Es sollte anstatt "Polizeibeamte", was klar Männlich ist
"Beamte im statusrechtlichen (oder staatsrechtlichem) Sinne sind ernannte Personen, die zu ihrem Dienstherrn (Dienstherrenfähigkeit = das Recht, Beamte zu haben, § 121 BRRG) in einem bestimmten Treueverhältnis stehen."
Personen.....also umfasst der Begriff Beamte(n) beide Geschlechter.
Und nicht "Verkehrsteilnehmer", sondern "Am Verkehr Teilnehmende" heißen.
Fakt ist also, und das ist kein Witz. Frauen dürfen weder anhalten oder angehalten werden.
§1 Abs. 2 StVO (Definitionen):
"Verkehrsteilnehmer ist jeder, der körperlich und unmittelbar auf den Ablauf eines
Verkehrsvorganges einwirkt."
Ist auch sehr unmissverständlich.
Natürlich ist das Korintenkackerei....aber wir haben es mit Korintenkackern zu tun.
Man muß sie eben mit ihren eigenen Mitteln schlagen.
Wenn man eine grundsätzliche Abneigung hat und alle Polizisten über einen Kamm schert, ja.
allerdings ist es für einen Richter sehr kritisch nicht nach dem Gesetzestext zu urteilen.
So einer Gerichtsverhandlung würde ich gerne mal beiwohnen. -siehe oben: Beamte(r)/ Verkehrsteilnehmer-
Spaß beiseite, es gibt ganz sicher viele Erbsenzähler bei der Polizei, aber die gibt es in anderen Branchen auch. Dennoch
würde man sich in meinen Augen bei so einem Verhalten eher lächerlich machen. Und alle über einen Kamm zu scheren ist
schlicht unfair.
Gruß Dirk
Hallo Dirk...du hast ja mit allen Texten die du zitierst absolut recht....aber::: die stammen aus einer Zeit als es noch nicht das Gebot der geschlechtlichen Gleichstellung in den Schriften gab....und genau bei diesem Unsinn ist der Hund begraben.
Und noch ein kleiner Nachtrag.....den Mist sauge ich mir ja nicht aus den Fingern.
Das sind Themen, über die in der Richterschaft so in den Pausen disskutiert wird, und da ich gerade bei Strassenverkehstangelegenheiten fachkundig bin ist es nicht selten das ich hin und wieder bei Ausübung meines Richteramtes da mit dabei bin.
Es ist manchmal nicht möglich dem Bürger glaubhaft zu machen was für einen Mist man da manchmal entscheiden muß, weil das Urteil sonst nicht revisionssicher ist.
Nur ein kleines Beispiel:
Lange Zeit stand im Gestz das man bei einem Unfall "Name und Anschrift" angeben muß.
Da weiß der normal inelligente Verkehrsteilnehmende was gemeint ist.
Aber es war nicht selten, das falsche Namen und Anschriften angegeben wurden. Also irgend ein Name und Anschrift....
Man mußte tatsächlich den Text im Gesetz dahingehend abändern, das man seinen eigenen Namen und Anschrift angeben muß.
Mit so einem Sch......muß man sich da rumschlagen.
Glaub mir...in der Juristenwelt wimmelt es von Kotintenkackern.
Hier noch ein paar Informationen. da wird einem die Lächerlichkeit so richtig schön bewußt.
http://bernd.sluka.de/Recht/StVO2.0/StVO2.0.html