mir geht es nur darum wie illegal das wirklich ist

Didi hat geschrieben:
(1) Wer zur Täuschung im Rechtsverkehr eine unechte Urkunde herstellt, eine echte Urkunde verfälscht oder eine unechte oder verfälschte Urkunde gebraucht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Der Versuch ist strafbar.
Gruß (blink)
Didi
tbone99 hat geschrieben:zettdrei11 hat geschrieben:Kurze Kennzeichen müssen wie ein Fahrwerk eingetragen sein, quote]
Eingetragen sein, das vertehe ich jetzt nun nicht. Ist das neu in 2008???
Aufe einem anderen Auto hatte ich auch eine kurze Nummer, Vitamin B bei der Zulassungsstelle, dementsprechend auch eine kurze Tafel...aber nix eingetragen.
Hielt auch jeder Kontrolle stand.
Heidi-Man hat geschrieben: Mein Gott wie blöd kann man nus sein ...
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