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Mal ne andere Frage

BeitragVerfasst: 14.07.2008 18:09
von Insolvenzprofi
wenn mich jemand als Ar...l... im Straßenvekehr beschimpft, weil ich in einer 30 Zone 30 fahre, und ich ihn dann anzeige, bringt das was? oder landet sowas nur in den Papierkorb????

Re: Mal ne andere Frage

BeitragVerfasst: 14.07.2008 19:26
von bärchen
Nö, sofern du keine Zeugen hast! :wink:

Ne Anzeige kostet nur Zeitaufwand und Ärger. Bei Aussage./.Aussage wird die zuständige Staat- Amtsanwaltschaft das Verfahren ohnehin einstellen.
Solltest du dennoch die Sache zur Anzeige bringen, musst du denjenigen auch einwandfrei identifizieren können. Meistens fangen da schon die ersten Problemchen an. Der Fahrer des anderen Fahrzeugs muss auch nicht zwingend der Halter sein; also, nächstes Problem.

Ach, mach es so wie ich: links rein und rechts wieder raus. Schön Frauchen im Arm nehmen und etwas leckeres essen gehen... :2thumpsup:

Gruß
Rainer

Re: Mal ne andere Frage

BeitragVerfasst: 14.07.2008 19:50
von Rush
Denke auch dass sich der Aufwand nicht lohnt, wohl nicht einmal mit einer Rechtsschutzversicherung.

War doch ohnehin nur der Neid weil er außerhalb einer 30er-Zone immer Verlierer wäre :D

Re: Mal ne andere Frage

BeitragVerfasst: 14.07.2008 19:56
von bärchen
Rush hat geschrieben: War doch ohnehin nur der Neid weil er außerhalb einer 30er-Zone immer Verlierer wäre :D


:mrgreen: :2thumpsup: :mrgreen:

Bei meiner HUK-RS habe ich sowieso einen Eigenanteil von 150 Eiern. Lohnt sich also auch deshalb schon wegen einem A-Loch :lol:

Gruß
Rainer

Re: Mal ne andere Frage

BeitragVerfasst: 14.07.2008 20:06
von Insolvenzprofi
darum gehts mir nicht, sondern an einer schule oder Kindergarten, keine ahnung was das war, wo kleine kinder teilweise ganz lebendig durch die gegend wuschen, (was auch richtig ist) mich dann einer links überholt weil ich 30 fahre, wie vorgeschrieben mich dann noch als arschloch bezeichnet, da hört der spaß auf,,,, zumindest bei mir und das zu verharmlosen halte ich für völlig untertrieben.... deswegen würde ich eine anzeige erlassen sofern es sinn macht

fahrer könnte ich identifizieren, Kennzeichen habe ich auch, nur kein zeugen

Re: Mal ne andere Frage

BeitragVerfasst: 14.07.2008 20:25
von Ingo1970
Hallo Hjalmar,

der meinte bestimmt nicht Dich mit dem A****,...der hat sich Dir nur vorgestellt! :mrgreen:

Spass,....nein im ernst, dasbringt nix. Wie Rainer schon sagte steht da Aussage gegen Aussage. Am Ende dichtet er Dir noch was an,...du hättest ihn ausgebremst oder so was :wink:

Schluck den Ärger runter, auch wenn´s - verständlicherweise - schwer fällt.

Gruss, Ingo :sunny:

Re: Mal ne andere Frage

BeitragVerfasst: 14.07.2008 20:32
von bärchen
Insolvenzprofi hat geschrieben:darum gehts mir nicht, sondern an einer schule oder Kindergarten, keine ahnung was das war, wo kleine kinder teilweise ganz lebendig durch die gegend wuschen, (was auch richtig ist) mich dann einer links überholt weil ich 30 fahre, wie vorgeschrieben mich dann noch als arschloch bezeichnet, da hört der spaß auf,,,, zumindest bei mir und das zu verharmlosen halte ich für völlig untertrieben.... deswegen würde ich eine anzeige erlassen sofern es sinn macht

fahrer könnte ich identifizieren, Kennzeichen habe ich auch, nur kein zeugen


Nun gut, dann schildere doch gleich bei deiner Eingangsfrage um was es dir geht!
Bei so einer Lage mit Kindern am Straßenland ist doch eine ganz andere Situation; und von Verharmlosung hat hier auch keiner etwas gesagt... Im Eingang ging es um die verbale Attacke, mehr nicht. Dennoch, ich weiß was du meinst und was dich auch zu recht auf die Palme bringt. Ist alles richtig, keine Frage!

Wie gesagt, Problem wird eben Aussage gegen Aussage sein.

Gruß
Rainer

Re: Mal ne andere Frage

BeitragVerfasst: 14.07.2008 20:42
von Rush
Aussage gegen Aussage ist nicht zwangsläufig eine Verfahrenseinstellung, der Richter hat freie Hand jemandem mehr zu glauben. Wärst du zb ein Hutfahrer im Mercedes und dein Kontrahent ein junger Bursche im Porsche, dann könntest du damit sehr leicht durchkommen. Da du aber den Sportwagen fährst, ist erfahrungsgemäß deine Glaubwürdigkeit vor Gericht gleich einmal geringer.

Re: Mal ne andere Frage

BeitragVerfasst: 14.07.2008 21:13
von ChrisGuz
also wenn es jemand ist der mir nicht wichtig ist kann er/sie sich gehackt legen egal was gesagt wird.

und wenn er /sie mir wichtig ist gibts die entsprechende antwort :mrgreen:

hehehe

ich reg mich nicht wegen solchen flachpfeifen auf. und anzeigen deswegen ist für mich kindergarten.

kann mann auch wie männer regeln.

zwei 45er, jeder sechs schritte in engegengesetzte richtung und wer hinterher noch steht hat gewonnen. 8)

hab sonne im herzen und steh über den dingen :sunny:

grüße von christian

Re: Mal ne andere Frage

BeitragVerfasst: 14.07.2008 21:25
von Jacky777
Rush hat geschrieben:Aussage gegen Aussage ist nicht zwangsläufig eine Verfahrenseinstellung, der Richter hat freie Hand jemandem mehr zu glauben. Wärst du zb ein Hutfahrer im Mercedes und dein Kontrahent ein junger Bursche im Porsche, dann könntest du damit sehr leicht durchkommen. Da du aber den Sportwagen fährst, ist erfahrungsgemäß deine Glaubwürdigkeit vor Gericht gleich einmal geringer.


Das ist leider oft die Wahrheit...,
wobei ich auch die Ausnahme, welche die Regel bestätigt
schon erlebte, in jenen Tagen wollte man
keine Gerichtsverhandlungen in dieser Art...

Ganz ehrlich: Du hattest vollkommen Recht und ich kann Deinen Zorn sehr gut nachvollziehen!!!
Aber in der Regel, vergeudest Du nur Geld, Zeit und nerven
und der andere kommt ungeschoren davon.

Weißt was ich seit Jahren bei irgendwelchen blöden Handzeichen u. Ä. mache? ... ich winke freundlich und mit Schwung aus Zetti
und grinse übers ganze Gesicht und denk mir:
Du A.... stiehlst mir meine Zeit, meine Nerven und mein Geld nicht :lol: :lol: :lol: