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Interessante Infos zu "Überholen auf der Autobahn"

BeitragVerfasst: 30.05.2007 14:15
von AlpineZ3
Ich weiß nicht, ob dieses Thema schon mal in diesem Forum angesprochen wurde, finden konnte ich jedenfalls nix - und ich meine, es sollte euch nicht vorenthalten werden. Ich habe diese Informationen vor einiger Zeit mal per email bekommen. Viel Spaß.


Wer von uns ärgert sich nicht, wenn man mit seinem Auto zügig auf der Autobahn unterwegs ist und andere Verkehrsteilnehmer "gondeln" auf der linken Fahrspur dahin.

Drängeln ? Lichthupe ?

Aber halt: Das kann nach der neuen Vorschrift der StVO sehr teuer werden!

Seit dem 1.8.2006 gilt nämlich die neue Dränglervorschrift: 250 Euro - 4 Punkte - 3 Monate Fahrverbot.

Fazit: Lieber gleich rechts überholen.
Das kostet lt. gültiger StVO nämlich im Moment: 50 Euro - 3 Punkte. Fahrverbot gibt es erst bei mehrmaligen Wiederholungen.

Fazit: 200 Euro, 1 Punkt sowie 3 Monate Fahrverbot gespart!

Lust auf noch mehr sparen?

Dann rauf auf die Standspur (Pannenstreifen).
Das kostet lt. gültiger StVO im Moment: 50 Euro - 2 Punkte.

Wieder ein Punkt gespart!

Niemand bedrängt, nicht aufgeregt, Nerven geschont, schnell vorangekommen und insgesamt noch 200 Euro, 2 Punkte und 3 Monate Fahrverbot gespart.

Aber es geht noch billiger und effektiver:

Kauf Dir ein Blaulicht und ein Martinshorn, gebrauche dasselbe und Du kannst Dir deinen Fahrstreifen aussuchen, der freigemacht werden soll.
Die Verwendung solcher kleinen Hilfen im täglichen Verkehr kostet laut §38 StVO läppische 20 Euro.
Blaulicht und Horn werden dann aber beschlagnahmt. Also am Besten möglichst preiswert und sofort in größeren Mengen im Versandhandel kaufen.

Erspart 230 Euro und KEINE Punkte!

So kann clever Autofahren aussehen, wenn man sich im Gesetz auskennt.
:2thumpsup: :2thumpsup: :2thumpsup: :2thumpsup: :2thumpsup: :2thumpsup: :2thumpsup: :2thumpsup: :2thumpsup:

Re: Interessante Infos zu "Überholen auf der Autobahn&q

BeitragVerfasst: 30.05.2007 14:44
von Mr.V
Ich hoffe mal, dass du diesen Beitrag nicht allzu ernst nimmst... :roll:

Nach § 35 und § 38 Hast du keine Sonder- und Wegerechte. Ebenfalls kannst du dich auch nicht auf § 34 StGB "Rechtfertigender Notstand" berufen. Ich würde so ein Vergehen als Amtsanmaßung, Nötigung, Gefahr für die Öffentlichkeit bezeichnen.

Blaues Blinklicht zusammen mit dem Einsatzhorn darf nur verwendet werden, wenn höchste Eile geboten ist, um Menschenleben zu retten oder schwere gesundheitliche Schäden abzuwenden, eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung abzuwenden, flüchtige Personen zu verfolgen oder bedeutende Sachwerte zu erhalten.

Dann möchte ich bei einer evtl. Verhandlung den Angeklagten sehen, der den Richter von oben genannten Punkten überzeugen kann. :twisted: Ich denke Leute mit einem solchen Verhalten gehören nicht auf die Straße sondern ins Gefängnis. :mrgreen: :mrgreen: :pssst:

Nichts für ungut... :mrgreen: :mrgreen: :thumpsup:

Schönen GruZZZ

Re: Interessante Infos zu "Überholen auf der Autobahn&q

BeitragVerfasst: 30.05.2007 14:52
von AlpineZ3
klar, so GANZ ernst nehme ich das nicht, obgleich die ursprüngliche Quelle wohl ein Rechtsanwalt ist.

