BE für Gurtsysteme mit/ohne Kraftbegrenzer

Technische Fragen & Infos rund um den BMW Z3 roadster/coupe
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BE für Gurtsysteme mit/ohne Kraftbegrenzer

Beitragvon Fuxi » 16.01.2014 11:23

Hallo Freunde des Z.

Heute mal eine von den kniffligeren Fragen:

Darf man in ein Fahrzeug, das bisher mit einem Gurtsystem mit Kraftbegrenzer ausgerüstet war bedenkenlos ein Gurtsystem ohne Krafbegrenzer einbauen?
Es gibt von BMW beide Systeme.

Eingebaut sind bei mir aktuell:
72 11 8 400 239 - Obergurt vorn links mit Kraftbegrenzer
72 11 8 400 242 - Obergurt vorn rechts mit Kraftbegrenzer

dann gibt es noch:
72 11 8 412 071 - Obergurt vorn links ohne Kraftbegrenzer
72 11 8 412 072 - Obergurt vorn rechts ohne Kraftbegrenzer

Das System MIT GKB wurde in Fahrzeuge mit Frontairbags verbaut, hier steht auch im ETK dass dieses NICHT für Fahrzeuge mit deaktivierten Airbags passend ist.

Für das System OHNE GKB ist im ETK nur vermerkt dass es für Fahrzeuge mit deaktivierten Airbags passt.
Ein Ausschluss für Fahrzeuge mit aktiven Airbags ist aber eigentlich nicht vermerkt.

Und hier fängt mein Schrauber an rumzueiern bezgl. BE. Ich meine, er hat ja Recht. Bei Rückhaltesystemen hört der Spaß eben auch auf.

Weiß da jemand Genaueres?
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Re: BE für Gurtsysteme mit/ohne Kraftbegrenzer

Beitragvon norbertzzz » 16.01.2014 16:34

Hallo Fuxi,
eindeutig nein. :twisted:
Es ist nicht zulässig, sicherheitsrelevante Veränderungen am Fahrzeug vorzunehmen.
Gruß
Norbert
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norbertzzz
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