ABE gibt's keine, wenn er ne e-Nummer hat! Übereinstimmungserklärung heißt es dann richtig, welche klarstellt dass der Endtopf für dein Fahrzeug zugelassen ist. Klingt nach Wortklauberei, ist aber ein wichtiger Unterschied, ebenso wie ABE und Teilegutachten/Materialgutachten. Das sind spezifische Begriffe mit unterschiedlicher Bedeutung und auch Konsequenz, deswegen ist die Differenzierung wichtig, auch wenn das im Volksmund alles irgendwie "ABE" heißt.
Theoretisch reicht die e-Nummer. Da der Prüfer oder Pozelist aber die e-Nummer nicht zwingend aus dem Kopf zuordnen kann und auch nicht alles und überall per Datenbank verfügbar ist, kann die Übereinstimmungserklärung durchaus nützlich sein

Wenn alle Stricke reißen, den Prüfer bitten die e-Nummer per Anruf beim
KBA zu verifizieren, und dann vielleicht einfach eintragen lassen, auch wenn eigentlich nicht notwendig. Aber was tut man nicht alles um sich im Zweifel müßige Diskussionen mit planlosen Beamten zu ersparen....
Gruß Steffen
Zuletzt geändert von OldsCool am 23.05.2024 22:29, insgesamt 1-mal geändert.