Geplanter Innenspiegeltausch - je kleiner, desto besser

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Re: Geplanter Innenspiegeltausch - je kleiner, desto besser

Beitragvon bärchen » 08.05.2008 09:34

Stuhli hat geschrieben: Dürfte man nicht sogar auf den Innenspiegel verzichten wenn man 2 Aussenspiegel hat?


Hallo Stuhli,

leider nicht... §§-Reiter weisen auf den § 56 StVZO hin... :mrgreen: Linker Außenspiegel und Rückspiegel sind Pflicht.

Gruß
Rainer
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Re: Geplanter Innenspiegeltausch - je kleiner, desto besser

Beitragvon sl » 08.05.2008 12:58

bärchen hat geschrieben:
leider nicht... §§-Reiter weisen auf den § 56 StVZO hin... :mrgreen: Linker Außenspiegel und Rückspiegel sind Pflicht.

Gruß
Rainer


Hm, das geht aus dem Text der StVZOfür mich so nicht hervor. ;)

Im Gegenteil, es wird in der neuen Fassung ausdrücklich darauf hingewiesen, daß auch die Sicht vor dem Fahrzeug gewährleistet sein muß. Und hier liegt mit dem Serienspiegel eine echte Fehlkontruktion vor. Man könnte im Zweifelsfall argumentieren, daß mit Entfernung des Innenspiegels einem Mangel abgeholfen wird. Es werden 2 oder 3 Spiegel verlangt, näher präzisiert ist das nicht. Kann auch m.E. nicht sein, denn ein geschlossener Kastenwagen, der mit Klasse B betrieben werden darf, der also kein LKW ist, hat auch nur 2 Aussenspiegel.
Ich bin aber kein Jurist wohlgemerkt.

So jedenfalls steht es in der StVZO:



B. Fahrzeuge

III. Bau- und Betriebsvorschriften

§56 Spiegel und andere Einrichtungen für indirekte Sicht

(1) Kraftfahrzeuge müssen nach Maßgabe der Absätze 2 bis 3 Spiegel oder andere Einrichtungen für indirekte Sicht haben, die so beschaffen und angebracht sind, dass der Fahrzeugführer nach rückwärts, zur Seite und unmittelbar vor dem Fahrzeug - auch beim Mitführen von Anhängern - alle für ihn wesentlichen Verkehrsvorgänge beobachten kann.

(2) Es sind erforderlich

1.

bei Personenkraftwagen sowie Lastkraftwagen, Zugmaschinen und Sattelzugmaschinen mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3,5 t

Spiegel oder andere Einrichtungen für indirekte Sicht, die in den im Anhang zu dieser Vorschrift genannten Bestimmungen für diese Fahrzeuge als vorgeschrieben bezeichnet sind;

die vorgeschriebenen sowie vorhandene weitere Spiegel oder andere Einrichtungen für indirekte Sicht müssen den im Anhang zu dieser Vorschrift genannten Bestimmungen entsprechen;
2.

bei Lastkraftwagen, Zugmaschinen, Sattelzugmaschinen und Fahrzeugen mit besonderer Zweckbestimmung nach Anhang II Buchstabe A Nr. 5.6 und 5.7 der Richtlinie 70/156/EWG mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3,5 t sowie bei Kraftomnibussen

Spiegel oder andere Einrichtungen für indirekte Sicht, die in den im Anhang zu dieser Vorschrift genannten Bestimmungen für diese Fahrzeuge als vorgeschrieben bezeichnet sind;

die vorgeschriebenen sowie vorhandene weitere Spiegel oder andere Einrichtungen für indirekte Sicht müssen den im Anhang zu dieser Vorschrift genannten Bestimmungen entsprechen;
3.

bei land- oder forstwirtschaftlichen Zugmaschinen mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 40 km/h

Spiegel, die den im Anhang zu dieser Vorschrift genannten Bestimmungen entsprechen müssen,
4.

bei Kraftfahrzeugen nach Artikel 1 der Richtlinie 2002/24/EG

Spiegel, die den im Anhang zu dieser Vorschrift genannten Bestimmungen entsprechen müssen.

(2a) Bei land- oder forstwirtschaftlichen Zugmaschinen mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 40 km/h sowie bei Arbeitsmaschinen und Staplern ist § 56 Abs. 2 in der am 29. März 2005 geltenden Fassung anzuwenden.

(3) Nicht erforderlich sind Spiegel bei einachsigen Zugmaschinen, einachsigen Arbeitsmaschinen, offenen Elektrokarren mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h sowie mehrspurigen Kraftfahrzeugen mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h und mit offenem Führerplatz, der auch beim Mitführen von unbeladenen oder beladenen Anhängern nach rückwärts Sicht bietet.


Gruß
Stefan :)
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Re: Geplanter Innenspiegeltausch - je kleiner, desto besser

Beitragvon bärchen » 08.05.2008 13:47

Tja, alles wieder schwierig... Nach einer Kommentierung des "56 StVZO wird der Absatz 2 wie folgt ausgelegt:

"Es sind erforderlich

1. bei allen Kraftfahrzeugen (außer ...) ein Außenspiegel an der linken Seite und ein Innenspiegel,

2. bei Kraftfahrzeugen, bei denen das Sichtfeld des Innenspiegels eingeschränkt ist,
zusätzlich ein Außenspiegel an der rechten Seite..."


Bin nun ganz bewusst beim PKW geblieben.


Zur Frage und Einschätzung auf Verzicht des Innenspiegel von Stuhli: so richtig könnte ich mir das Fahren ohne Rückspiegel auch nicht vorstellen.

Gruß
Rainer
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Re: Geplanter Innenspiegeltausch - je kleiner, desto besser

Beitragvon rf900 » 27.02.2009 12:04

Toni hat geschrieben:Hallo zusammen,

einen Regensensor haben die Z3 definitiv nicht gehabt.

Anbei ein Link zu dem Thema:

http://www.z3mirrors.com/

Gruß Toni



hat jemand schon diese lösung ausprobiert?

ist genau das was ich mir vorstelle :thumpsup: kleiner und weiter oben :2thumpsup:
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Re: Geplanter Innenspiegeltausch - je kleiner, desto besser

Beitragvon Matti » 13.04.2009 14:15

Ich hab den Innenspiegel vom Z4 bzw. Einser eingebaut:

[ externes Bild ]
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Re: Geplanter Innenspiegeltausch - je kleiner, desto besser

Beitragvon Maxx » 15.04.2009 19:45

Sehr schön Matti !!!!

Noch ne Frage - gibt es beim M Spiegel mehrer Versionen bzw Ausführungen ?

und muss der Spiegel lackiert werden wie die aussenspiegel oder kann man den so belassen wenn man den unlackiert vom Freundlichen käuft ???

THx Maxx
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Re: Geplanter Innenspiegeltausch - je kleiner, desto besser

Beitragvon suger90 » 15.04.2009 20:51

passt der z4 spiegel einfach?
und ist er kleiner?
gruß kev :D
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