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Führerschein mit Verfallsdatum

BeitragVerfasst: 14.01.2013 10:34
von Toni
Hallo zusammen,

alle Führerscheine, die ab dem 19. Januar 2013 ausgestellt werden, sind nur noch 15 Jahre gültig. Dokumente, die vor diesem Datum ausgegeben wurden, müssen bis spätestens 19. Januar 2033 umgetauscht werden. Hinter dieser Neuregelung steckt der Plan der EU, künftig Führerscheine europaweit zu erfassen und so einen Führerschein-Tourismus zu verhindern. Außerdem soll durch den regelmäßigen Austausch der Dokumente der Führerschein fälschungssicherer werden. Ist der Schein abgelaufen, muss er mit einem aktuellem Foto neu beantragt werden. Derzeit liegen die Kosten dafür bei rund 24 Euro. Eine gesundheitliche Pflichtuntersuchung oder sogar Nachprüfung ist allerdings nicht erforderlich.

Download der ADAC Broschüre zum Thema Führerschein unter www.adac.de/eufuehrerschein

Quelle: ADAC

Änderungen in der Fahrerlaubnisverordnung

BeitragVerfasst: 14.01.2013 19:15
von eisi
Servus!

Danke Toni :thumpsup:
Weitere wichtige Hinweise bezüglich dem 19.01.2013 gibt es jedoch noch eine Menge, hier mal eine Auswahl:
Erstmal die Fahrerlaubnisklassen für Zweiräder
Für die Fahrerlaubnisklasse A1 (125er):
Ab 19.01.2013 gibt es für die 16jährigen keine Höchstgeschwindigkeitsbegrenzung auf 80km/h mehr.
Jedoch gilt dann ein Leistungsgewicht von max. 0,1kw/kg (Leergewicht).
Für die Klasse A gibt es ab dem Datum eine wesentliche Änderung:
Aufteilung in A2 und A
A2 ist die Klasse für 18jährige, die dann 35kw starke Krafträder mit einem Leistungsgewicht von max. 0,2kw/kg(Leergewicht) fahren dürfen.
Aufstieg in die Klasse A geht nur über eine Prüfung!
Der bekannte Wegfall der Beschränkung nach zwei Jahren ist passé
Direkteinstieg geht jedoch schon ab 24 Jahren (alt 25 Jahre).

Nun die Fahrerlaubnisklasse B
Es gibt drei Klassen: B, BE und B96
Bei B darf ich einen Anhänger mit mehr als 750kg mitführen, wenn die Gesamtkombi nicht mehr als 3.500kg zulässige Gesamtmasse (zG) hat.
Bei BE darf der Anhänger mehr als 750kg zG, bis 3.500kg zG.
Bei B96: Genaugenommen keine eigene Klasse, sondern eine Ausdehnung der FE-Kl BKraftwagen der Klasse B mit Anhänger über 750 kg zG. Die zG der Kombination ist begrenzt auf max. 4.250 kg.

Nun die Fahrerlaubnisklasse C
Gravierenste Änderung ist das Mindestalter: Nun 21 Jahre!!
Ausnahme sind die in der Berufskraftfahrerausbildung befindlichen Antragsteller.

PS 1: Bei der Mofa-Prüfbescheinigung hat eine gravierende Änderung zur Folge: Es dürfen dann keine Anhänger mehr mitgenommen werden!
PS 2: Es gilt Besitzstandswahrung für alle, die bis zum 18.01.2013 die FE-Kl bestanden haben; bezogen auf Mindestalter etc. Wichtig ist, dass jedoch der Vorteil der Neuerungen trotzdem nutzbar ist.
Beispiel A1:
Keine Vmax-Begrenzung mehr, trotzdem keine Leistungsbeschränkung auf 0,1kw/kg

eisi :wink:

Re: Führerschein mit Verfallsdatum

BeitragVerfasst: 14.01.2013 21:02
von uwe-333
Na, das sind ja tolle Nachrichten. :oops:
... habe soeben beschlossen, dass ich spätestens mit 78 dann, meinen Führerschein freiwillig an den Nagel hänge und meine heissgeliebte Zetti - so diese noch lebt - hier im Forum anbieten werde - so dieses noch lebt :lol: :thumpsup:

