zettdrei11 hat geschrieben:Tieferlegung mit ABE ?? Welcher Hersteller soll das sein - müssen die wirklich nicht eingetragen werden - glaube ich nicht....
Tja,
ist jetzt zwar Wortglauberei, in deinem Sinne hast du aber schon den Nagel auf'n Kopf getroffen, lieber Dirk, weil natürlich die Abnahme nach § 19 Abs. 3 StVZO erfolgen muss. Ne Eintragung in die Fahrzeugpapiere ist nicht zwingend... Ergo, Abnahme und Eintragung gleich
2 Paar Schuhe...
Zu den genannten Teilenummern der Sonderfahrwerksfedern gibt es auch für den Z3 (kein M) ein entsprechendes Teilgutachten (TÜV-Version) von Fintec aus dem Jahre 2002.
Insofern müsste jeder Interessent erst mal wissen, wie alt die Teile und wie viel Km die 'gelaufen' sind.
Den Rest muss dann jeder für sich entscheiden...
Gruß
Rainer