Frage zu Beitragspflicht Rundfunkgebühren?

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Frage zu Beitragspflicht Rundfunkgebühren?

Beitragvon Andreazzz » 13.01.2023 21:11

Ich komme einfach nicht weiter, vlt. kennt sich ja hier jemand mit dem folgenden Sachverhalt aus?

Im vergangenen Jahr ist mein Vater verstorben, der alleine sein Einfamilienhaus bewohnt hat.
Ich bin bis heute auch noch dort gemeldet, halte mich aber stets an meinem Nebenwohnsitz bei der Partnerin auf.
Die Leute von der GEZ (heißt ja jetzt anders) schreiben nun, sie wurden vom Tode meines Vaters unterrichtet und zahlungspflichtig und Inhaber einer Wohnung ist jede volljährige Person, die dort wohnt.
Tatsächlich wohnt ja nun nachweislich zur Zeit niemand im Haus, vlt. ich später als Erbe wieder, aber eben zur Zeit nicht.
Bis heute wird auch (behinderungsbedingt) der halbe Gebührensatz vom Nachlass-Konto meines Vaters eingezogen.
Man kann sich von der Gebührenpflicht am Nebenwohnsitz befreien lassen, wenn am Erstwohnsitz Gebühren bezahlt werden,
aber bei mir verhält es sich ja nun genau anders rum!? Und genau zu diesem Thema finde ich nichts im Internet und nicht in deren zugeschickten Infounterlagen, tel. erreichbar ist da auch nie jemand.
Zahlungspflicht hin oder her, wir möchten einfach nicht zweimal zahlen, wenn das nicht erforderlich ist!

Ich habe denen jetzt einfach mal den Sachverhalt geschildert und um ausführliche und verständliche Infos gebeten!
Gleichzeitig habe ich gefragt, ob denn nach ihren eigenen Erklärungen (siehe oben) überhaupt jemand für eine leere Wohnung zahlen müsste?

Vlt. hat hier ja jemand ähnliche Erfahrungen gemacht und möchte mal hilfreich berichten?
Danke!
Andreazzz
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Re: Frage zu Beitragspflicht Rundfunkgebühren?

Beitragvon OldsCool » 13.01.2023 21:28

Du hast dir doch die Antwort schon selbst gegeben. Du bist dort gemeldet... Das bedeutet dass du dort "wohnst".
Dass du deinen Lebensmittelpunkt überwiegend am Nebenwohnsitz hast würde ich an der Stelle vielleicht auch nicht so groß an die Glocke hängen, denn das ist ein Verstoß gegen das Meldegesetz, und da reagieren Gemeinden schonmal recht empfindlich, weil sie dich am Nebenwohnsitz sozusagen infrastrukturell auf der Tasche liegen haben, aber keine Steuern dafür bekommen.
Also entweder meldest du dich um, dann zahlst du mit deiner Partnerin auch nur für einen Haushalt, oder du zahlst eben selbst, für da wo du per Definition wohnst, weil gemeldet bist.
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Re: Frage zu Beitragspflicht Rundfunkgebühren?

Beitragvon Andreazzz » 14.01.2023 09:35

OldsCool hat geschrieben:Du hast dir doch die Antwort schon selbst gegeben. Du bist dort gemeldet... Das bedeutet dass du dort "wohnst".





Habe ich mir schon gedacht und den Fragebogen entsprechend ausgefüllt!
Danke für die Antwort.
Andreazzz
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