und sich dafür endschuldigt. :wink:


Ich finde, du hast einen klugen Entschluss gefasst :thumpsup:

Ansonsten finde ich das zum Teil gruselig was hier geschrieben wurde. Mensch Leute, haltet doch einfach mal das in diesem Fall ungefährliche Halbwissen zurück.
Der hier zustande gekommene Kaufvertrag ist in solchen Fällen schwierig bis gar nicht durchsetzbar bzw. hat ein Rechtsstreit eine geringe Erfolgsaussicht i.S. einer Übergabe der Sache bei einem in keinem guten Verhältnis stehenden Aufwand. Hier gilt einmal wieder, dass Recht haben und Recht bekommen nicht das gleiche sind.
Deshalb hilft es ungemein bei diesen Pillepalle-Käufen, selbst bei Vorliegen eines formellen Kaufvertrags, sein Herz nicht so sehr an solch eine Sache zu hängen.
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Re: Mal eine Frage zum Kauf bei ebay Kleinanzeigen

Beitragvon mk-z3-2.0 » 20.01.2020 22:51

Wo steht ungefährliches Halbwissen?

Ich habe es nur aus rechtlicher Sicht beleuchtet, aber auch gleichzeitig darauf hingewiesen, dass es nur theorwtischer Natur ist.

PS: Kaufleute? Vertrag ist Vertrag. Das BGB unterscheidet hier keinesfalls
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Re: Mal eine Frage zum Kauf bei ebay Kleinanzeigen

Beitragvon WernerBastian » 20.01.2020 22:56

mk-z3-2.0 hat geschrieben:Wo steht ungefährliches Halbwissen?

Ich habe es nur aus rechtlicher Sicht beleuchtet, aber auch gleichzeitig darauf hingewiesen, dass es nur theorwtischer Natur ist.

PS: Kaufleute? Vertrag ist Vertrag. Das BGB unterscheidet hier keinesfalls


Fühlst du dich immer angesprochen?
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Re: Mal eine Frage zum Kauf bei ebay Kleinanzeigen

Beitragvon mk-z3-2.0 » 20.01.2020 23:08

Nimmt immer. Aber in diesem Fall: ja
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Re: Mal eine Frage zum Kauf bei ebay Kleinanzeigen

Beitragvon 325i vfl » 21.01.2020 19:44

WernerBastian hat geschrieben:
Ansonsten finde ich das zum Teil gruselig was hier geschrieben wurde. Mensch Leute, haltet doch einfach mal das in diesem Fall ungefährliche Halbwissen zurück.
Der hier zustande gekommene Kaufvertrag ist in solchen Fällen schwierig bis gar nicht durchsetzbar bzw. hat ein Rechtsstreit eine geringe Erfolgsaussicht i.S. einer Übergabe der Sache bei einem in keinem guten Verhältnis stehenden Aufwand. Hier gilt einmal wieder, dass Recht haben und Recht bekommen nicht das gleiche sind.
Deshalb hilft es ungemein bei diesen Pillepalle-Käufen, selbst bei Vorliegen eines formellen Kaufvertrags, sein Herz nicht so sehr an solch eine Sache zu hängen.


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Re: Mal eine Frage zum Kauf bei ebay Kleinanzeigen

Beitragvon Z3newbi » 21.01.2020 22:11

Da eine eindeutige Willensbekundung von beiden Seiten vorhanden ist, ist thoeretisch ein Vertrag zustande gekommen.
Der Aufwand (Zeit + Geld) der Durchsetzung dürfte aber den Wert des Gegenstandes deutlich übersteigen.
Abgesehen davon: Leben und leben lassen.
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Re: Mal eine Frage zum Kauf bei ebay Kleinanzeigen

Beitragvon WernerBastian » 21.01.2020 23:46

325i vfl hat geschrieben:
WernerBastian hat geschrieben:
Ansonsten finde ich das zum Teil gruselig was hier geschrieben wurde. Mensch Leute, haltet doch einfach mal das in diesem Fall ungefährliche Halbwissen zurück.
Der hier zustande gekommene Kaufvertrag ist in solchen Fällen schwierig bis gar nicht durchsetzbar bzw. hat ein Rechtsstreit eine geringe Erfolgsaussicht i.S. einer Übergabe der Sache bei einem in keinem guten Verhältnis stehenden Aufwand. Hier gilt einmal wieder, dass Recht haben und Recht bekommen nicht das gleiche sind.
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Re: Mal eine Frage zum Kauf bei ebay Kleinanzeigen

Beitragvon 325i vfl » 22.01.2020 21:03

WernerBastian hat geschrieben:
325i vfl hat geschrieben:
WernerBastian hat geschrieben:
Ansonsten finde ich das zum Teil gruselig was hier geschrieben wurde. Mensch Leute, haltet doch einfach mal das in diesem Fall ungefährliche Halbwissen zurück.
Der hier zustande gekommene Kaufvertrag ist in solchen Fällen schwierig bis gar nicht durchsetzbar bzw. hat ein Rechtsstreit eine geringe Erfolgsaussicht i.S. einer Übergabe der Sache bei einem in keinem guten Verhältnis stehenden Aufwand. Hier gilt einmal wieder, dass Recht haben und Recht bekommen nicht das gleiche sind.
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Warum beantwortet man eine Frage mit einer Gegenfrage?

Ich kann es Dir sagen warum ich das wissen will, da ich nichts zu verbergen habe.........

Im Leben gerät man hin und wieder in blöde Situationen, so wie dieses Beispiel zeigt. Ähnlichen Fall hatte ich auch, nur ich habe nichts unternommen, weil es mir einfach zu doof war.
Von daher ist das für mich nicht ganz uninteressant wie die Rechtslage wirklich ist. Natürlich versucht man diese Situation mit seiner Eigenen zu vergleichen und selektiert Antworten aus dem Thread. Nur welche sind jetzt fachkundig und welche sind Halbweisheiten.
Bisher ist das noch undurchsichtig und von daher meine Frage.

Würdest jetzt Du, bitte meine Frage beantworten?
Zuletzt geändert von 325i vfl am 22.01.2020 21:43, insgesamt 1-mal geändert.
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