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Geschwindigkeitsbegrenzung auf mehrspurigen Bundesstraßen

BeitragVerfasst: 05.08.2017 17:41
von LoneDriver
Hi Leute

Ich denke es geht vielen so, dass man immer wieder verunsichert ist, wie schnell man auf mehrspurigen Bundesstraßen fahren darf.
…und auch egal wem man fragt, man bekommt immer andere Antworten :-(

Ich habe diesbezüglich mal den ADAC wie folgt angeschrieben:
Mal abgesehen von der Richtgeschwindigkeit von 130 km/h, was ja nur ein Empfehlungscharakter hat und keine Geschwindigkeitsbegrenzung in diesem Sinne ist, besteht die größte Einigkeit darüber, dass bei Bundestraßen mit befestigten Mittelstreifen, also mit Grünbewuchs und Leitplanken, es keine Geschwindigkeitsbegrenzung gibt. Also analog zur Autobahn oder Kraftfahrzeugstraße.
Wie verhält es sich aber mit vierspurigen Landstraßen, wo die Fahrspuren nur mit einer doppelt durchgezogen Linie voneinander getrennt sind?
Oder wo es in der einen Richtung zwei Fahrstreifen gibt und in der Gegenrichtung nur ein Fahrstreifen, aber mit einer doppelt durgezogenen Linie voneinander getrennt sind?
Bei allen Fällen natürlich, wenn keine Geschwindigkeitsbegrenzungsschilder aufgestellt sind.


Die Antwort war:
In letztgenanntem Fall beträgt die zulässige Höchstgeschwindigkeit außerorts 100 km/h, da § 3 Abs. 3 Nr. 2 c StVO zwei Fahrstreifen für jede Richtung vorschreibt. "Diese Geschwindigkeitsbeschränkung gilt nicht auf Autobahnen (Zeichen 330.1) sowie auf anderen Straßen mit Fahrbahnen für eine Richtung, die durch Mittelstreifen oder sonstige bauliche Einrichtungen getrennt sind. Sie gilt ferner nicht auf Straßen, die mindestens zwei durch Fahrstreifenbegrenzung (Zeichen 295) oder durch Leitlinien (Zeichen 340) markierte Fahrstreifen für jede Richtung haben." ( § 3 Abs. 3 Nr. 2 c StVO)

Zeichen 330.1 = Autobahn https://www.bussgeldkatalog-mpu.de/buss ... eichen.php
Zeichen 295 = Durchgezogene Linie https://www.bussgeldkatalog-mpu.de/buss ... eichen.php
Zeichen 340 = Leitlinie https://www.bussgeldkatalog-mpu.de/buss ... eichen.php


Übersetzt heißt das für mich, wenn in jede Richtung zwei Fahrstreifen vorhanden sind und in der Mitte eine durchgezogene Linie oder eine doppelte Linie ist, gibt es keine Geschwindigkeitsbegrenzung!


Für den Fall der dreispurigen Bundesstraßen mit durchgezogener Mittellinie bedeutet dieses, dass die Geschwindigkeit auf 100km/h begrenzt ist. Grund: Es gibt ja keine zwei Fahrstreifen für jede Richtung.

Was sagen den die Polizisten und die Fahrlehrer hier im Forum dazu?

Re: Geschwindigkeitsbegrenzung auf mehrspurigen Bundesstraße

BeitragVerfasst: 05.08.2017 17:44
von Steinbeizzzer
Ich kenne das so: Paddel to the Metall nur auf Autobahnänlich ausgebauten Kraftfahrstrassen. Das heißt Mehrspurig in beiden Richtungen, Standstreifen und Mittelleitplanke.

Re: Geschwindigkeitsbegrenzung auf mehrspurigen Bundesstraße

BeitragVerfasst: 05.08.2017 17:46
von Bernd52
Hallo,
die Sache ist doch eindeutig! Was ist dir daran noch unklar? Im ünrigen kannst du doch im Gesetz selbst nachlesen.
Gruß

Re: Geschwindigkeitsbegrenzung auf mehrspurigen Bundesstraße

BeitragVerfasst: 05.08.2017 17:54
von Bernd52
Steinbeizzzer hat geschrieben:Ich kenne das so: Paddel to the Metall nur auf Autobahnänlich ausgebauten Kraftfahrstrassen. Das heißt Mehrspurig in beiden Richtungen, Standstreifen und Mittelleitplanke.


Hallo,
fast richtig. Aber Leitplanken und Standstreifen spielen keine Rolle!
Gruß

Re: Geschwindigkeitsbegrenzung auf mehrspurigen Bundesstraße

BeitragVerfasst: 05.08.2017 19:49
von Murdock
Mal abgesehen von der Richtgeschwindigkeit von 130 km/h, was ja nur ein Empfehlungscharakter hat


Rein Haftungsrechtlich ist das etwas höher anzusehen als "nur" eine Empfehlung.
Dazu hier mal was interessantes:

Richtgeschwindigkeit auf Autobahnen

Durch die Verordnung über eine allgemeine Richtgeschwindigkeit auf Autobahnen und ähnlichen Straßen vom 21.11.1978 ist eine Geschwindigkeit von 130 km/h als allgemeine Empfehlung eingeführt worden. Die Empfehlung gilt für Autobahnen und außerörtliche Straßen, die autobahnähnlich ausgebaut sind.