Re: Führerschein mit Verfallsdatum

BeitragVerfasst: 14.01.2013 21:07
von eisi
...nanana Uwe!
Was soll das denn?
Wenn Du 78 bist, dann wird man durchschnittlich 110 - willst Du dann über 30 Jahre mit dem Bus fahren? :shock:

eisi

Re: Führerschein mit Verfallsdatum

BeitragVerfasst: 14.01.2013 22:39
von mystica
Hallo,

mensch Uwe, mit den paar Lenzen ist man doch noch nicht zu alt. Das verlängern ist kein Problem, musste das schon 2 Mal machen und das auch noch mit ärztlicher Untersuchung. Das ist kein Grund den ZZZ stehen zu lassen. Eher im Gegenteil - nach dem Motto "jetzt erst Recht". :lol: :lol:

Mein Vater wird dieses Jahr 84 und meine Mutter ist ein Jahr jünger, beide fahren noch mit im heutigen Verkehr. :thumpsup:

Schöne Grüße
Horst

Re: Führerschein mit Verfallsdatum

BeitragVerfasst: 14.01.2013 23:25
von uwe-333
mystica hat geschrieben:Hallo,
Mein Vater wird dieses Jahr 84 und meine Mutter ist ein Jahr jünger, beide fahren noch mit im heutigen Verkehr. :thumpsup:
Schöne Grüße
Horst


In dem Alter ist mein Pa auch noch ab und zu gefahren, aber wie ...
Aus heutiger Sicht, möchte ich dies bei mir vermeiden, um nicht einen Waffenschein für meine Zetti beantragen zu müssen :mrgreen:

Es geht doch nichts über gute Vorsätze, oder :lol:

Re: Führerschein mit Verfallsdatum

BeitragVerfasst: 15.01.2013 02:54
von sailor
uwe-333 hat geschrieben:Na, das sind ja tolle Nachrichten. :oops:
... habe soeben beschlossen, dass ich spätestens mit 78 dann, meinen Führerschein freiwillig an den Nagel hänge und meine heissgeliebte Zetti - so diese noch lebt - hier im Forum anbieten werde - so dieses noch lebt :lol: :thumpsup:



haha lieber Uwe

wir unterhalten uns dann nochmals darüber ,wenn du mit 78 die Segnung in Schönberg ausschreibst :lol: :lol: :lol: :lol: :lol: :lol:
Ich komm dann mit 86 in meiner roten Barkasse angetuckert. :mrgreen:

G. Kl :lol: usi

Re: Führerschein mit Verfallsdatum

BeitragVerfasst: 15.01.2013 08:14
von Steinbeizzzer
sailor hat geschrieben:haha lieber Uwe

wir unterhalten uns dann nochmals darüber ,wenn du mit 78 die Segnung in Schönberg ausschreibst :lol: :lol: :lol: :lol: :lol: :lol:
Ich komm dann mit 86 in meiner roten Barkasse angetuckert. :mrgreen:

G. Kl :lol: usi

Das gibt dann neben einem Z3 Treffen ein Tiefladertreffen :twisted: :pssst:

Re: Führerschein mit Verfallsdatum

BeitragVerfasst: 15.01.2013 08:20
von eisi
...oder einen Lifter im Z3!
Den zahlt dann die AOK :lol:


eisi

Re: Führerschein mit Verfallsdatum

BeitragVerfasst: 15.01.2013 09:13
von KaiHawaii
Für die Fahrerlaubnisklasse A1 (125er):
Ab 19.01.2013 gibt es für die 16jährigen keine Höchstgeschwindigkeitsbegrenzung auf 80km/h mehr.
Jedoch gilt dann ein Leistungsgewicht von max. 0,1kw/kg (Leergewicht).

Den Sinn verstehe wer will.
Demnächst werden also noch mehr jugendliche Zweiradfahrer verunglücken wenn sie mit ihren 125ccm Mopets mit 120 km/h durch die Kurven brettern.
Ich hätte mir gewünscht, dass man 125ccm fahren darf, wenn man den FS -statt bisher vor dem 01.04.1980- ab dem 01.04.1990 erworben hat.
Das wäre mal eine sinnvolle Regelung.
Gruß Kai