von Roadcaptain » 01.10.2014 21:54
Diese Regelung ist seit Jahren Praxis unserer Zulassungstellen. Siehe Erklärung
Bei Beantragung eines einzelnen Kurzzeitkennzeichens reicht es aus, wenn uns die FIN oder das bisherige Kennzeichen ohne weitere Nachweise angegeben wird. So können Sie diese ggf. auch beim Fahrzeugverkäufer oder aktuellen Halter des Fahrzeuges erfragen ohne bereits im Besitz der Fahrzeugpapiere zu sein. Bitte beachten Sie hierzu jedoch, das wir die Richtigkeit der Angaben zum Fahrzeug im zentralen Fahrzeugregister prüfen. Ist die angegebene FIN dort nicht gespeichert, weil Sie diese evtl. falsch angegeben haben oder es sich um ein ausländisches Fahrzeug handelt, müssten wir dann die Fahrzeugpapiere oder einen sonstigen konkreten Nachweis fordern. Für Fahrzeuge, die ihren aktuellen Standort nicht im Inland haben oder die zum Zeitpunkt der Antragstellung noch zugelassen sind, vergeben wir keine Kurzzeitkennzeichen (siehe auch Hinweise unten).
Ich gebe ja zu, das ich die frühere Regelung auch einfacher fand. Allerdings war es schon abenteuerlich welche Gurken da mit dem "roten Kennzeichen" unterwegs waren. Ganz ausschließen lässt sich das zwar immer noch nicht, weil z.B. nicht nach dem TÜV gefragt wird. Aber wenigstens müssen die Fahrzeug mal in D zugelassen gewesen sein.