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frage

BeitragVerfasst: 22.03.2008 21:54
von adrenalin1
ich hab vor zwei wochen mein coupe verkauft und heut schreib mir der käufer das alle anzeigen im auto tot seien. Er hat den wagen probe gefahren und alles hat funktioniert. Jetzt nervt der mich dauernd und will den wagen zurückgeben. Im kaufvertrag ( vom ADAC) steht aber das es ein privatverkauf ist und keine Garantie und Gewährleistung zumal bei mir ja noch alles in ordnung war. Ich krieg von dem noch 500 Euro und so langsam geht mir die hutschnur hoch.

Was soll ich machen?

Re: frage

BeitragVerfasst: 22.03.2008 21:58
von capefear
Der Typ hat Pech gehabt! Ganz einfach!

Die 500€ wirst aber wohl vergessen können... denn der Aufwand sie einzuklagen dürfte zu hoch sein...
Deswegen verkaufe ich nur das Auto gegen kompletter Barzahlung!


Grüsse
Bernhard

Re: frage

BeitragVerfasst: 22.03.2008 22:17
von zettdrei11
Man da hat der Käufer aber Glück gehabt..wenn ich die volle Summe nicht bekomme bleibt das Fahrzeug bei mir..denke ist doch klar was der bezwecken will..eine Garantie oder Rücknahme würde es bei mir nicht geben..und wenn würde ich eine bestimmte Summe wie Ummeldung..weiterer Eintag im Brief und Abnutzung garantiert abziehen so wie es auch Autohäuser handhaben

Re: frage

BeitragVerfasst: 22.03.2008 22:21
von adrenalin1
ich weiss ich war zu gutmütig, ich hatte ihm angeboten die 500 jahre in zwei jahren, also jeden monat 20, 83 euro zurückzuzahlen

Re: frage

BeitragVerfasst: 22.03.2008 22:25
von GodlikeZ
hast du das mit den 500€ schriftlich? wenn ja, ab zum anwalt. ansonsten gäbe es auch mittel und wege :twisted:

Re: frage

BeitragVerfasst: 22.03.2008 22:27
von capefear
Wie ich schon geschrieben habe... die 500€ dürften den Aufwand nicht wert sein... Erst recht nicht, wenn man keine Rechtsschutz-Versicherung hat!

Re: frage

BeitragVerfasst: 22.03.2008 22:28
von GodlikeZ
capefear hat geschrieben:Wie ich schon geschrieben habe... die 500€ dürften den Aufwand nicht wert sein... Erst recht nicht, wenn man keine Rechtsschutz-Versicherung hat!


ohne rechtsschutz magst du recht haben - mit siehts wieder anders aus, verlieren kannst ja nix.....

Re: frage

BeitragVerfasst: 22.03.2008 22:32
von Insolvenzprofi
adrenalin1 hat geschrieben:ich hab vor zwei wochen mein coupe verkauft und heut schreib mir der käufer das alle anzeigen im auto tot seien. Er hat den wagen probe gefahren und alles hat funktioniert. Jetzt nervt der mich dauernd und will den wagen zurückgeben. Im kaufvertrag ( vom ADAC) steht aber das es ein privatverkauf ist und keine Garantie und Gewährleistung zumal bei mir ja noch alles in ordnung war. Ich krieg von dem noch 500 Euro und so langsam geht mir die hutschnur hoch.

Was soll ich machen?


Nachfrist setzen und klage einreichen, du hast gute chancen

ich kann dir gerne die Klage schreiben, dann brauchste kein Anwalt, zahlst dann nur erstmal den Gerichtskostenvorschuss, sag bescheid, gerichtskosten trägt in dem fall ohne hin der Beklagte, wenn du das Urteil hast, erstmal kommt eh ein Vergleichsvorschlag, da hat er einfach keine chance

Wichtig ist wie Manu schon schrieb, dass ihr es im Kaufvertrag aufgenommen habt, oder was schriftliches besteht

500 EUR sind immerhin 500 EUR (ich bin geizig deswegen sehe ich das etwas anders) Klagen werden in Deutschland erst unter 70 EUR abgewiesen, da heißt es dann, dass der Betrag zu minderwertig ist (mit fehlt das Fachwort)

Grüße
Inso

Re: frage

BeitragVerfasst: 22.03.2008 22:35
von capefear
@manu: man verliert Zeit und Nerven! :wink:

Hab das bei nem Kollegen mitgekriegt! Das hat sich ewig gezogen... aber da gings um 2-3000€... aber bei 500€ wärs der Aufwand nicht wert gewesen...

Aber ein Anwalt berät da besser, als ich! :2thumpsup:

Re: frage

BeitragVerfasst: 22.03.2008 22:36
von Insolvenzprofi
capefear hat geschrieben:@manu: man verliert Zeit und Nerven! :wink:

Hab das bei nem Kollegen mitgekriegt! Das hat sich ewig gezogen... aber da gings um 2-3000€... aber bei 500€ wärs der Aufwand nicht wert gewesen...

Aber ein Anwalt berät da besser, als ich! :2thumpsup:


ja nerven ist richtig, da darf man sich einfach nicht berühren lassen und wenn du die Klage eingereicht hast, passiert erstmal nix, genau wie wenn man nix macht :wink:

Grüße
Inso