Z3 Pedalset Alu

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Re: Z3 Pedalset Alu

Beitragvon dergizzle » 14.11.2012 16:26

Auch die Schnitzer Pedale haben keine ABE, nur ein Gutachten. Ich habe auch die drin, eben weil es nur für die ein Gutachten gibt - mir wäre es das nicht wert, für ein paar gesparte Euro im Zweifel Probleme zu bekommen. Keine Knete zu sehen wenn es gekracht hat, weil nicht abgenommene Pedalauflagen verbaut waren?

Schlechte Idee, meine ich. :) Ist das Gleiche wie z.B. mit illegalen Leuchtmitteln. Viele denken sich "Ach, macht doch nix" - und fahren ihr Auto ohne Betriebserlaubnis, gucken im Falle des (Un)Falles dann doof aus der Röhre.
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Re: Z3 Pedalset Alu

Beitragvon SwaY » 14.11.2012 21:35

damit die Versicherung die Leistung verweigern darf muss das entsprechende Teil aber auch zum Unfall beigetragen haben - sonst ist das kein Grund.

Wenn ICH einem hinten drauf fahr und ICH hab lasierte Rückleuchten oder sonst was, das in keinster Weise mit dem Unfall in Verbindung gebracht werden kann, dann kann die Versicherung auch die Leistung nicht verweigern.

Übrigens so wie die Schnitzer auf dem Bild geht auch nicht - da fehlen die Gummis!
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Re: Z3 Pedalset Alu

Beitragvon dergizzle » 14.11.2012 22:15

SwaY hat geschrieben:damit die Versicherung die Leistung verweigern darf muss das entsprechende Teil aber auch zum Unfall beigetragen haben - sonst ist das kein Grund.

Wenn ICH einem hinten drauf fahr und ICH hab lasierte Rückleuchten oder sonst was, das in keinster Weise mit dem Unfall in Verbindung gebracht werden kann, dann kann die Versicherung auch die Leistung nicht verweigern


Das ist (leider) ein Irrglaube, das kann sie sehr wohl - denn du bist mit der nicht abgenommenem Modifikation schlicht und ergreifend ohne Betriebserlaubnis unterwegs, das ist ein Fakt und wird von den Umständen eines Vorfalles ja auch nicht beeinflusst.
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Re: Z3 Pedalset Alu

Beitragvon zed-pit » 15.11.2012 17:03

ok der Beitrag ist interessant, weil ich auch mit dem Gedanken spiele.

Also ich will möglichst nur Original- Teile. Gibt es aber nicht für den Zetti.
Es gibt aber Sets, original von BMW, eben für E46.
Die besitzen ein Gutachten und mit dem kann, nein muss ich die Dinger eintragen lassen. Richtig?

Werden die Alu Platten dann auf das Gummi geschraubt?
Nee, oder?
Kennt wer noch andere schöne Sets - mit Gutachten?
Gruß
Peter
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Re: Z3 Pedalset Alu

Beitragvon Red Angel » 15.11.2012 18:25

Ohne Teilegutachten (oder ABE) hat man keine Chance,legal eine Abnahme der montierten Pedalplatten zu bekommen. Im Teilegutachten steht drin, für welche Fahrzeuge das Teil zugelassen ist. Nochmal: eine Eintragung in die Zulassungsbescheinigung ist nicht erforderlich, nur die Bestätigung über die Abnahme und das Mitführen dieser im Fahrzeug. Man spart also die Eintragungsgebühren beim Straßenverkehrsamt.
Auf Aussagen des Prüfers: wenn etwas passiert, kann es Schwierigkeiten mit der Versicherung geben -sollte man nicht bauen. Im Ernstfall kann sich kein Prüfer erinnern, jemals so etwas gesagt zu haben und auch die unzulässigen Platten jemals gesehen zu haben.Da sollte man schon einen Notar mit zur Prüfung nehmen, der solche Aussagen öffentlich beglaubigt.

Es ist doch bekannt, dass in Streitfragen zunächst mal die Formalien geprüft werden, denn nichts ist juristisch leichter, als hier anzusetzen, um eine Zahlung zu verweigern.

