Rechtsfrage

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Rechtsfrage

Beitragvon Kalli90 » 24.04.2012 14:41

Hi an Alle.

Folgendes Problem :

Habe in meinen Zetti ein neues Radio eingebaut ( Kenwood KIV 700 ) bzw. einbauen lassen von einem Fachmann.

Nun war das Problem das wenn ich ca. 1 std. auf der Radiolautstärke 25 gehört habe, das Radio leiser wurde und anfing zu rauschen.

Gut wieder zu dem Fachmann, Alle Kabel erneuert, Alle Boxen neu, Boxen gedämmt und eine neue Batterie rein.

Das selbe Problem weiterhin vorhanden, also noch ein Verstärker rein ( weiss überhaupt nid für was man son ding braucht, vll wisst ihr es ja ) und ein subwoofer, er sagte mir dann is es aufjedenfall weg.. Is klar -.-

Nun seine vermutung das Radio hat einen Weg, kommt also ein neues rein ( Umsonst logischerweise ).

Ich bin selbst Handwerker und weiß das es manchmal schwer ist den Fehler zufinden aber das ist jetzt genug.
Ich fahre jedes mal 15 km hin und 15 km zurück für nix, was das Zeit, Geld und Nerven sind !

Der Verstärker und Subwoofer ist nun 1 woche alt, Rechnung hab ich noch.

Sollte es nach dem Radio noch immer nicht gehen, geb ich ihm noch 1 Versuch und dann hab ich die Schnauze voll.

Mir wurde versichert das es nach dem Verstärker und Subwoofer geht, wenn das nicht der Fall ist, kann ich verlangen das ich mein Geld wieder bekomme und er alles ausbaut ?

Will nochmal anmerken ich selbst habe dran gar nix gemacht !

Könt ihr helfen ?

Aber den dicken M3 E92 fahren, das kann der Vogel, krieg echt die Krise
:enraged: :enraged: :enraged:
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Re: Rechtsfrage

Beitragvon eisi » 24.04.2012 15:09

Servus!

Zur Rechtsfrage soviel: Er darf 3 x nachbessern, ja muss es sogar - aber das Ganze wohl kostenlos!!
In dem von Dir beschriebenen Fall geht es darum, dass das Radio mit seinen internen 4 x 50W (oder in etwa...) relativ schnell so warm wird, dass es den ordnungsgemäßen Dienst versagt.
Solch ein Problem hatte ich schon mal bei einem Grundig mit CD-Fach... :thumpsdown:
Der externe Verstärker bringt dann quasi die Leistung anstatt der im Radio verbauten Teile und das Problem sollte keines mehr sein.
Nun zu Deinem geschilderten Fall: Das Radio ist echt im A....
Hier würde ich die eingebauten Teile wieder entfernen lassen und bezahlen muss er mir wieder den Betrag - so einfach!
Was seinen M3 betrifft: Der fällt ja nicht vom Baum... :pssst:

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Re: Rechtsfrage

Beitragvon Kalli90 » 24.04.2012 17:17

Meinst du auch das radio ist defekt oder so von vornerein kacke ?

Ist mir auch klar das ein M3 nicht von nichts kommt, aber sicher nicht so -.-

Na dann hat er noch 3 chancen ...
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Re: Rechtsfrage

Beitragvon lucky eddie » 24.04.2012 17:25

Nach neuem Schuldrecht/Zivilrecht darf er meines Wissens 2x nachbessern, dann kann man Geschäft rückabwickeln. Wie immer strittig :mrgreen:
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Re: Rechtsfrage

Beitragvon Markulitos » 24.04.2012 18:15

§ 437 Rechte des Käufers bei Mängeln

Ist die Sache mangelhaft, kann der Käufer, wenn die Voraussetzungen der folgenden Vorschriften vorliegen und soweit nicht ein anderes bestimmt ist,

1.
nach § 439 Nacherfüllung verlangen,
2.
nach den §§ 440, 323 und 326 Abs. 5 von dem Vertrag zurücktreten oder nach § 441 den Kaufpreis mindern und
3.
nach den §§ 440, 280, 281, 283 und 311a Schadensersatz oder nach § 284 Ersatz vergeblicher Aufwendungen verlangen.

