Flensburgpunkte-Handel ...

Heute hat uns Salz3burger-Rudi berichtet, dass es im TV offiziell eine Reportage über o.g. Handel gab. Im I-Net bin ich fündig geworden und möchte euch mal zeigen, was ich da gefunden habe. Direktlink: habehttp://www.anwalt24.de/beitraege-ne ... nktehandel
Zitat: Deal in der Grauzone - Wie funktioniert eigentlich Punktehandel ?
Fachartikel aus dem Bereich Staat, Verwaltung und Bildung - 08.02.2008 - 2.758 mal gelesen.
Wenn Punkte in Flensburg den Führerschein in Gefahr bringen, macht die Not erfinderisch. In Ausnutzung einer Gesetzeslücke hat sich daher, zumeist übers Internet, ein handfester Handel mit der Übernahme von Punkten in Flensburg und von Fahrverboten etabliert.
Dies läuft in etwa wie folgt ab:
Jemand ist mit deutlich zu hoher Geschwindigkeit geblitzt worden oder hat einen sonstigen punktepflichtigen Verstoß begangen. Dann erhält er als Halter des Fahrzeugs von der Bußgeldstelle einen Anhörungsbogen mit der Möglichkeit zur Stellungnahme, wer das Fahrzeug zur Tatzeit gefahren hat, denn das Bußgeld darf nur gegen den Fahrer verhängt werden.
Der Verkehrssünder antwortet jedoch nicht, sondern stellt Kontakt zu einem unbeteiligten Dritten her, der anbietet, den Verstoß auf seine Kappe zu nehmen. Oft steckt hinter dem „Übernehmer“, der in einem Internet-Forum oder einer Annonce unter einem Pseudonym auftritt, ein Hartz IV- Empfänger oder ein Student ohne Auto. Manchmal ist es einen Hausfrau oder ein Lebenskünstler, immer aber eine Person, die ihre Kasse aufbessern möchte und das Autofahren entbehren kann. Unser Verkehrssünder einigt sich mit diesem Übernehmer auf einen stattlichen Preis und überlässt ihm den Anhörungsbogen. Preise von 250 Euro pro Punkt und 1000 € für einen Monat Fahrverbot sind nicht unüblich.
Der Übernehmer teilt dann der Bußgeldstelle mit, dass er gefahren sei.
Der Bußgeldbescheid wird jetzt gegen den Übernehmer erlassen, der den Verstoß fälschlich zugegeben hat. Die Bußgeldentscheidung geht mit den entsprechenden Konsequenzen wie Punkte in Flensburg und gegebenenfalls einem Fahrverbot zu Lasten des Übernehmers.
Der wahre Verkehrssünder ist fein raus. Punkte, Fahrverbot und Bußgeld bekommt nur der andere.
WICHTIG: Ich möchte mit diesem Beitrag niemanden dazu anstiften/anleiten gegen geltendes Recht zu verstoßen
Andererseits: Wer die Rechtssprechung (und deren Grauzonen) nicht kennt, bringt sich um das Vergnügen dagegen zu verstoßen

Zitat: Deal in der Grauzone - Wie funktioniert eigentlich Punktehandel ?
Fachartikel aus dem Bereich Staat, Verwaltung und Bildung - 08.02.2008 - 2.758 mal gelesen.
Wenn Punkte in Flensburg den Führerschein in Gefahr bringen, macht die Not erfinderisch. In Ausnutzung einer Gesetzeslücke hat sich daher, zumeist übers Internet, ein handfester Handel mit der Übernahme von Punkten in Flensburg und von Fahrverboten etabliert.
Dies läuft in etwa wie folgt ab:
Jemand ist mit deutlich zu hoher Geschwindigkeit geblitzt worden oder hat einen sonstigen punktepflichtigen Verstoß begangen. Dann erhält er als Halter des Fahrzeugs von der Bußgeldstelle einen Anhörungsbogen mit der Möglichkeit zur Stellungnahme, wer das Fahrzeug zur Tatzeit gefahren hat, denn das Bußgeld darf nur gegen den Fahrer verhängt werden.
Der Verkehrssünder antwortet jedoch nicht, sondern stellt Kontakt zu einem unbeteiligten Dritten her, der anbietet, den Verstoß auf seine Kappe zu nehmen. Oft steckt hinter dem „Übernehmer“, der in einem Internet-Forum oder einer Annonce unter einem Pseudonym auftritt, ein Hartz IV- Empfänger oder ein Student ohne Auto. Manchmal ist es einen Hausfrau oder ein Lebenskünstler, immer aber eine Person, die ihre Kasse aufbessern möchte und das Autofahren entbehren kann. Unser Verkehrssünder einigt sich mit diesem Übernehmer auf einen stattlichen Preis und überlässt ihm den Anhörungsbogen. Preise von 250 Euro pro Punkt und 1000 € für einen Monat Fahrverbot sind nicht unüblich.
Der Übernehmer teilt dann der Bußgeldstelle mit, dass er gefahren sei.
Der Bußgeldbescheid wird jetzt gegen den Übernehmer erlassen, der den Verstoß fälschlich zugegeben hat. Die Bußgeldentscheidung geht mit den entsprechenden Konsequenzen wie Punkte in Flensburg und gegebenenfalls einem Fahrverbot zu Lasten des Übernehmers.
Der wahre Verkehrssünder ist fein raus. Punkte, Fahrverbot und Bußgeld bekommt nur der andere.
WICHTIG: Ich möchte mit diesem Beitrag niemanden dazu anstiften/anleiten gegen geltendes Recht zu verstoßen

Andererseits: Wer die Rechtssprechung (und deren Grauzonen) nicht kennt, bringt sich um das Vergnügen dagegen zu verstoßen

