Mal wieder was Neues von der TüV-Front und für Euch mal z.K.
Höhere Gebühren bei HU-Verzug.
Bei der Hauptuntersuchung stehen Veränderungen an. Künftig sollen Halter von Pkw, welche die Frist zur HU um mehr als sechs Monate überschreiten, eine um 50 Prozent höhere Gebühr für die HU zahlen. Zudem wird die Untersuchung in diesen Fällen umfangreicher. Neben den so genannten Pflichtuntersuchungen werden künftig auch verstärkt Ergänzungsuntersuchungen durchgeführt.
Begründet wird dies damit, dass HU-Überzieher ihre Fahrzeuge weniger pflegen und warten als andere. Eine vorübergehende Stilllegung der Fahrzeuge wird auch künftig für die Überziehungsfrist nicht in Anrechnung gebracht. Legt zum Beispiel ein Halter seinen Pkw für ein Jahr vorübergehend still nachdem die HU-Frist bereits um drei Monate überschritten wurde, beträgt die Überziehung auch nach der Wiederinbetriebnahme nur drei und nicht 15 Monate. Die Regelung wird voraussichtlich zum 1. April 2006 in Kraft treten.
(Quelle: Deuvet)