Ich denke es geht vielen so, dass man immer wieder verunsichert ist, wie schnell man auf mehrspurigen Bundesstraßen fahren darf.
…und auch egal wem man fragt, man bekommt immer andere Antworten

Ich habe diesbezüglich mal den ADAC wie folgt angeschrieben:
Mal abgesehen von der Richtgeschwindigkeit von 130 km/h, was ja nur ein Empfehlungscharakter hat und keine Geschwindigkeitsbegrenzung in diesem Sinne ist, besteht die größte Einigkeit darüber, dass bei Bundestraßen mit befestigten Mittelstreifen, also mit Grünbewuchs und Leitplanken, es keine Geschwindigkeitsbegrenzung gibt. Also analog zur Autobahn oder Kraftfahrzeugstraße.
Wie verhält es sich aber mit vierspurigen Landstraßen, wo die Fahrspuren nur mit einer doppelt durchgezogen Linie voneinander getrennt sind?
Oder wo es in der einen Richtung zwei Fahrstreifen gibt und in der Gegenrichtung nur ein Fahrstreifen, aber mit einer doppelt durgezogenen Linie voneinander getrennt sind?
Bei allen Fällen natürlich, wenn keine Geschwindigkeitsbegrenzungsschilder aufgestellt sind.
Die Antwort war:
In letztgenanntem Fall beträgt die zulässige Höchstgeschwindigkeit außerorts 100 km/h, da § 3 Abs. 3 Nr. 2 c StVO zwei Fahrstreifen für jede Richtung vorschreibt. "Diese Geschwindigkeitsbeschränkung gilt nicht auf Autobahnen (Zeichen 330.1) sowie auf anderen Straßen mit Fahrbahnen für eine Richtung, die durch Mittelstreifen oder sonstige bauliche Einrichtungen getrennt sind. Sie gilt ferner nicht auf Straßen, die mindestens zwei durch Fahrstreifenbegrenzung (Zeichen 295) oder durch Leitlinien (Zeichen 340) markierte Fahrstreifen für jede Richtung haben." ( § 3 Abs. 3 Nr. 2 c StVO)
Zeichen 330.1 = Autobahn https://www.bussgeldkatalog-mpu.de/buss ... eichen.php
Zeichen 295 = Durchgezogene Linie https://www.bussgeldkatalog-mpu.de/buss ... eichen.php
Zeichen 340 = Leitlinie https://www.bussgeldkatalog-mpu.de/buss ... eichen.php
Übersetzt heißt das für mich, wenn in jede Richtung zwei Fahrstreifen vorhanden sind und in der Mitte eine durchgezogene Linie oder eine doppelte Linie ist, gibt es keine Geschwindigkeitsbegrenzung!
Für den Fall der dreispurigen Bundesstraßen mit durchgezogener Mittellinie bedeutet dieses, dass die Geschwindigkeit auf 100km/h begrenzt ist. Grund: Es gibt ja keine zwei Fahrstreifen für jede Richtung.
Was sagen den die Polizisten und die Fahrlehrer hier im Forum dazu?