§ 440 Besondere Bestimmungen für Rücktritt und Schadensersatz

Außer in den Fällen des § 281 Abs. 2 und des § 323 Abs. 2 bedarf es der Fristsetzung auch dann nicht, wenn der Verkäufer beide Arten der Nacherfüllung gemäß § 439 Abs. 3 verweigert oder wenn die dem Käufer zustehende Art der Nacherfüllung fehlgeschlagen oder ihm unzumutbar ist. Eine Nachbesserung gilt nach dem erfolglosen zweiten Versuch als fehlgeschlagen, wenn sich nicht insbesondere aus der Art der Sache oder des Mangels oder den sonstigen Umständen etwas anderes ergibt.



Also man muss dem Verkäufer Nachbesserungen einräumen (wie oft das geschehen kann ist nicht festgelegt es sollte nur der Verhältnismäßigkeit entsprechen)
sollte diese nicht zum Erfolg führen kann man Rücktritt und Schadensersatz bestehen (ehm. Wandlung des Vertrages) wo der Verkäufer den Ursprungszustand wieder herstellen muss.

Gruß Markus
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Re: Rechtsfrage

Beitragvon Kalli90 » 24.04.2012 21:27

Das ist aber ausführlich :2thumpsup:
Tausend Dank :)
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Re: Rechtsfrage

Beitragvon Rocky » 25.04.2012 11:26

also rechtlich is ja an sich alles gesagt, fachlich is er halt ne "tankstelle" und macht sein geld mit zusatzverkäufen von dingen die man an sich nicht braucht.

also erstmal zum radio ich kenns nicht aus eigener erfahrung aber grundsätzlich sind die in der regel so ausgelegt das sie eher scheiße klingen als das sie zu warm werden um abzuschalten. kann natürlich immer fehlerhaftes material geben aber grundsätzlich sollts eigentlich nicht passieren.

andre lautsprecher sind nett bringen natürlich was an klang und störungsfreierer mehr lautstärke. das ganze kann man mit ner endstufe, was nix andres is als nen signalverstärker und nem subwoofer der nix andres macht als das darstellbare frequenzband zu optimieren da er halt den tieftonbereich übernimmt und somit auch die andren lautsprecher entlastet da man für gleiches lautstärkeempfinden weniger aufdrehn muss.

also alles in allem schon nicht totaler mumpitz, aber an sich überflüssig, sofern du nicht unbedingt ne rollende disko fahren willst oder auch noch bei 180 mit offenem verdeck klar musik hören willst ;) mal davon abgesehn das wenn der sub wie ich fast vermute im kofferaum sitzt kannst auch einfach nen heizlüfter in kofferraum tun der machts günstiger warm da drin, wirklich sinn macht der sub da nicht da der kofferraum so dicht is wie sonst noch was und nichts an druck in den innenraum durchläßt, es brummt halt der deckel nen bissel.

mfg rocky
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Re: Rechtsfrage

Beitragvon Kalli90 » 25.04.2012 18:23

Eigentlich wollt ich einfach musik hören ohne das es sich abschaltet, nicht mehr :enraged:
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Re: Rechtsfrage

Beitragvon Rocky » 25.04.2012 19:41

du willst es vermutlich nicht hören, aber an sich hätte dann der austausch des radios vollkommen gereicht. alles andre erhöht klar die qualität der wiedergabe und entlastet die eingebaute endstufe im radio aber ist überflüssig.

vergleichen kannst das ganze mit nem heimsystem nen normaler radiowecker macht musik das wäre das seriensystem, nen andres radio im auto macht daraus dann schon ne kleine kompaktanlage, nen dolby surround system weckt auch die nachbarn ;) du hast jetzt das dritte dir wär aber wenn ich dich richtig verstanden hab auch zweiteres genug. die beispiele sind natürlich etwas übertrieben ;)

ich unterstelle deinem händler mal keine böse absicht, aber er hat definitiv deine unwissenheit oder daraus entstandene fehlerhafte formulierungen ausgenutzt.
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Re: Rechtsfrage

Beitragvon Kalli90 » 25.04.2012 20:41

Wenn es hinbekommt, bin ich auch mit der dolbysurround version zufrieden, hauptsache es geht :P
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