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Einschätzung der Rechtslage.

BeitragVerfasst: 10.10.2014 17:04
von isabeau
Sagt mir doch mal wie ihr diesen Vorgang seht.

http://www.focus.de/auto/videos/der-tue ... 06826.html

Re: Einschätzung der Rechtslage.

BeitragVerfasst: 10.10.2014 17:15
von robby1975
Pech gehabt....
So wird er gelernt haben das man vernünftig fahren sollte.... :enraged: :enraged: :enraged: :enraged:

Ist ja zum Glück nichts passiert....leider lernen die meisten erst durch solche Vorkommnisse .
Ob der LKW Fahrer absichtlich die Tür aufgemacht hat oder nicht ist in meinen Augen leider nicht ersichtlich...

Re: Einschätzung der Rechtslage.

BeitragVerfasst: 10.10.2014 18:09
von tbsxyzzz
Moppedfahrer sind alle Verbrecher.... :enraged: Mal ohne Mist: Welcher Depp öffnet seine Tür mitten auf der Bundesstraße? Das ist grob fahrlässig. Und als Moppedfahrer kann ich nicht verstehen, wie man lange Zeit hatte, die LKW's zu überholen und es dann bei Gegenverkehr tut, noch dazu, wo man Verantwortung für einen Beifahrer hat. Verständnislos und ein schönes Wochenende, Micha

Re: Einschätzung der Rechtslage.

BeitragVerfasst: 10.10.2014 18:52
von ThunderRoad
Mein eigenes Rechtsempfinden, ohne Beachtung der StVO:
Beide doof :enraged:
Der Motorradfahrer, weil man so nicht fährt (allerdings scheint das Video aus dem Ausland zu stammen, und dort könnte das eine relativ normale Fahrweise sein :roll: ) und der LKW-Fahrer, weil man
a) nicht während der Fahrt die Tür öffnet
b) grundsätzlich davon absehen sollte, andere Verkehrsteilnehmer selbst zu erziehen. Das muss man den dafür zuständigen Stellen überlassen.
c) das eine grobe Körperverletzung ist, die auch tödlich hätte ausgehen können

Re: Einschätzung der Rechtslage.

BeitragVerfasst: 10.10.2014 19:18
von tbsxyzzz
Ich glaube, dass in D der LKW-Fahrer die Hauptschuld bekommen würde, der Krad-fahrer (so nachgewiesen) eine gewisse Teilschuld. Ich schick das Video mal an meinen RA. Grüße Micha (Nachtrag: so fährt man einfach nicht....tststs)

Re: Einschätzung der Rechtslage.

BeitragVerfasst: 10.10.2014 19:26
von tbsxyzzz
Sodele: Mail ist raus. Bin gespannt.

Re: Einschätzung der Rechtslage.

BeitragVerfasst: 10.10.2014 19:45
von uwe-333
isabeau hat geschrieben:Sagt mir doch mal wie ihr diesen Vorgang seht.


80:20

20% Teilschuld für den LKW-Fahrer, der als Erster eine Verkehrsgefährdung auslöst.
Aber, was der tut, ist der Situation entsprechend wohl noch nachvollziehbar.

80% TS für den 2-Radchaoten.
Er schafft Gefährdungen, die auch ohne Öffnen der Türe, für andere Verkehrsteilnehmer, hätten sehr kritisch werden können.

Als Richter, würde ich diesen Hirni allerdings auch, als "Nierenspender in spe" eingruppieren.
Da sie unser aller Leben mal retten könnten, würde ich ihn dazu verdonnern, zukünftig einen Organspenderausweis mitzuführen.
Denn diese Spezies fällt auch gerne mal vom Gerüst :mrgreen: :pssst:

Re: Einschätzung der Rechtslage.

BeitragVerfasst: 10.10.2014 20:37
von goschi65
Wie kann man nur so überholen und dann noch mit Beifahrer hinten drauf. :thumpsdown:Einfach Tür aufmachen geht natürlich gar nicht.Ich muß aber immer mit Fehlern und Dummheiten anderer rechnen daran sollte man immer denken,erst recht als Biker.Beide haben natürlich Schuld aber was nützt mir das wenn die Knochen kaputt sind.

Re: Einschätzung der Rechtslage.

BeitragVerfasst: 10.10.2014 21:30
von Badaudi
Also prinzipiell fährt dieser Motorradfahrer sehr unüberlegt.
Da ich aber auch Motorrad fahre( aber sehr Human ) musste ich leider sagen das es sehr viele Autofahrer Arschlöcher auf der Straße gibt die sofort wenn sie ein Motorrad sehen durchdrehen. Seih es mittig fahren um das überholen zu erschweren, beschleunigen wenn man die überholt, Zigaretten die sie aus dem Fenster werfen diese kann beim Motorradfahrer schwer erschrecken wen. Sie auf der Kombi liegt, an der Kreuzung schnell noch raus ziehen weil der Motorradfahrer ist ja flexibe. nur die Beispiele aus meiner 2 jährigen Motorradfahrer Zeit.
Also was der Fahrer des Video macht ist nicht ok aber versteht auch mal die Motorradfahrer!
:thumpsup:

Re: Einschätzung der Rechtslage.

BeitragVerfasst: 10.10.2014 21:38
von tbsxyzzz
Antwort des RA (Kumpel)
Tatsache ist, dass beim Öffnen einer Tür bis zum Schließen eine besondere Sorgfalt gefordert ist, um den Verkehr seitlich des Fahrzeugs nicht zu gefährden. Dies untersagt nicht nur das plötzliche Öffnen einer Tür, Andererseits ist beim Überholen ein Sicherheitsabstand zum haltenden Fahrzeug zu halten.

In dem Video hat der Motorradfahrer meines Erachtens 50% Mitschuld. = % definitiv nicht!!! Der Motorradfahrer war selten dämlich!!!!

(bedenke auch, dass eine betriebsgefahr selten zu 0 % führt):