Technische Fragen & Infos rund um den BMW Z3 roadster/coupe
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von Red Angel » 13.11.2012 20:16
Ich habe 2006 die original Ac-Schnitzer-Pedalplatten eingebaut, zu denen ich ein Teilegutachten bekommen hatte. Hierin steht u.a.:"Durch die vorgenommene Änderung erlischt die Betriebserlaubnis des FAhrzeuges, wenn nicht unverzüglich die gem. § 19 Abs. 3 StVZO vorgeschriebene Änderungsabnahme durchgeführt und bestätigt wird oder festgelegte Auflagen nicht eingehalten werden!".
Ich mit dem Teilegutachten zur Dekra, und für 33,50 € bekam ich die Abnahmebescheinigung mit dem Hinweis "Eine Berichtigung der FAhrzeugpapiere ist nicht vorgeschrieben, aber möglich". Teilegutachten und Abnahmebescheinigung sind im Fahrzeug mitzuführen.
Wie gesagt, das war 2006; mir ist aber nicht bekannt, dass sich in dem Punkt die StVZO geändert hat. Die Pedalplatten sind sicherheitsrelevante Teile
(Abrutschgefahr, Ablösung), deswegen die Abnahmeverpflichtung.
Ob jeder das für sinnvoll erachtet, ist die eine Sache - die Rechtslage ist aber so.
Und ob es sich lohnt, bei einem Verstoß seinen Versicherungsschutz zu verlieren, muss jeder selbst entscheiden.
Jürgen
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