Servus!
Danke Toni
Weitere wichtige Hinweise bezüglich dem 19.01.2013 gibt es jedoch noch eine Menge, hier mal eine Auswahl:
Erstmal die Fahrerlaubnisklassen für Zweiräder
Für die Fahrerlaubnisklasse A1 (125er):
Ab 19.01.2013 gibt es für die 16jährigen keine Höchstgeschwindigkeitsbegrenzung auf 80km/h mehr.
Jedoch gilt dann ein Leistungsgewicht von max. 0,1kw/kg (Leergewicht).
Für die Klasse A gibt es ab dem Datum eine wesentliche Änderung:
Aufteilung in A2 und A
A2 ist die Klasse für 18jährige, die dann 35kw starke Krafträder mit einem Leistungsgewicht von max. 0,2kw/kg(Leergewicht) fahren dürfen.
Aufstieg in die Klasse A geht nur über eine Prüfung!
Der bekannte Wegfall der Beschränkung nach zwei Jahren ist passé
Direkteinstieg geht jedoch schon ab 24 Jahren (alt 25 Jahre).
Nun die Fahrerlaubnisklasse B
Es gibt drei Klassen: B, BE und B96
Bei B darf ich einen Anhänger mit mehr als 750kg mitführen, wenn die Gesamtkombi nicht mehr als 3.500kg zulässige Gesamtmasse (zG) hat.
Bei BE darf der Anhänger mehr als 750kg zG, bis 3.500kg zG.
Bei B96: Genaugenommen keine eigene Klasse, sondern eine Ausdehnung der FE-Kl BKraftwagen der Klasse B mit Anhänger über 750 kg zG. Die zG der Kombination ist begrenzt auf max. 4.250 kg.
Nun die Fahrerlaubnisklasse C
Gravierenste Änderung ist das Mindestalter: Nun 21 Jahre!!
Ausnahme sind die in der Berufskraftfahrerausbildung befindlichen Antragsteller.
PS 1: Bei der Mofa-Prüfbescheinigung hat eine gravierende Änderung zur Folge: Es dürfen dann keine Anhänger mehr mitgenommen werden!
PS 2: Es gilt Besitzstandswahrung für alle, die bis zum 18.01.2013 die FE-Kl bestanden haben; bezogen auf Mindestalter etc. Wichtig ist, dass jedoch der Vorteil der Neuerungen trotzdem nutzbar ist.
Beispiel A1:
Keine V
max-Begrenzung mehr, trotzdem keine Leistungsbeschränkung auf 0,1kw/kg
eisi
