Ohne die genannte Firma in Schutz nehmen zu wollen, aber..
norbertzzz hat geschrieben:Wegen der 9 tägigen Überschreitung der Gewährleistung ist aus meiner Sicht eine Ablehnung nicht akzeptabel.
Doch. Wozu gibt es denn Termine/Fristen? Natürlich ist das subjektiv erstmal hart, aber dennoch vollkommen gerechtfertigt. Rechtlich sowieso. Wenns hart auf hart kommt (1 Tag vor Ablauf der 2 Jahre) hätte Jens sogar beweisen müssen, dass der Fehler seitens Ebespächer wäre. Kann er nicht... selbst dann wäre es Kulanz gewesen. Effektiv nutzbare Garantie/Gewährleistung hat man nur ein Jahr.
Hätten sie jetzt noch auf Garantie gehandelt, dann wäre der nächste Kunde mit 20 Tagen Überzug gekommen. Und danach mit 30. Wie handelt man dann?
Absagen geben die Firmen sicherlich nicht gern. Ich würde denen nicht unterstellen, dass sie kaltherzig sind.
Das Zauberwort lautet dann Kulanz. Und das ist oft Glückssache und wie man die Kommunikation zur Firma startet.
norbertzzz hat geschrieben:Ein dezenter Hinweis auf eine Interessengemeinschaft der Z3 Eigner mit X-tausend Mitgliedern kann sicherlich nicht negativ für die erneute Prüfung im Rahmen einer kulanten Regelung sein.
Doch, kann es. Selbst schon erlebt. Denn unglücklich formuliert kann es als Druckmittel bzw Erpressung erscheinen.
Nichtsdestotrotz bin ich auch Norberts Meinung, nochmal den Kontakt zu Eberspächer zu versuchen.
Ich weiß, oben genannte Argumente gefallen euch nicht. Nehmt es nicht persönlich.
Ich fühle übrigens mit. 2 Jahre und zwei Monate nach meiner Fahrwerksrevision (Werkstatt hat Teile besorgt und eingebaut) hat an der Vorderachse das Knacken angefangen. Nach nicht mal 3000km. Shit happens...
Gruß
Martin