Seite 1 von 2

Bilderrechte - welche Bestimmungen gelten im Forum?

BeitragVerfasst: 04.01.2015 19:17
von IMOLA 3.0i
Hallo Toni!

Da es in einem "Suche"-Thread thematisiert wurde, habe ich hier mal einen Thread dazu aufgemacht.
Wie und unter welchen Voraussetzungen sind von Usern hochgeladenen Bilder im selben oder in anderen Threads verwendbar? Dürfen nur Links gesetzt werden oder ist auch Copy and Paste gestattet?

Re: Bilderrechte - welche Bestimmungen gelten im Forum?

BeitragVerfasst: 04.01.2015 19:36
von Al Jaffee
2. Einräumung von Nutzungsrechten

Mit dem Erstellen eines Beitrags erteilst du dem Betreiber ein einfaches, zeitlich und räumlich unbeschränktes und unentgeltliches Recht, deinen Beitrag im Rahmen des Boards zu nutzen.
Das Nutzungsrecht nach Punkt 2, Unterpunkt a bleibt auch nach Kündigung des Nutzungsvertrages bestehen.

Quelle: Nutzungsbedingungen

Wobei die gezeigten Bilder wohl kaum gerichtlich einklagbar gewesen wären.
Man muss dem Bild ansehen, dass der Fotograf nicht nur das Motiv gesehen und auf den Auslöser gedrückt hat, sondern das Bild bewusst nach seinen Vorstellungen gestaltet hat. Dabei kommt es nicht etwa auf den entstandenen Arbeitsaufwand an, sondern alleine darauf, ob das erforderliche Mindestmaß an Individualität im Ergebnis sichtbar wird.

Quelle: Schutz der Fotografie - Urheberrechtsschutz

Re: Bilderrechte - welche Bestimmungen gelten im Forum?

BeitragVerfasst: 04.01.2015 19:47
von IMOLA 3.0i
Hallo Christoph!

Das Nutzungsrecht erteilst du laut Zitat dem Betreiber. Hier war dieser aber gar nicht beteiligt.
Du warst doch selbst mal in einer Situation, in der jemand unauthorisiert deine Bilder verwendet hatte, wenn ich mich recht erinnere...was kam damals dabei raus?

Re: Bilderrechte - welche Bestimmungen gelten im Forum?

BeitragVerfasst: 04.01.2015 20:09
von Al Jaffee
was kam damals dabei raus?

Re: Tweety bei mobile
250 € für mich
ca. 1000 € Kosten für den Beklagten.

Wobei ich nochmal darauf hinweisen will dass ich eine Rechnung über 100€ + Märchensteuer geschickt hatte.
Teuer wurde es nur weil keine Reaktion auf meine Post kam. :enraged:
Eine Rechnung hab ich gestellt weil es ein gewerblicher Anbieter war.
Bei einem Post in einem Forum (hier oder sonstwo) würde ich mich freuen dass mein Foto die Runde macht.

Re: Bilderrechte - welche Bestimmungen gelten im Forum?

BeitragVerfasst: 04.01.2015 20:18
von MTS66
Spannend

Re: Bilderrechte - welche Bestimmungen gelten im Forum?

BeitragVerfasst: 05.01.2015 00:03
von PeterKro
Hallo,

in dem Zusammenhang:

In den letzten Tagen wurde über die aktuellen Berichte zum Zetti in der MK und der YT berichtet.

Ich bin mir nicht sicher, ob die Scans von aktuellen Zeitschriften hier so "offiziell" über das Forum veröffentlich werden dürfen.

Nicht, dass Toni noch Ärger bekommt? :roll:

Der Webmaster im Clubforum vom Dreier BMW ist bei dem Thema immer sehr vorsichtig.

Re: Bilderrechte - welche Bestimmungen gelten im Forum?

BeitragVerfasst: 05.01.2015 00:42
von Stef_Bln
PeterKro hat geschrieben:Hallo,

in dem Zusammenhang:

In den letzten Tagen wurde über die aktuellen Berichte zum Zetti in der MK und der YT berichtet.

Ich bin mir nicht sicher, ob die Scans von aktuellen Zeitschriften hier so "offiziell" über das Forum veröffentlich werden dürfen.

Nicht, dass Toni noch Ärger bekommt? :roll:

Der Webmaster im Clubforum vom Dreier BMW ist bei dem Thema immer sehr vorsichtig.


Wäre ich auch vorsichtig.

Urheberechte, Verwertungsrechte...

Ich würde das auch rausnehmen, Toni.

