Sodde, die innerhalb der Typgenehmigung damals eine Zulassung erfahren haben oder aus dem Nachrüstsektor mit ABE zu haben sind.
Alles andere lässt die Betriebserlaubnis aufgrund des sicherheitsrelevanten Bauteils "Airbag" und der Konstruktion drumherum (Steuergerät, Zündstufen, Verkabelung etc.) erlöschen. Lenkräder aus anderen nachfolgend anderst konstruierten Baureihen gehören nicht mehr dazu. Insofern ist Toni´s Liste nicht ganz verkehrt.