Wer im Zwischennetz blättert, findet auch die passenden Gesetze und zugehörigen Strafen. Natürlich soll dies nich tals Anleitung gelten, dennoch wünsche ich mir schon manchmal amerikanische Regeln - dort ist das rechtsüberholen erlaubt. :roll:

Re: Interessante Infos zu "Überholen auf der Autobahn&q

BeitragVerfasst: 30.05.2007 14:59
von AlpineZ3
... ausserdem: Wie würde das denn aussehen?

Re: Interessante Infos zu "Überholen auf der Autobahn&q

BeitragVerfasst: 30.05.2007 15:05
von Refuse2Lose
Ich nehme sowas auch nicht zu ernst, aber als angehender Wirtschaftsrechtler stolpert man an einigen Stellen über solche Kuriositäten des deutschen Rechts. :)

Re: Interessante Infos zu "Überholen auf der Autobahn&q

BeitragVerfasst: 30.05.2007 17:00
von primzahl
Ist ein Hoax. Daher bitte nicht ausprobieren.

Re: Interessante Infos zu "Überholen auf der Autobahn&a

BeitragVerfasst: 30.05.2007 17:58
von Klaus
Hallo Norman,
als angehender Wirtschaftsrechtler


Wirtschaftsrechtler! Sorry, aber sind das nicht die Typen, die später als Wirtschaftsprüfer den Klienten erklären, daß sie bei der Einkommensteuererklärung ihre Frauen als "außergewöhnliche Belastungen" abschreiben können. :pssst: :wink:

Gruß Klaus

Re: Interessante Infos zu "Überholen auf der Autobahn&q

BeitragVerfasst: 30.05.2007 18:45
von Refuse2Lose
Klaus hat geschrieben:Hallo Norman,
als angehender Wirtschaftsrechtler


Wirtschaftsrechtler! Sorry, aber sind das nicht die Typen, die später als Wirtschaftsprüfer den Klienten erklären, daß sie bei der Einkommensteuererklärung ihre Frauen als "außergewöhnliche Belastungen" abschreiben können. :pssst: :wink:

Gruß Klaus


Willst du damit sagen, dass das keine Lücke im Gesetz ist? :shock:
Frei nach den Informatikern: "It's not a bug, it's a feature!" :mrgreen:

Gruß Norman :wink:

Re: Interessante Infos zu "Überholen auf der Autobahn&q

BeitragVerfasst: 30.05.2007 21:14
von Mr.V
Hallo Alpine!

:mrgreen: :mrgreen: Sieht doch prima aus, du brauchst auch nur ein kleines Loch für die Kabel zu bohren. :mrgreen: :mrgreen: :pssst:

Rechtsüberholen?! Ich denke wir kennen alle die notorischen Linksfahrer. Aber diese werden jetzt auch härter bestraft, nur leider erwischt man die genauso wenig wie die Handy-Telefonierer. :? :pssst:

Schönen GruZZZ

Re: Interessante Infos zu "Überholen auf der Autobahn&q

BeitragVerfasst: 30.05.2007 21:26
von Bullet
Also StVO mäßig bekommt man für illegales Blaulicht nur die Diskoleuchte abgenommen und muss 20€ bezahlen. Von der Seite ist dann auch alles erledigt. AAAAAAber... Strafrechtlich kommt da jede Menge auf einen zu.

Mich hat mal so ein Ford Focus mal Nachts verar...t. Nachdem ich seine lächerlichen Überholversuche ins Leere laufen ließ :mrgreen: , hat der Blödmann so nen Stroboblitzer eingeschaltet. Natürlich stoppte ich da, weil ich mir dachte, dass es eine Zivilstreife ist. Aber denkste... überholt und weg. :enraged: Naja.. 1:1

Übrigents, solange die Rennleitung keine Uniform im Zivilwagen trägt (egal ob mit blaulicht und Kelle) muss man nicht anhalten (könnte ja ein Joke sein). Nur wenn das Martinshorn ertönt (oder halt in Uniform) MUSS man anhalten und den Anweisungen folge leisten. Ist tatsächlich ein Gerichtsbeschluss.... ohne Jucks.