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Alu Pedale

BeitragVerfasst: 04.04.2006 12:09
von Werner
Hallo alle zusammen,

konnte mich am Sonntag beim "bergischen Treffen" persönlich von der wirklich schönen Optik von Alu-Pedalen im Z3 machen.

Bin nun beim Stöbern auf diese
http://cgi.ebay.de/BMW-M-PEDALE-Pedalse ... dZViewItem

Pedale gestossen, habe aber meine Zweifel, dass es sich wirklich um die original M-Pedale handelt. Ausserdem hat der Anbieter recht wenig Bewertungen zu bieten :mrgreen: .

Eintragen muss ich, so glaube ich jedenfalls, alle Pedale, egal ob M oder Schnitzer.
Hat jemand Erfahrungen mit diesen im Ebay angebotenen Pedalen gemacht?

@ Toni: Hat mit der Verknüpfung leider nicht geklappt, bin scheinbar zu blöd :enraged:

BeitragVerfasst: 04.04.2006 12:35
von BjörnZ3
Hi Werner,

wir beide hatten das Thema ja schon mal. Bei den von Dir angeführten Pedalen handelt es sich um Plagiate der Schnitzer-Pedale. Die Teile sehen beinahe identisch aus und sind immer wieder bei eBay drin - mal mit Schnitzer-Emblem, mal mit M-Emblem, mal ohne Emblem. Zuletzt habe ich auch welche mit Hamann-Schriftzug gesehen.

Fakt ist und bleibt: es sind Plagiate, die nicht eintragbar sind. Zumeist wird kein Gutachten mitgeliefert (natürlich nicht, es gibt ja auch keins). Echte Schnitzer-Pedale erkennt man an der im Gummi des Gaspedals eingeprägten Nummer (bei E36, Z3 und den meisten anderen älteren Modellen ist es 51473605).

Alle änderungen am Pedalsystem müssen eingetragen werden, da sie sicherheitsrelevant sind. Stell Dir mal vor, was mit brechenden oder sich lösenden Pedalen passiert... daher kann ich reinen Gewissens nur zu echten Schnitzer-Pedalen raten (die ich auch selbst verbaut habe).

Gruß
Björn

BeitragVerfasst: 04.04.2006 12:49
von Refuse2Lose
Wie teuer sind denn die Originalpedale von Schnitzer? Ich habe auch über einen Einbau von den teilen nachgedacht, aber mir nie wirklich Gedanken darüber gemacht, dass man die extra eintragen muss weil das ja fast jeder macht ohne Eintragung :(

BeitragVerfasst: 04.04.2006 12:51
von BjörnZ3
Die Pedale kosten 137 Euro direkt bei Schnitzer.

Ohne Eintragung verliert das Fahrzeug seine Betriebserlaubnis und damit de fakto seinen Versicherungsschutz.

BeitragVerfasst: 04.04.2006 13:04
von Werner
Hallo Björn,

danke für die schnelle und wieder wie immer umfassende Antwort. Ich habe soeben mit meinem freundlichen :bmw: telefoniert. Dieser bestätigte mir, dass es von BMW nie irgendwelche M-Alu Pedale gab. Somit sind, wie du es schon erwähnt hast, alle M-Pedale Plagiate. Weiterhin teilte er mir mit, dass Schnitzer Alu-Pedale für den Z3 herstellt, welche lediglich mit einem Teilegutachten ausgestattet sind. Nach Einbau der Pedale muß also noch eine TÜV-Abnahme erfolgen.

Nun rief ich bei unserer TÜV an und fragte bzgl. der Eintragungspflicht nach. Dort wurde mir mitgeteilt, dass man es pauschal nicht sagen könne und es vom Teilegutachten abhinge, ob man diese Pedale nun eintragen lassen muss oder der TÜV eine Bescheinigung ausstellt, die dann mit den Kfz-Papieren immer mitgeführt werden muss. Er ging einmal davon aus, dass nur eine Ausstellung von der TÜV notwendig sei.

Ich weiss, dass wir diese Thematik hier schon einmal besprochen hatten. Nur war ich etwas verunsichert, da bei unserem Treffen am Sonntag einige diese Pedale (M und auch Schnitzer) verbaut hatten, ohne diese eingetragen zu haben. Sie waren auch der Meinung, dass dies nicht nötig wäre. Deshalb habe ich dieses Thema nochmals aufgegriffen.

Also bleibt nur die Schnitzer-Variante.

Mein Freundlicher bot mir die Pedale für 130,00 € und die Fußstütze für 115,00 € an. Ich werde jetzt noch Schnitzer kontaktieren, um herauszufinden, ob diese mir ein Teilegutachten vorab zuschicken könnten, damit ich mit diesem beim TÜV vor Einbau vorstellig werden kann.

