Z-Segnung 2020

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Re: Z-Segnung 2020

Beitragvon roadzzzter » 25.01.2020 18:45

Ich bin auch dafür, jetzt über das Bier bei der Segnung zu sprechen! :mrgreen:

Das eine oder andere Unertl-Weißbier hat schon viele Lustige Abende dort befeuert. :2thumpsup:


Ich bin ja gespannt wie das Whiskeytasting dieses Jahr so wird :thumpsup:
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Re: Z-Segnung 2020

Beitragvon z3opade » 25.01.2020 18:52

1Neuner-Matze hat geschrieben:
325i vfl hat geschrieben:
roadzzzter hat geschrieben:Das ist ganz einfach:

Weil wir als Veranstalter/Ausrichter/Organisator beschließen was wie funktioniert und läuft, und niemand anders.

Weitere Erklärungen wird es dazu nicht geben!


Sorry, aber was ist das für eine Antwort. :thumpsdown:


:2thumpsup: Genau die richtige!
Weil kein anderer als der organisator zu bestimmen hat wie es läuft...

Und in zeiten von DSGVO ist ein veranstalter sogar dazu genötigt max die teilnehmer anzahl zu veröffentlichen und niemals nicht namen, auch wenn "das früher immer so gemacht wurde"

wenn ich als teilnehmer (ja, ich bin angemeldet) meine teilnahme öffentlich schreibe ist das etwas anderes als wenn vom veranstalter komplette listen veröffentlicht werden... Schlieslich geht es im grunde keinen etwas an ob ich teilnehme oder nicht... vor allem da eine solche liste auch nicht forums mitgliedern zugänglich sind.

Kenne ich leute und weiss nicht ob sie angemeldet sind oder nicht, ist das altmodische persönlich fragen immer noch das beste mittel der wahl :thumpsup:
Denn rest lernt man einfach beim Bier Kennen :2thumpsup: (ich bin der mit dem gelben Z... so viele; gelbe werden es (hoffendlich) nicht) :mrgreen:

:banana:



Es wurden noch nie Namen Veröffentlicht sondern nur die Necknamen genauso wie bei den Magnetschildern also erst nachlesen dann Posten.

Mit freundlichen Grüßen
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Re: Z-Segnung 2020

Beitragvon Steinbeizzzer » 25.01.2020 18:53

roadzzzter hat geschrieben:Ich bin auch dafür, jetzt über das Bier bei der Segnung zu sprechen! :mrgreen:

Das eine oder andere Unertl-Weißbier hat schon viele Lustige Abende dort befeuert. :2thumpsup:


Ich bin ja gespannt wie das Whiskeytasting dieses Jahr so wird :thumpsup:

Auf das freue ich mich schon!!!!!!
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Re: Z-Segnung 2020

Beitragvon 1Neuner-Matze » 25.01.2020 18:58

z3opade hat geschrieben:
1Neuner-Matze hat geschrieben:
325i vfl hat geschrieben:
roadzzzter hat geschrieben:Das ist ganz einfach:

Weil wir als Veranstalter/Ausrichter/Organisator beschließen was wie funktioniert und läuft, und niemand anders.

Weitere Erklärungen wird es dazu nicht geben!


Sorry, aber was ist das für eine Antwort. :thumpsdown:


:2thumpsup: Genau die richtige!
Weil kein anderer als der organisator zu bestimmen hat wie es läuft...

Und in zeiten von DSGVO ist ein veranstalter sogar dazu genötigt max die teilnehmer anzahl zu veröffentlichen und niemals nicht namen, auch wenn "das früher immer so gemacht wurde"

wenn ich als teilnehmer (ja, ich bin angemeldet) meine teilnahme öffentlich schreibe ist das etwas anderes als wenn vom veranstalter komplette listen veröffentlicht werden... Schlieslich geht es im grunde keinen etwas an ob ich teilnehme oder nicht... vor allem da eine solche liste auch nicht forums mitgliedern zugänglich sind.

Kenne ich leute und weiss nicht ob sie angemeldet sind oder nicht, ist das altmodische persönlich fragen immer noch das beste mittel der wahl :thumpsup:
Denn rest lernt man einfach beim Bier Kennen :2thumpsup: (ich bin der mit dem gelben Z... so viele; gelbe werden es (hoffendlich) nicht) :mrgreen:

:banana:



Es wurden noch nie Namen Veröffentlicht sondern nur die Necknamen genauso wie bei den Magnetschildern also erst nachlesen dann Posten.

Mit freundlichen Grüßen



:shock:
Also muss Jemand der eine solche teilnehmer liste veröffendlicht darauf achten das der Forum name auch ein Nickname ist und kein klarname ? ... iss klar

Bei der schilder bestellung trage ICH mich selbst ein, und werde nicht ungefragt veröffendlicht...
Ich lese, dann Poste ich :sunny:

:banana:
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Re: Z-Segnung 2020

Beitragvon 325i vfl » 25.01.2020 19:05

1Neuner-Matze hat geschrieben:
325i vfl hat geschrieben:
roadzzzter hat geschrieben:Das ist ganz einfach:

Weil wir als Veranstalter/Ausrichter/Organisator beschließen was wie funktioniert und läuft, und niemand anders.

Weitere Erklärungen wird es dazu nicht geben!


Sorry, aber was ist das für eine Antwort. :thumpsdown:


:2thumpsup: Genau die richtige!





Hier geht es mir nicht wer was kann oder nicht darf. Mir geht es um den Umgangston, an dem so mancher noch arbeiten muss!