Wenn im Schadensfall u.U. die wirtschaftliche Existenz auf dem Spiel steht, kann es doch ernsthaft keine Diskussion geben, ob diese wegen einer Ersparnis von vlt. 100,00 € riskiert wird.
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Re: Z3 Pedalset Alu

Beitragvon sailor » 15.11.2012 19:30

Also, ich fahr die Haman Treter seit über 10 Jahren. Hab die damals direkt von Haman geholt.Außer einer Rechnung war da nix dabei. Vielleicht gab´s da noch keine ABE , null Ahnung :roll:
Hab mehrere Tüv und Teile Abnahmen hinter mir. Bin noch nie vom Blaukittl auf die Pedale angesprochnen worden.
Ferner wurde mein FZG wegen leichter Schäden vom Sachverständiger inspiziert. Hat auch nie was aufgeschrieben oder gesagt.
Deßwegen machen mir meine Pedale keine grauen Haare. Die kommen irgendwann von allein :lol: :lol: :lol: :lol: :lol:

Übrigens , sollte die Versicherung wegen so einem Fall dicke Backen machen, steht nicht die ganze Schadenssumme im Raum. Es wird zwar Regreß genommen aber, zu DM Zeiten waren 5000.- DM. Neuer Stand ist mir grad nicht geläufig.
Wie Saway schon schrieb, der Schaden muß ursächlich sein. Wenn ich einem Rock nach schau :oops: und dadurch einem ungebremst in´s Heck knalle,hat das nicht mit den Pedalen zu tun.

:mrgreen:
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Re: Z3 Pedalset Alu

Beitragvon Murdock » 15.11.2012 20:27

Hallo

Wenn eine BE erloschen ist, dann ist sie erloschen. Dann interessiert es die Versicherung nicht ob man(n) einem hübschen Rock nachgesehen hat oder aus einem anderen Grund einen Unfall verursacht hat. Fakt ist, man hat mit einem unversichertem Fahrzeug einen Unfall verursacht.

Die Versicherung zahlt nicht für ein Fahrzeug ohne BE, alles andere würde mich doch sehr wundern.


Gruß Dirk
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Re: Z3 Pedalset Alu

Beitragvon dergizzle » 15.11.2012 20:41

So ist es. Ihr dürft ein Fahrzeug ohne gültige BE nicht im Straßenverkehr bewegen, so einfach ist das. Dass die Versicherung da nicht zahlt muss man eigentlich gar nicht lange erwähnen...

Klar, Pedalauflagen fallen vielleicht 10 Jahre lang niemandem auf. Wenn es aber kracht und der Gutachter bemerkt es, dann ist es völlig unerheblich ob Pedalauflagen oder ein verpfuschtes Bremsenupdate oder sonstwas für das Erlöschen der BE verantwortlich sind.
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Re: Z3 Pedalset Alu

Beitragvon eisi » 15.11.2012 20:45

Servus!

Hier mal die aktuelle Liste aller Teile, die geprüft werden müssen.

§ 22a Bauartgenehmigung für Fahrzeugteile.

(1) Die nachstehend aufgeführten Einrichtungen, gleichgültig ob sie an zulassungspflichtigen oder an zulassungsfreien Fahrzeugen verwendet werden, müssen in einer amtlich genehmigten Bauart ausgeführt sein:

1. Heizungen in Kraftfahrzeugen, ausgenommen elektrische Heizungen sowie Warmwasserheizungen, bei denen als Wärmequelle das Kühlwasser des Motors verwendet wird (§ 35 c);

1 a. Luftreifen (§ 36 Abs. 1 a);

2. Gleitschutzeinrichtungen (§ 37 Abs. 1 Satz 2);

3. Scheiben aus Sicherheitsglas (§ 40) und Folien für Scheiben aus Sicherheitsglas;

4. Frontschutzsysteme (§ 30c Abs. 4)

5. Auflaufbremsen (§ 41 Abs. 10), ausgenommen ihre Übertragungseinrichtungen und Auflaufbremsen, die nach den im Anhang zu § 41 Abs. 18 genannten Bestimmungen über Bremsanlagen geprüft sind und deren Übereinstimmung in der vorgesehenen Form bescheinigt ist;

