Rollende Ungetüme

Ich frage mich schon länger ob das zulässig ist.
Die Straße ist ca 5m breit.
Hab mir vorgenommen bei Gelegenheit mal den Zollstock anzulegen.
§32 StVo hat geschrieben:Höchstzulässige Breite in Meter
Allgemein 2,55m
Bei Personenkraftwagen 2,50m
Bei feste/abnehmbare Aufbauten von klimatisierten Fahrzeugen (Kühlwagen mit Wärmedämmung) 2,60m
Bei land- und forstwirtschaftlichen Maschinen und Anbaugeräte Fahrzeuge mit Anbaugeräten für die Straßenunterhaltung (z. B. Kehrmaschinen) 3,00m
Bei Anhängern hinter Krafträdern 1,00m