Ich komme einfach nicht weiter, vlt. kennt sich ja hier jemand mit dem folgenden Sachverhalt aus?
Im vergangenen Jahr ist mein Vater verstorben, der alleine sein Einfamilienhaus bewohnt hat.
Ich bin bis heute auch noch dort gemeldet, halte mich aber stets an meinem Nebenwohnsitz bei der Partnerin auf.
Die Leute von der GEZ (heißt ja jetzt anders) schreiben nun, sie wurden vom Tode meines Vaters unterrichtet und zahlungspflichtig und Inhaber einer Wohnung ist jede volljährige Person, die dort wohnt.
Tatsächlich wohnt ja nun nachweislich zur Zeit niemand im Haus, vlt. ich später als Erbe wieder, aber eben zur Zeit nicht.
Bis heute wird auch (behinderungsbedingt) der halbe Gebührensatz vom Nachlass-Konto meines Vaters eingezogen.
Man kann sich von der Gebührenpflicht am Nebenwohnsitz befreien lassen, wenn am Erstwohnsitz Gebühren bezahlt werden,
aber bei mir verhält es sich ja nun genau anders rum!? Und genau zu diesem Thema finde ich nichts im Internet und nicht in deren zugeschickten Infounterlagen, tel. erreichbar ist da auch nie jemand.
Zahlungspflicht hin oder her, wir möchten einfach nicht zweimal zahlen, wenn das nicht erforderlich ist!
Ich habe denen jetzt einfach mal den Sachverhalt geschildert und um ausführliche und verständliche Infos gebeten!
Gleichzeitig habe ich gefragt, ob denn nach ihren eigenen Erklärungen (siehe oben) überhaupt jemand für eine leere Wohnung zahlen müsste?
Vlt. hat hier ja jemand ähnliche Erfahrungen gemacht und möchte mal hilfreich berichten?
Danke!