Die Empfehlung richtet sich an Führer von Pkw und anderen Kfz mit einem zulässigen Gesamtgewicht bis 3,5 to.

Ein Verstoß gegen die Empfehlung ist nicht mit Sanktionen bedroht, allerdings kommt zivilrechtlich je nach Umständen des Einzelfalls eine Mithaftung in Betracht, wenn die Richtgeschwindigkeit nicht eingehalten wurde und sich daraus ein Kausalzusammenhang mit dem Unfallgeschehen ergibt.



Zur Frage an sich ist der Gesetzestext selbsterklärend:

§ 3 StVO
Geschwindigkeit

Abs.3) Die zulässige Höchstgeschwindigkeit beträgt auch unter günstigsten Umständen

Nr. 2) außerhalb geschlossener Ortschaften

c) für Personenkraftwagen sowie für andere Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse bis 3,5 t

100 km/h.

Diese Geschwindigkeitsbeschränkung gilt nicht auf Autobahnen (Zeichen 330.1) sowie auf anderen Straßen mit Fahrbahnen für eine Richtung, die durch Mittelstreifen oder sonstige bauliche Einrichtungen getrennt sind. Sie gilt ferner nicht auf Straßen, die mindestens zwei durch Fahrstreifenbegrenzung (Zeichen 295) oder durch Leitlinien (Zeichen 340) markierte Fahrstreifen für jede Richtung haben.


Auf Standstreifen kommt es nicht an wie Bernd52 schon richtig gesagt hat.

Deine Schlussfolgerung ist also korrekt.

Re: Geschwindigkeitsbegrenzung auf mehrspurigen Bundesstraße

BeitragVerfasst: 05.08.2017 21:57
von Z3bastian
Lustig, hatte mich in letzter Zeit öfters auf Bundesstraßen (aka die Straßen mit dem gelben Schild halt) gefragt ob ich das richtig in Erinnerung hab, dass die auch unbeschränkt sind wenn ne Leitplanke in der Mitte ist :D

Re: Geschwindigkeitsbegrenzung auf mehrspurigen Bundesstraße

BeitragVerfasst: 05.08.2017 23:03
von Bernd52
Hallo,
..siehe Gesetz: Auszug: ..sowie auf anderen Straßen mit Fahrbahnen für eine Richtung, die durch Mittelstreifen oder sonstige bauliche Einrichtungen getrennt sind. Wenn die beiden Richtungsfahrbahnen durch bauliche Einrichtungen getrennt sind, gibt es keine generelle Beschränkung. Und eine Mittelleitplankenanlage ist eine bauliche Anlage! Das gilt in diesem Fall auch für nur einspurige Richtungsfahrbahmen. Solche Straßen sind allerdings ziemlich selten!
Gruß

Re: Geschwindigkeitsbegrenzung auf mehrspurigen Bundesstraße

BeitragVerfasst: 15.08.2017 07:27
von james007
LoneDriver hat geschrieben:........ also mit Grünbewuchs und Leitplanken, es keine Geschwindigkeitsbegrenzung gibt. Also analog zur Autobahn oder Kraftfahrzeugstraße.........


Nur der Vollständigkeit halber:
Eine "Kraftfahrzeugstraße" kennt die Vorschrift nicht. Die "Kraftfahrstraße" beginnt mit Zeichen 331.1 (das ist das blaue mit dem weißen Auto :wink: ) und hat geschwindigkeitsmäßig mit der Autobahn nur den Umstand gemein, daß sie nur von Kraftfahrzeugen, deren bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit größer als 60 km/h ist, befahren werden darf. Die Richtgeschwindigkeit dagegen beginnt nicht ab Zeichen 331.1.

Siehe auch § 18(1) STVO

Re: Geschwindigkeitsbegrenzung auf mehrspurigen Bundesstraße

BeitragVerfasst: 15.08.2017 19:45
von james007
LoneDriver hat geschrieben:.............Für den Fall der dreispurigen Bundesstraßen mit durchgezogener Mittellinie bedeutet dieses, dass die Geschwindigkeit auf 100km/h begrenzt ist. Grund: Es gibt ja keine zwei Fahrstreifen für jede Richtung................


Sorry, hatte ich heute früh überlesen.
Es steht: Mindestens 2 (markierte) Fahrstreifen.
Das bedeutet: Selbst bei 15- spurigem Ausbau in jede Fahrtrichtung :lol: würde Richtgeschwindigkeit gelten.
Vorsicht bei Fahrbahnen, die zwar die Breite von 3 oder 4 Fahrstreifen haben, diese jedoch nur zur Abtrennung des Gegenverkehrs durch Leitlinie (unterbrochene Linie) oder Fahrstreifenbegrenzung (durchgezogene Linie) markiert sind. Hier gilt (außerorts für Kfz bis 3,5t ZG) 100 km/h.

Quizfrage: Wie breit ist ein Fahrstreifen?
Antwort: So breit, daß in seinem Verlauf ein Fahrzeug ungehindert darauf fahren kann. Ein Maß gibt es, zumindest in der StVO, nicht.