6. Einrichtungen zur Verbindung von Fahrzeugen (§ 43 Abs. 1), mit Ausnahme von

a) Einrichtungen, die aus technischen Gründen nicht selbständig im Genehmigungsverfahren behandelt werden können (z. B. Deichseln an einachsigen Anhängern, wenn sie Teil des Rahmens und nicht verstellbar sind),

b) Ackerschienen (Anhängeschienen), ihrer Befestigungseinrichtung und dem Dreipunktanbau an land- oder forstwirtschaftlichen Zug- oder Arbeitsmaschinen,

c) Zugeinrichtungen an land- oder forstwirtschaftlichen Arbeitsgeräten, die hinter Kraftfahrzeugen mitgeführt werden und nur im Fahren eine ihrem Zweck entsprechende Arbeit leisten können, wenn sie zur Verbindung mit den unter Buchstabe b genannten Einrichtungen bestimmt sind,

d) Abschlepp- und Rangiereinrichtungen einschließlich Abschleppstangen und Abschleppseilen,

e) Langbäumen,

f) Verbindungseinrichtungen an Anbaugeräten, die an land- oder forstwirtschaftlichen Zugmaschinen angebracht werden;

7. Scheinwerfer für Fernlicht und für Abblendlicht sowie für Fern- und Abblendlicht (§ 50);

8. Begrenzungsleuchten (§ 51 Abs. 1 und 2, § 53b Abs. 1);

8 a. Spurhalteleuchten (§ 51 Abs. 4);

8b. Seitenmarkierungsleuchten (§ 51 a Abs. 6);

9. Parkleuchten, Park-Warntafeln (§ 51 c);

9 a. Umrissleuchten (§ 51 b);

10. Nebelscheinwerfer (§ 52 Abs. 1);

11. Kennleuchten für blaues Blinklicht (§ 52 Abs. 3);

12. Kennleuchten für gelbes Blinklicht (§ 52 Abs. 4);

12 a. Rückfahrscheinwerfer (§ 52 a);

13. Schlussleuchten (§ 53 Abs. 1 und 6, § 53 b);

14. Bremsleuchten (§ 53 Abs. 2);

15. Rückstrahler (§ 53 b, § 66 a Abs. 4 dieser Verordnung, § 22 Abs. 4 der Straßenverkehrs-Ordnung);

16. Warndreiecke und Warnleuchten (§ 53 a Abs. 1 und 3);

16 a. NebelSchlussleuchten (§ 53 d);

17. Fahrtrichtungsanzeiger (Blinkleuchten) (§ 53 b Abs. 5, § 54);

17 a. Tragbare Blinkleuchten und rot-weiße Warnmarkierungen für Hubladebühnen (§ 53 b Abs. 5);

18. Lichtquellen für bauartgenehmigungspflichtige lichttechnische Einrichtungen, soweit die Lichtquellen nicht fester Bestandteil der Einrichtungen sind (§ 49 a Abs. 6, § 67 Abs. 10 dieser Verordnung, § 22 Abs. 4 und 5 der Straßenverkehrs-Ordnung);

19. Warneinrichtungen mit einer Folge von Klängen verschiedener Grundfrequenz - Einsatzhorn - (§ 55 Abs. 3);

20. Fahrtschreiber (§ 57 a);

21. Beleuchtungseinrichtungen für amtliche Kennzeichen (§ 10 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung);

22. Lichtmaschinen, Scheinwerfer, Schlussleuchten, rote, gelbe und weiße Rückstrahler, Pedalrückstrahler und retroreflektierende Streifen an Reifen oder in den Speichen für Fahrräder (§ 67 Abs. 1 bis 7 und 11);

23. (aufgehoben)

24. (aufgehoben)

25. Sicherheitsgurte und andere Rückhaltesysteme in Kraftfahrzeugen;

26. Leuchten zur Sicherung hinausragender Ladung (§ 22 Abs. 4 und 5 der Straßenverkehrs-Ordnung);

27. Rückhalteeinrichtungen für Kinder in Kraftfahrzeugen (§ 21 Abs. 1 a der Straßenverkehrs-Ordnung).

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Re: Z3 Pedalset Alu

Beitragvon klein170478 » 16.11.2012 11:49

Red Angel hat geschrieben: Nochmal: eine Eintragung in die Zulassungsbescheinigung ist nicht erforderlich, nur die Bestätigung über die Abnahme und das Mitführen dieser im Fahrzeug. Man spart also die Eintragungsgebühren beim Straßenverkehrsamt.


Quelle?
Ich hatte dieses Jahr zu diesem thema ein erlebnis. Angeblich wurden dieses Jahr die Gesetzte geändert. Die Eintragung ist nun angeblich nur noch 1 Jahr gültig nach Ausstellung. Sie muss dann den Fahrzeugbrief nachgetragen werden. Nur mitführen geht nicht mehr.

Weiss da jemand was genaueres?
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