**************************************************

Nochmal zum Urheberrecht bei den Fotos. Mir ist immer unklar, dass Leute ihre Schnappschüsse als urheberrechtlich geschützt ansehen. Soweit ich mich ereinnere, schützt das Urheberrecht so genannte Werke. Wer also ein Werk geschaffen hat, ist dessen schützenswerter Urheber. Für ein Werk galten (gelten?) auch gewisse Mindestanforderungen. So musste immer eine gewisse Schöpfungshöhe vorliegen. Soweit ich mich richtig erinnere, hat man zu Techno-Zeiten sogar diskutiert, ob ein Technotrack ausreichende Schöpfungshöhe aufweist...

Bei wenig/ gar nicht gestalteten Fotos würde ich mich also fragen, ob die für ein Werk nötige Schöpfungshöhe erreicht wäre, um durch das Urheberrecht geschützt zu sein?

Nur mal so als Klugschiss am Rande. :oops:

Re: Bilderrechte - welche Bestimmungen gelten im Forum?

BeitragVerfasst: 05.01.2015 01:09
von Toni
Hallo zusammen,

hier bei uns gibt es Nutzungsbedingungen, eine Datenschutzrichtlinie und Forenregeln.

Die beiden erstgenannten werden von der Forensoftware geliefert und werden bei uns unverändert im Original eingesetzt. In den Nutzugsbedingungen findet man unter Pflichten des Nutzers folgende recht eindeutige Aussage:

Du erklärst insbesondere, dass du das Recht besitzt, die in deinen Beiträgen verwendeten Links und Bilder zu setzen bzw. zu verwenden.


Aus pragmatischer Sicht halte ich eine Verlinkung unserer "eigenen" Bilder (Galerie & Dateianhang) als unproblematisch. Wird das Original-Bild gelöscht, dann sind auch die Verlinkungen weg. In dem aktuellen Fall verbleiben aber die beiden Bilder als Dateianhang bestehen, obwohl die Bilder mittlerweile aus der Galerie gelöscht wurden.

Die Forenregeln stammen von mir und erhalten zu diesem Thema aber keine Aussagen.

Grundsätzlich sei erwähnt, dass es auch Foren gibt, bei denen die Rechte der Bilder an den Betreiber übergehen. Hier im Forum werden die Bilder nur mit einem Wasserzeichen versehen, damit unter anderem auch sichtbar ist, woher das Bild stammt, wenn es außerhalb des Forums auftauchen sollte. Unabhängig, ob es verlinkt oder wirklich kopiert wurde.
Bei manchen Foren wird sogar das Verlinken von fremden Bildern grundsätzlich unterbunden und teilweise sind auch nicht mal Dateianhänge für Bilder möglich.

Gruß Toni

Re: Bilderrechte - welche Bestimmungen gelten im Forum?

BeitragVerfasst: 05.01.2015 10:04
von muhaoschmipo
Von eingescanten Zeitungen halte ich eh nichts...deshalb habe ich das auch nicht gemacht.
Ich denke 4,50 € für eine Zeitschrift sind nicht zuviel...ich mag die Zeitung auch und würde mich ärgern, wenn es diese nicht mehr geben würde.

Anders bei sehr alten Ausgaben z.B. vom BMW Magazin (habe da alle von 95 bis 2005) die gibt es einfach nicht mehr...

Persönlich habe ich auch schon mal Rechte für ein Bild angemahnt und auch recht unkompliziert 100 € bekommen, da der Verursacher genau wusste, dass das sonst sehr viel teurer werden könnte...

Deshalb schieße ich lieber selbst schöne Bilder...

Was das anmahnen unseres Forumskollegen betrifft, kann ich das nicht nachvollziehen...ein hier eingestelltes Bild was dann nur hier und aus reinem privaten Interesse genutzt (bzw. verlinkt) wurde, ist aus meiner Sicht für das Forum nutzbar...somit die Anmahnung überflüssig und gegen die gute Stimmung die ich hier sehr genieße.

Grüße
Daniel

Re: Bilderrechte - welche Bestimmungen gelten im Forum?

BeitragVerfasst: 05.01.2015 17:29
von Stö
Hi all,
Nur soviel --> ich hatte Toni auch schon (per PN) darauf hingewiesen.
So etwas kann sehr unangenehm werden. Diverse Abmahn-RA e warten nur auf so etwas
und durchkämmen gerade Auto und Moped Foren nach ungenehmigten Abdrucken von
Zeitungen, Rep. Anleitungen u.ä.
Kenn das leider zur Genüge aus TR Spitfire- und BMW GS-Forum.
Kann für die Betreiber echt unangenehm werden und solche Beiträge werden mit nem kurzen
Hinweis sehr zeitnah gelöscht.

Gruß aus dem verregneten Berlin ( is halt Bastel- und Garagenzeit :wink: :thumpsup: )
Stö