Z3 Pedalset Alu

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Re: Z3 Pedalset Alu

Beitragvon zed-pit » 16.11.2012 12:38

Bei meiner letzten TÜV Eintragung vor ca. 1 Jahr, steht in den TÜV Papieren, dass Änderungen in den Fahrzeug- Papieren nur bei einer Veränderung der Zulassungsbehörde vorzunehmen sind. Sprich Auto wird um- oder abgemeldet.
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Re: Z3 Pedalset Alu

Beitragvon Red Angel » 16.11.2012 18:33

klein170478 hat geschrieben:
Red Angel hat geschrieben: Nochmal: eine Eintragung in die Zulassungsbescheinigung ist nicht erforderlich, nur die Bestätigung über die Abnahme und das Mitführen dieser im Fahrzeug. Man spart also die Eintragungsgebühren beim Straßenverkehrsamt.


Quelle?
Ich hatte dieses Jahr zu diesem thema ein erlebnis. Angeblich wurden dieses Jahr die Gesetzte geändert. Die Eintragung ist nun angeblich nur noch 1 Jahr gültig nach Ausstellung. Sie muss dann den Fahrzeugbrief nachgetragen werden. Nur mitführen geht nicht mehr.

Weiss da jemand was genaueres?


siehe mein 1. Post vom 13.11.12. - ist ein Zitat aus der Bescheinigung der Dekra über die Änderungsabnahme gem. § 19 (3) StVZO.

Ich hab jetzt den ADAC angeschrieben wegen einer Rechtsauskunft.
Melde mich dann nach Rückäußerung in der Hoffnung, dass die Frage dann zumindest rechtlich geklärt werden kann.
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Re: Z3 Pedalset Alu

Beitragvon zed-pit » 18.11.2012 15:20

noch mal zurück zu den Alu- Pedalen. :D
Gibt es hier Tipps für Pedalen mit Material- Gutachten :?:

greetzzz
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Re: Z3 Pedalset Alu

Beitragvon Traumwagen » 18.11.2012 16:14

liebe Z3 Gemeinde,
nach den vielen Diskussionen um die Eintragung der Pedalen, würde mich interessieren, ob sich die Montage der Pedalplatten als haltbar erwiesen hat. Wird die Fussstütze direkt mit den Schrauben ins Blech getrieben oder habt ihr die kleinen Bohrlöcher noch mit Silikon bearbeitet? Werden die Pedalplatten direkt auf die Gummis aufgeschraubt oder gehen die Bohrlöcher auch durch das Metall des Brems und Kupplungspedal?

Gruss Frank
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Re: Z3 Pedalset Alu

Beitragvon dergizzle » 18.11.2012 18:01

Traumwagen hat geschrieben:liebe Z3 Gemeinde,
nach den vielen Diskussionen um die Eintragung der Pedalen, würde mich interessieren, ob sich die Montage der Pedalplatten als haltbar erwiesen hat. Wird die Fussstütze direkt mit den Schrauben ins Blech getrieben oder habt ihr die kleinen Bohrlöcher noch mit Silikon bearbeitet? Werden die Pedalplatten direkt auf die Gummis aufgeschraubt oder gehen die Bohrlöcher auch durch das Metall des Brems und Kupplungspedal?

Gruss Frank


Ja, sie hat sich als haltbar erwiesen. Die Gummis der Pedale fliegen raus (!), Löcher werden in die Pedale gebohrt und die Auflagen mit Schrauben und Muttern befestigt, zur Sicherheit mit etwas Loctite bestrichen. So wird's auch in der Anleitung beschrieben. Beim Bremspedal auf viel Fummelei einstellen um die untere, rechte Mutter aufgeschraubt zu bekommen. Es sei denn man baut es aus, dabei war mir aber nicht wohl - und es ging schließlich auch so.

VG

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Re: Z3 Pedalset Alu

Beitragvon SwaY » 18.11.2012 18:47

Du meinst sicher das Gaspedal - soweit ich aber im TIS gelesen habe ist es beim Ausbau immer durch ein Neuteil zu ersetzten, da die Halteclips nicht mehr ordentlich sitzen können. Daher würde ich den Ausbau nicht empfehlen und lieber etwas fummeln.
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Re: Z3 Pedalset Alu

Beitragvon dergizzle » 18.11.2012 19:08

Jupp, Gaspedal meinte ich. Danke für den Hinweis :lol: :lol:
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Re: Z3 Pedalset Alu

Beitragvon Traumwagen » 20.11.2012 09:13

Liebe Z3 Gemeinde,

habe jetzt vom Lieferanten für die Pedale noch die Orig. Montageanleitung sowie das Vergleich TÜV Gutachten bekommen.

Stelle es Euch gerne als PDF Datei zur Verfügung.

Gruss Frank

P.S. beachtet bitte, das sich das Gutachten nur auf die AC Schnitzer Pedale bezieht.
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Vergleich TÜV Gutachten.pdf
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Re: Z3 Pedalset Alu

Beitragvon Traumwagen » 20.11.2012 09:15

so und jetzt noch die Montageanleitung für das AC Schnitzer Pedal

Gruss Frank
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Montageanleitung Pedale.pdf
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Re: Z3 Pedalset Alu

Beitragvon Red Angel » 20.11.2012 19:55

Habe soeben vom ADAC tel. folgende Auskunft erhalten:
Die technische Abteilung erklärt, dass Pedalauflagen wegen der Oberflächenstruktur ein sicherheitsrelevantes Teil sind und deswegen der
Abnahme bedürfen. Grundlage hierfür ist eine ABE oder ein Teilegutachten.

Die juristische Abteilung erklärt folgendes: bezüglich der Eintragung ist so zu verfahren, wie es die ABE oder das Teilegutachten in Verbindung mit der
Abnahmebestätigung vorsehen. Dies kann auch bedeuten, dass eine Eintragung in die Fahrzeugpapiere nicht zwingend erforderlich ist, dann aber die Abnahmebestätigung mitzuführen und auf Verlangen berechtigten Personen vorzuzeigen ist.
Die Betriebserlaubnis erlischt zwar, wenn eine fehlende Abnahme oder -falls verlangt- Eintragung vorliegt. Somit liegt eine Ordnungswidrigkeit vor, die mit einem Bußgeld geahndet werden kann.
Allerdings ist es nicht so, dass der Versicherungsschutz erlischt.(früher hieß es "Alles oder Nichts" - dieser Grundsatz ist durch das neue Versicherungsvertragsgesetz aufgehoben worden) Die Versicherung könne in einem solchen Fall im Haftpflichtbereich bei vorhandener Ursächlichkeit der Schadensentstehung mit der unerlaubten Fahrzeugänderung den Versicherungsnehmer mit maximal 5.000 € regresspflichtig machen: sie muss aber grundsätzlich leisten. In der Kaskoversicherung sieht dies anders aus, hier kann die Versicherung Leistungen u.U. komplett verweigern.

Dank an den ADAC für die schnelle Antwort.

Man sieht: aus jedem Beitrag die richtigen Aussagen zusammengefügt, hat das Forum doch mal wieder die passende Antwort gefunden :wink:
Gemeinsam sind wir stark.
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