Z-DUO hat geschrieben:Nach unseren Bedingungen zahlen wir den Wiederbeschaffungswert unter Abzug eines vorhandenen Restwerts.usw.bla bla bla
Fazit. werde mir eine andere Versicherung suchen und auch mein ganzen anderen Versicherung von der Huk abziehen.
Gruß Herbert Z3-Freunde-Regensburg
Das ist bitter lieber Herbert
 
 
aber lieber jetzt, vorher in den saueren Apfel beissen, als sich danach in den Hintern ...
 
 
Wenn die AXA meinen Wildschaden so abgerechnet hätte, "Wiederbeschaffungswert unter Abzug eines vorhandenen Restwerts", hätte ich nur noch 2.000 € bekommen für meinen Planwagen.
Dazu brauche ich keine Versicherung


 von uwe-333 » 19.06.2012 14:46
von uwe-333 » 19.06.2012 14:46 





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 dann zahlt meine Versicherung den Zeitwert minus Restwert und nicht nach dem wertgutachten, das ist der gegnerischen Versicherung sch....egal
 dann zahlt meine Versicherung den Zeitwert minus Restwert und nicht nach dem wertgutachten, das ist der gegnerischen Versicherung sch....egal   
 




 
   





