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Tagfahrlichtlampe als Rückfahrscheinwerfer verwenden?

BeitragVerfasst: 23.11.2021 01:30
von 325i vfl
An meinem älteren 750 kg PKW Anhänger wollte ich eine Rückfahrlampe nachrüsten.
In meinem Fundus liegen noch so Nachrüst-Tagfahrlampen mit E Prüfzeichen. Ist das auch als Rückfahrscheinwerfer zulässig/erlaubt? Wer kennt sich damit aus?

Re: Tagfahrlichtlampe als Rückfahrscheinwerfer verwenden?

BeitragVerfasst: 23.11.2021 06:29
von eisi
Servus!

Die StVZO sagt dazu folgendes aus:
Du kannst fast alles als mit weißem Licht als Rückfahrscheinwerfer anbauen; der Lichtkegel darf nur nicht weiter als 10m nach hinten ausleuchten und niemanden blenden.
Spätestens hier wird es etwas schwierig mit der Verwendung einer Tagfahrleuchte. Die müsste dann so angebaut werden, dass sie fast nach unten gerichtet ist, damit die Blendung ausgeschlossen werden kann.

eisi

Re: Tagfahrlichtlampe als Rückfahrscheinwerfer verwenden?

BeitragVerfasst: 23.11.2021 07:06
von seppo
Hat der Anhänger einen 13 poligen Stecker? Wenn nicht müsstes du ihn auch noch von 8 auf 13 polig umbauen.

Re: Tagfahrlichtlampe als Rückfahrscheinwerfer verwenden?

BeitragVerfasst: 23.11.2021 08:10
von eisi
Servus!

Im nachfolgenden Text §52a StVZO stehen weitere Maßangaben bzgl. Ein-/Anbau.

eisi

Re: Tagfahrlichtlampe als Rückfahrscheinwerfer verwenden?

BeitragVerfasst: 23.11.2021 08:38
von OldsCool
Guten Morgen zusammen,

Wie jede Leuchte am Fahrzeug braucht auch die Rückfahrleuchte eine Bauartgenehmigung, in diesem Fall gekennzeichnet durch das Typprüfzeichen "00AR" und dem E-Zeichen.

Gruß Steffen

Re: Tagfahrlichtlampe als Rückfahrscheinwerfer verwenden?

BeitragVerfasst: 23.11.2021 09:11
von eisi
Servus!

Dies ist die einzige Beleuchtung, bei der eine Bauartgenehmigung definitiv nicht erforderlich ist.
Man darf jede weiße Lichtquelle dazu benutzen, die nach Einbau dem §52a der StVZO entspricht.
Somit kann jeder Abeitsscheinwerfer/LED-Strahler/etc. verwendet werden, wenn er so wie mit den Daten darin angegeben, angebaut ist.
Siehe auch §52a Abs 5 - da steht es schwarz auf weiß.
Eine Blendung muss ausgeschlossen sein - das ist der wesentliche Punkt.

eisi

Re: Tagfahrlichtlampe als Rückfahrscheinwerfer verwenden?

BeitragVerfasst: 23.11.2021 09:39
von 325i vfl
Danke für die Antworten. Damit kann ich schon mal Arbeiten. :thumpsup:
Der Steckertausch am Anhänger von 7 Polig auf 13 Polig und noch zusätzlich ein Kabel verlegen ist schon klar. Die Idee mit dem Rückfahrscheinwerfer kam mir, da das Zugfahrzeug auch eine 13 polige Dose hat. In der Dose ist dieser Kontakt bereits vorgesehen.

Das mit den "nicht mehr als 10 Metern" wird wohl die Hürde werden und liegt dann wieder im Auge des Betrachters. Wenn ich mir so manche KFZ Hersteller anschaue, frage ich mich jetzt gerade, wo die 10 Meter anfangen und wo die 10 Meter aufhören. Dann gibt es auch welche, die nur anzeigen, dass man rückwärts fährt. Von Fahrbahn ausleuchten ist da keine Spur. Im Endeffekt ein Fahrtrichtungsanzeiger wie der Blinker.

Mein Zugfahrzeug ist kein SUV, die Rückfahrscheinis sind aber so hoch angebracht, dass man damit bestenfalls die hellgraue Plane vom Anhänger beleuchtet, was wiederum zur Eigenblendung führt. Da wären dann vernünftige Rückfahrscheinwerfer am Anhänger sinnvoll.
Ich werde wohl die, für die Bauart vorgesehenen Teelichter verbauen, wobei ich mir das dann auch gleich sparen kann. :mrgreen:

Gruß Jürgen

Re: Tagfahrlichtlampe als Rückfahrscheinwerfer verwenden?

BeitragVerfasst: 23.11.2021 10:04
von OldsCool
Seh ich anders, eisi! Siehe auch hier.
Eine Rückfahrleuchte muss die von dir in der StVZO hervorgehobenen Kriterien erfüllen. Und genau dafür gibt's ja die Typgenehmigungen, damit der Polizist bei der Kontrolle keine Lichtkegel, - verteilungen und - intensitäten ausmessen, sondern nur das Prüfzeichen checken muss :wink:
Ab 6m Länge darfst du zusätzliche "Arbeitsscheinwerfer" anbringen.

Gruß Steffen

Disclaimer: Ich bin kein Kfz-Sachverständiger, daher behalte ich mir ausdrücklich das Recht vor, mich fatal zu irren und Asche auf mein Haupt zu streuen!