Hallo biker1962,
ich muss Dir leider widersprechen. Man muss zwischen Kurvenlicht und Abbiegelicht unterscheiden.
Beim Abbiegelicht wird beim setzen des Blinkers bzw. ab einem gewissen Lenkradeinschlag in der Regel über die Nebelscheinwerfer aktiviert. Dadurch wird der Randbereich besser ausgeleuchtet in den man einbiegen will.
Kurvenlicht ist, soviel ich weiß, derzeit nur bei Fahrzeugen mit Xenon oder LED Scheinwerfern verfügbar. Beim Xenon Scheinwerfern wird dabei die Xenonlinse mit Elektromotoren abhängig von der Fahrzeuggeschwindigkeit und dem Lenkradeinschlag in Kurvenrichtung bewegt.
Es ist aber richtig das manche Hersteller das Abbiegelicht als Kurvenlicht bezeichnen. Was für mich persönlich fast schon an Betrug grenzt.
Meine Frau hat einen 6er Golf mit Xenon inkl. Kurvenlicht und natürlich Abbiegelicht. Das Abbiegelicht merk ich persönlich nicht. Aber das Kurvenlicht ist Klasse und möchten wir nicht mehr missen.
Zum Thema TÜV, da kann ich Dir leider nicht weiterhelfen. Aber ich denke nicht, dass das Abbiegelicht für den TÜV funktionieren muss. Ob die Nebelscheinwerfer für den TÜV funktionieren müssen, weiß ich leider auch nicht.
Aber ich hoffe ich konnte etwas Aufklärung leisten
