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Neue Regeln für Kurzzeitkennzeichen

Verfasst:
01.10.2014 15:10
von olli.borgmann
Ist vielleicht für den einen oder anderen hier interessant.
Der Bundesrat hat der Fünf-Tages-Zulassung neue Regeln verordnet: Bald ist eine gültige HU Voraussetzung für das Kurzzeitblech. Außerdem trägt das Amt die Fahrzeugdaten ein.http://www.motor-talk.de/news/neue-auflagen-fuer-das-fuenf-tage-blech-t5068657.html
Re: Neue Regeln für Kurzzeitkennzeichen

Verfasst:
01.10.2014 15:12
von PeterKro
Hallo,
wundert mich nicht, z.T. sind wirklich abenteuerliche Gefährte "auf Kurzzeitkennzeichen" unterwegs gewesen...

Re: Neue Regeln für Kurzzeitkennzeichen

Verfasst:
01.10.2014 18:25
von mystica
Tja,
Da wirft man wegen Kleinigkeiten wieder mal eine gute Einrichtung weg.
Da haben Sie schon mit den Mehrfackkennzeichen eine Rohrkreoierer gehabt und nun machen Sie auch noch das Kurzzeitkennzeichen kaputt.
Oft hat man ja gar nicht alle Daten zum Fahrzeug das man kaufen will. Wenn man den TÜV Zuhause machen will hat man keine Chance mehr das Fahrzeug auf eigener Achse nachhause zu bringen, aber das steht ja alles schön im Artikel.
Na ja, die sind nicht froh, wenn sie nicht wegen jeder Kleinigkeit einem Knüppel zwischen die Füße werfen können.
Schöne Grüße
Horst
Re: Neue Regeln für Kurzzeitkennzeichen

Verfasst:
01.10.2014 18:48
von uwe-333
Danke für diese Info incl. Link, Olli
Mir persönlich erschwert dies Einiges, was ich mir für 2015 vorgenommen hatte.
Denn, den Lichttest würde meine Oldtimerin noch lange nicht bestehen.
Dabei wollte ich doch eh nur bei Sonnenschein mal zu nem Motorrad-Treffen um die Ecke

Re: Neue Regeln für Kurzzeitkennzeichen

Verfasst:
01.10.2014 21:54
von Roadcaptain
Diese Regelung ist seit Jahren Praxis unserer Zulassungstellen. Siehe Erklärung
Bei Beantragung eines einzelnen Kurzzeitkennzeichens reicht es aus, wenn uns die FIN oder das bisherige Kennzeichen ohne weitere Nachweise angegeben wird. So können Sie diese ggf. auch beim Fahrzeugverkäufer oder aktuellen Halter des Fahrzeuges erfragen ohne bereits im Besitz der Fahrzeugpapiere zu sein. Bitte beachten Sie hierzu jedoch, das wir die Richtigkeit der Angaben zum Fahrzeug im zentralen Fahrzeugregister prüfen. Ist die angegebene FIN dort nicht gespeichert, weil Sie diese evtl. falsch angegeben haben oder es sich um ein ausländisches Fahrzeug handelt, müssten wir dann die Fahrzeugpapiere oder einen sonstigen konkreten Nachweis fordern. Für Fahrzeuge, die ihren aktuellen Standort nicht im Inland haben oder die zum Zeitpunkt der Antragstellung noch zugelassen sind, vergeben wir keine Kurzzeitkennzeichen (siehe auch Hinweise unten).
Ich gebe ja zu, das ich die frühere Regelung auch einfacher fand. Allerdings war es schon abenteuerlich welche Gurken da mit dem "roten Kennzeichen" unterwegs waren. Ganz ausschließen lässt sich das zwar immer noch nicht, weil z.B. nicht nach dem TÜV gefragt wird. Aber wenigstens müssen die Fahrzeug mal in D zugelassen gewesen sein.
Re: Neue Regeln für Kurzzeitkennzeichen

Verfasst:
01.10.2014 23:11
von eisi
Servus!
Es geht nicht um die "roten Kennzeichen"!
Die Sache mit den Kurzkennzeichen werde ich vermissen.
Jetzt wird es wohl immer ein Gespann werden, wenn ich nicht genau weiß, welches Fahrzeug ich bei einer Auktion ersteigern oder am Autokino kaufen werde.
eisi, der unsere Bürokratie extrem überzogen findet

Re: Neue Regeln für Kurzzeitkennzeichen

Verfasst:
02.10.2014 10:03
von Roadcaptain
eisi hat geschrieben:Servus!
Es geht nicht um die "roten Kennzeichen"!
Die Sache mit den Kurzkennzeichen werde ich vermissen.
Jetzt wird es wohl immer ein Gespann werden, wenn ich nicht genau weiß, welches Fahrzeug ich bei einer Auktion ersteigern oder am Autokino kaufen werde.
eisi, der unsere Bürokratie extrem überzogen findet

Ist mir schon klar das es um die Überführungskennzeichen für privat Personen geht. Die "Roten" sind ja ausschließlich für Gewerbetreibende.
Aber mal Hand aufs Herz. Wer hat denn nicht in der Vergangenheit so ein Schild vom Kumpel oder so benutzt. Also mich stört es nicht. Und Autokino geht im Pott für hier geborenen schon lange nicht mehr. Aber wo Du Recht hast ist der Kauf wenn man noch nicht genau weiß was es werden soll. Das hat sich verkompliziert.
Ohne wenigstens zwei slawische und eine arabische Fremdsprachen verstehst Du im Autokino Essen Borbeck kein Wort mehr.
Re: Neue Regeln für Kurzzeitkennzeichen

Verfasst:
30.10.2014 10:28
von olli.borgmann
Re: Neue Regeln für Kurzzeitkennzeichen

Verfasst:
30.10.2014 18:59
von isabeau
Waregt ihr euch auf.....
In der StVzo steht noch immer unter §29 Abs.1/1
Ausgenommen sind
1.
Fahrzeuge mit rotem Kennzeichen oder Kurzzeitkennzeichen,
Und so lange das da steht.....interessiert mich nicht was irgen jemand wo anders schreibt.
Re: Neue Regeln für Kurzzeitkennzeichen

Verfasst:
05.01.2016 23:47
von Z-maus
Hallo Zettis,
das Thema ist zwar schon lange her, aber hat einer von Euch ein Kurzkennzeichen? Sieht das beim Zetti aus?
Da ich meinen demnächst ummelden muss, überlege ich mir ob ich ein Kurzes / 460mm nehme.
Was meint ihr?
lg Z-maus