klein170478 hat geschrieben:Red Angel hat geschrieben: Nochmal: eine Eintragung in die Zulassungsbescheinigung ist nicht erforderlich, nur die Bestätigung über die Abnahme und das Mitführen dieser im Fahrzeug. Man spart also die Eintragungsgebühren beim Straßenverkehrsamt.
Quelle?
Ich hatte dieses Jahr zu diesem thema ein erlebnis. Angeblich wurden dieses Jahr die Gesetzte geändert. Die Eintragung ist nun angeblich nur noch 1 Jahr gültig nach Ausstellung. Sie muss dann den Fahrzeugbrief nachgetragen werden. Nur mitführen geht nicht mehr.
Weiss da jemand was genaueres?
Traumwagen hat geschrieben:liebe Z3 Gemeinde,
nach den vielen Diskussionen um die Eintragung der Pedalen, würde mich interessieren, ob sich die Montage der Pedalplatten als haltbar erwiesen hat. Wird die Fussstütze direkt mit den Schrauben ins Blech getrieben oder habt ihr die kleinen Bohrlöcher noch mit Silikon bearbeitet? Werden die Pedalplatten direkt auf die Gummis aufgeschraubt oder gehen die Bohrlöcher auch durch das Metall des Brems und Kupplungspedal?
Gruss Frank
Mitglieder in diesem Forum: ClaudeBot [Bot] und 1 Gast