adrenalin1 hat geschrieben:aber erlaubt is es nich
Der
ADAC schreibt:
Wer seinen Hund im Auto nicht sichert, begeht einen Verkehrsverstoß. Denn ein Autofahrer muss dafür sorgen, dass die Verkehrssicherheit nicht durch Ladung beeinträchtigt wird. (StVO, § 23) Und Tiere gelten im verkehrsrechtlichen Sinne als Ladung. Verstöße werden mit 35 EURO Bußgeld geahndet, bei Gefährdung sogar mit 50 EURO und drei Punkten.
Hunde müssen also während der ganzen Fahrt gesichert sein - und das nicht nur, weil es so vorgeschrieben ist. Schon bei einem Aufprall mit 50 km/h kann im PKW das 30-fache des Eigengewichts auf einen Körper einwirken. Ein mittelgroßer Hund, der z.B. 20 Kilo wiegt, entwickelt bei einem Unfall die Durchschlagskraft von einer halben Tonne (ca. 600 kg).
Allerdings ist das auch immer eine Frage der Handhabung und bei einer Unterbringung im Fußraum kann im - für den Strassenverkehr ja durchaus zugelassenen - Zweisitzer, bei den durch die Gegebenheiten abhängigen Möglichkeiten der Ladungssicherung, von einer ausreichend sicheren Lösung gesprochen werden.
Auf jeden Fall wird es immer ein "K(r)ampf" wenn der Schnittlauch sich darüber aufregt. Ein SUV/Kombi/Bus passt halt besser zur StVO als ein Zweisitzer.
Mein Hund (60 kg und schlank) fährt auf jeden Fall weiterhin im Fußraum mit.