Anscheinend will man so die Teilnehmerzahl reduzieren oder begrenzen.
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Re: Z-Segnung 2020

Beitragvon 1Neuner-Matze » 25.01.2020 19:09

325i vfl hat geschrieben:
1Neuner-Matze hat geschrieben:
325i vfl hat geschrieben:
roadzzzter hat geschrieben:Das ist ganz einfach:

Weil wir als Veranstalter/Ausrichter/Organisator beschließen was wie funktioniert und läuft, und niemand anders.

Weitere Erklärungen wird es dazu nicht geben!


Sorry, aber was ist das für eine Antwort. :thumpsdown:


:2thumpsup: Genau die richtige!





Hier geht es mir nicht wer was kann oder nicht darf. Mir geht es um den Umgangston, an dem so mancher noch arbeiten muss!

Anscheinend will man so die Teilnehmerzahl reduzieren oder begrenzen.



UmgangsTON bei geschriebenem ist immer das, was ich selbst hineininterpretiere oder lesen möchte... :wink:
Für mich z.B stehen da nur fakten, nämlich genau so wie es ist...
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Re: Z-Segnung 2020

Beitragvon roadzzzter » 25.01.2020 19:11

325i vfl hat geschrieben:Hier geht es mir nicht wer was kann oder nicht darf. Mir geht es um den Umgangston, an dem so mancher noch arbeiten muss!

Anscheinend will man so die Teilnehmerzahl reduzieren oder begrenzen.


Daran arbeite ich gerne, aber als Bayer wird man gern falsch interpretiert.
"Spaß" beiseite.

Die Teilnehmerzahl zu "reduzieren oder zu begrenzen" ist nicht im Sinne der Veranstaltung. (Diese ist aber eh durch die Kapazität des Hotels begrenzt.)
Aber ich verstoße einfach nicht gern gegen geltendes Recht, das dann noch im öffentlichen Raum und schriftlich dokumentiert.
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Re: Z-Segnung 2020

Beitragvon OrgaTeam Saisonstart » 13.03.2020 21:11

Hallo Z-Segnungsteilnehmer,

auch wir setzen uns logischer Weise mit der aktuellen Lage auseinander.

Aktuell (Stand 13.03.2020) ist die Entwicklung nicht absehbar und das zuständige Landratsamt hat vorerst eine Verfügung erlassen, welche aktuell die Veranstaltung (leider auch die BMW Z-Segnung) ab 100 Personen verbietet.

Da wir mit den örtlichen Behörden zusammenarbeiten und im Interesse aller bisher angemeldeten Teilnehmer Planungssicherheit herstellen wollen, werden wir uns am 05.04.2020 abschließend äußern können, ob wir die Veranstaltung wie geplant durchführen werden oder auch verantwortungsbewusst absagen müssen.

Wir schließen uns an dieser Stelle den richtigen Aussagen zur Besonnenheit im Allgemeinen an. Es werden alle sinnvoll nötigen Vorkehrungen getroffen, um von Veranstalterseite das von jeden, immer geforderte Maß an Hygiene, zu ermöglichen. Auch sehen wir es als selbstverständlich an, das Teilnehmer verantwortungsvoll mit dieser doch sehr besonderen Situation umgehen.

Sollte sich kurzfristig daran etwas ändern, informieren wir euch selbstverständlich unverzüglich.

Also, keine Panik und bleibt alle gesund!!!

Euer OrgaTeam
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Re: Z-Segnung 2020

Beitragvon joesdad » 14.03.2020 08:52

Habt Ihr schon mal beim Pfarrer nach gefragt, wie lange der Schutz durch die vorjährige Segnung vorhält?
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Re: Z-Segnung 2020

Beitragvon Yogi » 14.03.2020 22:52

Auszug von der facebook Seite der Gemeinde Schönberg.
Was nun ?
Würde gerne noch Meinungen von anderen Teilnehmern erfahren.
Ein trauriger Samstag

Markt Schönberg im Bayerwald

ℹ️ +++ Wichtige Informationen +++ ℹ️

Bedauerlicherweise entwickelt sich der Prozess um COVID-19 sehr dynamisch. Gerne fassen wir Ihnen in dieser Mitteilung aktuelle Informationen zusammen (Stand 14. März 2020, 19:15)


Für Rückfragen wenden Sie sich bitte an:
VGem Schönberg
Telefon: 08554 / 96 04-38
E-Mail: info@markt-schoenberg.de

+++ Veranstaltungen +++

Verbot von Veranstaltungen mit mehr als 100 Teilnehmern
Es muss alles dafür getan werden, eine weitere Ausbreitung zu verhindern. Auf Grund der Zuständigkeit für bayernweit anzuordnende Maßnahmen des Infektionsschutzes nach § 54 Infektionsschutzgesetz (IfSG) in Verbindung mit § 65 Satz 2 Nr. 2 der Zuständigkeitsverordnung (ZustV) sowie § 28 Abs. 1 Satz 2 IfSG wurde eine Allgemeinverfügung des StMGP für Veranstaltungen mit mehr als 1000 Teilnehmern erlassen die diese landesweituntersagt. Die Anordnung tritt in Kraft mit Wirkung ab 11.03.2020, 12:00 Uhr und gilt bis einschließlich 19.04.2020. Mit heutigem Tag wurde die Teilnehmerzahl auf 100 reduziert.

„Allgemeinverfügung

1. Auf dem Gebiet des Landkreises Freyung-Grafenau ist es untersagt, öffentliche und private Veranstaltungen mit mehr als 100 Teilnehmern durchzuführen. Dies bezieht sich sowohl auf solche unter freiem Himmel als auch in geschlossenen Räumen.

2. Bis zum 19.04.2020 geplante öffentliche Veranstaltungen mit über 25 bis 100 Teilnehmern sind unverzüglich dem Landratsamt Freyung-Grafenau – Sachgebiet Öffentliche Sicherheit und Ordnung – schriftlich oder elektronisch anzuzeigen.
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