Wiki - Youngtimer hat geschrieben:In Deutschland galt ein Pkw mit einem Alter von 20 bis 30 Jahren gemäß 49. Ausnahmeverordnung zur StVZO als Youngtimer. Diese Regelung war bis zum 28. Februar 2007 gültig, heute enthält die StVZO lediglich noch eine Regelung, ab wann Fahrzeuge als Oldtimer eingestuft werden, was diese Fahrzeuge zur Zulassung mit einem Oldtimerkennzeichen bzw. einem Roten Kennzeichen für Oldtimer berechtigt. Der Youngtimer ist seither im deutschen Recht nicht mehr definiert.


