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Nutzungsausfallentschädigung nach einem Verkehrsunfall

BeitragVerfasst: 12.06.2008 17:12
von michatrier
Eigentlich passt dieses Thema nicht unbedingt ins Z3 Forum aber vielleicht kann mir trotzdem jemand helfen. Falls nicht, dann ist dieses posting bestimmt für den ein oder anderen in Zukunft hilfreich.
Letztes Jahr hatte ich einen Autounfall (unverschuldet).
Das Fahrzeug, war auf meinen Vater zugelassen (er hat also juristisch gesehen den wirtschaftlichen Schaden zu tragen).
Ca. einen Monat später habe ich den Z3 gekauft. Vater nicht da. Kein Problem. Auto wird auf meine Mutter zugelassen (scheinbar ein teurer Fehler).

Direkt nach dem Unfall habe ich das ganze Zeug einem Anwalt gegeben.
Vor ein paar Tagen kam dann endlich ein Scheck von der gegnerischen Versicherung. Jedoch übernehmen die den Nutzungsausfall nicht (vom Gutachter mit 602 € angesetzt) und nur den Differenzsteuerbetrag (was auch immer das ist. Sind zu mindestens 250 € weniger wie der Bruttobetrag). Summe ca. 850 €.
Grund laut Anwalt: Das Fahrzeug hätte auf meinen Vater zugelassen werden müssen und nicht auf meine Mutter. Warum? Die sind doch verheiratet. Ich kann das nicht nachvollziehen.

Hat jemand schon mal ähnliche Erfahrungen gemacht? Kennt sich jemand damit aus? Gibt’s hier einen findigen Juristen?

Für alle anderen möchte ich den Tipp geben, nach einem Verkehrsunfall auf jeden Fall das neue Fahrzeug auf den Halter des Unfallfahrzeuges zuzulassen. Gerade bei Ehegatten kommt es doch bestimmt schon mal vor, dass das Fahrzeug gerade der anmeldet der Zeit hat.

Re: Nutzungsausfallentschädigung nach einem Verkehrsunfall

BeitragVerfasst: 12.06.2008 17:30
von zettdrei11
Ich habe so etwas zum Glück noch nicht erlebt und hoffe es bleibt auch so-sage aber Danke für diesen Hinweis :2thumpsup:

Re: Nutzungsausfallentschädigung nach einem Verkehrsunfall

BeitragVerfasst: 12.06.2008 17:48
von Jackzzz
Hi, Mein Zetti wurde mir auch vor 2 Jahren unverschuldet kaputtgefahren.

Ich habe allerdings Nutzungsausfall kassiert, da der neue Zetti wieder auf meinen Vater zugelassen wurde. Allerdings macht es für mich auch keinen Sinn diesen nicht zu zahlen, nur weil der neue Wagen auf die Mutter zugelassen wird.
Ruf mal deinen Versicherungsvertreter an, der sollte kompetent genug sein dir den Fall zu erklären.

Vielleicht hilft dir der folgende Link weiter:

http://www.rechtpraktisch.de/artikel.html?id=755

Außerdem musst du der Versicherung den Kaufvertrag deines neuen Autos zukommen lassen, da erst dann die MwSt bzw. Ust ausgezahlt wird. (Damit könnte die Differenzbesteuerung gemeint sein)

Aber die letzte Angabe ist ohne Gewähr :D

Re: Nutzungsausfallentschädigung nach einem Verkehrsunfall

BeitragVerfasst: 13.06.2008 22:10
von zdriver 52
Hallo,

der durch den Unfall wirtschaftlich Geschädigte, nicht zwingend der Fahrer, hat grundsätzlich nur dann einen Anspruch auf Nutzungsausfallentschädigung, wenn er nachweislich das Fahrzeug ohne den Unfall genutzt hätte, was etwa bei Abwesenheit nicht der Fall ist. Gleiches gilt, wenn er (unfallbedingt) gesundheitlich zur Nutzung gar nicht in der Lage war. Im privaten Bereich ist der Nutzungswille/die Nutzungsmöglich durch einen Familienangehörigen insoweit gleichgestellt. Der (Weiter-)nutzungswille wird aber dann idR verneint, wenn der Geschädigte das Fahrzeug nicht reparieren lässt oder sich nicht binnen eines kürzeren Zeitraumes (ein Monat) ein Ersatzfahrzeug anschafft. Dann habe er, so wird vertreten, keinen relevanten Nutzungswillen gehabt.

Ich könnte mir vorstellen, dass in dieser Richtung argumentiert wurde. Ob dies im konkreten Fall auch haltbar ist, sei dahingestellt. Man könnte nämlich den Nutzungswillen auch mit der wirtschaftlichen Einheit der Ehe/Familie begründen, wie dies oben bei der grundsätzlichen Anspruchsprüfung gleichermaßen bejaht wird.

Grüße
Axel Behrens