seppo hat geschrieben:Die haben ein E-Zeichen. Somit bedarf es keiner Mitführung weiterer BE.
Kannst Dich gerne im Bereich UN/ECE-Regelungen weiterbilden:
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und:
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Hi seppo,
nein, so einfach ist das nicht. Denn die E Kennzeichung muss für das Erscheiningsbild Schwarz gemacht und gültig sein. Die Kennzeichnung ist aber auf jedem "Originalen" aufgebracht. Wenn die Leuchten nur überlackiert sind, wie in den meisten Fällen, bleibt zwar die Kennzeichung sichtbar, ist aber für die Leuchten ungültig. Das kann anhand der E Prüfnummer sehr leicht kontrolliert werden.
Wenn die Leuchten wirklich eine Zulassung hätten, würde der Verkäufer sicher damit nicht hinter dem Berg halten.
Schöne Grüße
Horst