Ich möchte nämlich ungern auf meinem geliebten Kfz-Schein und Brief verzichten und in diese hässliche nichtssagende Papier :enraged: umschreiben lassen

BeitragVerfasst: 04.04.2006 13:37
von Werner
So, nun habe ich das Teilegutachten Nr. 12TG0034-07 von Schnitzer vorliegen.

Also gem § 19 (Abs 3) Nr. 4 erlischt die Betriebserlaubnis. Allerdings genügt ein vom TÜV ausgestellte Bescheinigung zum Einbau, d.g. es bedarf keiner Eintragung im Kfz-Brief und Schein.

Damit dürfte dieses Thema endlich der Vergangenheit angehören.

Und all denen, die ich beim Treffen kennengelernt habe, kann ich nur raten, die Teile genehmigen zu lassen, sonst könnte es bei einem Unfall ein böses Erwachen geben. :idea:

BeitragVerfasst: 04.04.2006 17:38
von Aphosis
hmmm - scheint aber wirklich sehr unterschiedlich vom TÜV gehandhabt zu werden.

ich war vergangene woche wegen meiner pedale (ohne teilegutachten) hier in wi beim TÜV und wollte sie eintragen bzw. mir genehmigen lassen und bekam (nach kurzer begutachtung) zur antwort, daß das nicht notwendig sei...

BeitragVerfasst: 04.04.2006 17:58
von Pitty59
Hallo Werner

Du hast ja auch meine Pedale gesehen. Die sind Original von BMW. Habe dafür 85 TEUROS hingeblättert...
:arrow: Das sind doch Original BMW (Zubehör-) Teile...
Meinst Du,die ordentlich verbauten Pedale muss ich mir wirklich noch vom TÜV bescheinigen lassen, :enraged: oder gar eintragen?

Es grüßt Dich ein ratloser Pitti... 8)

BeitragVerfasst: 04.04.2006 23:13
von Werner
Pitty59 hat geschrieben:Hallo Werner

Du hast ja auch meine Pedale gesehen. Die sind Original von BMW. Habe dafür 85 TEUROS hingeblättert...
:arrow: Das sind doch Original BMW (Zubehör-) Teile...
Meinst Du,die ordentlich verbauten Pedale muss ich mir wirklich noch vom TÜV bescheinigen lassen, :enraged: oder gar eintragen?

Es grüßt Dich ein ratloser Pitti... 8)


Hallo Peter,

also nach der Aussage 2 verschiedener BMW-Händler gab und gibt es für den Z3 (auch nicht für den MRoadster) Alupedale von BMW.
Es gibt für den E46 Alupedale, die allerdings in den Z3 passen, aber dennoch bei der TÜV mit einem Teilegutachten vorgestellt werden müssen. Der TÜV bestätigte mir auf jeden Fall, dass Änderungen an den Pedalen, egal in welcher Form, vorgestellt werden müssen. Dannach entscheidet der TÜV anhand dem Teilegutachten, ob gem § 19 StVZO eine Bescheinigung die dann mit den Kfz-Papieren mitgeführt werden muss, ausreicht, oder ob gem § 21 StVZO eine Eintragung im Brief und Schein zu erfolgen hat.

@Aphosis

Du scheinst auf jedem Fall mit deinem TÜV Glück zu haben, obwohl ich dennopch davon ausgehe, dass trotz deines TÜV-Stempels die allg. Betriebserlaubnis an deinem Wagen erloschen sein könnte. Beides hängt ja nicht unbedingt voneinander ab.

BeitragVerfasst: 05.04.2006 12:13
von Aphosis
hi werner

herzlichen dank erstmal für deine antwort.

da mich die sache ja nicht in ruhe gelassen hat, war ich dann mit den pedalen heute nochmal beim TÜV hier in wi. anderer gutachter: gleiche antwort.

es muss von deren seite weder in den papieren eingetragen werden, noch schriftl. abgenommenwerden - auf meine frage, ob durch den einbau dieser pedale die betriebserlaubnis für den wagen in gefahr sein könnte, erntete ich erst nur ungläuboges grinsen und dann den hinweis, dass diese befürchtung "absoluter schwachsinn" (zitat) sei, da die padale von ihren ausmessungen identisch mit den original gummiteilen von bmw seien... soweit mein momentaner infostand.

irgendwie scheinen da die einzelnen TÜV stellen doch eine sehr unterschiedliche auffassung zu haben, was nicht gerade zur rechtssicherheit beiträgt, wie ich finde.