Tja,
über Sinn oder Unsinn so einer Verordnung lasse ich mich mal nicht aus...
Ingo hat schon den Nagel auf den Kopf getroffen; der Hund muss gesichert werden. Die G-männchen

können ein Bußgeld kassieren, wenn es nicht der Fall ist. In der Regel werden die Halter erstmal nur mündlich angehalten, den Hund anzuleinen.
Schlimmer wird es im Schadenfalls bei einem Unfall sein. Sollte bewiesen werden, dass der Hund im Auto nicht angeleint war und irgendwie das Tier an dem Unfall beteiligt war (Ablenkung des Fahrers usw.) so wird die Versicherung den Fahrer in Regress nehmen. Alles schwierig, wollte aber dennoch darauf hinweisen ohne Moralapostel zu sein...
Deine Überlegung zum QP ist aus meiner Sicht völlig richtig. So können Beifahrer und Hund sicher transportiert werden. Ein 1er oder 3er Cabrio wäre ja auch schön...
Gruß
Rainer