So einfach ist es nicht. Die Sicherheitsausstattung im Z3 ist zwar sehr rudimentär nach heutigen Maßstäben. Trotzdem gibt es einen "mechanischen" Unterschied zwischen mit und ohne Airbag - der Gurtkraftbegrenzer im Gurtaufroller. Für die Ausführung ohne Beifahrerairbag wird im Z3 der Gurt ohne Kraftbegrenzer verbaut / umgebaut. Wenn also (@Jürgen-SC) vorher der Bag "fachmännisch" deaktiviert war, wurde auch ein anderes Gurtsystem verbaut und müsste jetzt wieder zurückgerüstet werden.
Auf der Fahrerseite gibt es den Unterschied, soweit ich weiß nicht, ich könnte mich aber auch irren. Bis zu einem bestimmten Baujahr ist es auch ganz legal möglich den Airbag einfach auszubauen - interessiert die Zulassungsordnung nicht und der TÜVler guckt eh nur ob das Airbaglämpchen brennt oder nicht. Irgendwann waren die Frontbags für die Zulassung Vorschrift und ab da konnte / durfte man das nicht mehr machen.