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Immer schön den ZZZ pflegen

BeitragVerfasst: 23.09.2011 09:33
von Tom87
Wenn er denn ein H-Kennzeichen bekommen soll:

Neuregelung der H-Kennzeichen
: Oldtimer müssen künftig besser in Schuss sein


http://www.motor-klassik.de/szene/neuregelung-der-h-kennzeichen-oldtimer-muessen-kuenftig-besser-in-schuss-sein-4021145.html

Ab jetzt heißt es, putzen, wienern und warten...hoch²!
Bei mir sind`s noch 16 Jahre :2thumpsup:

Re: Immer schön den ZZZ pflegen

BeitragVerfasst: 23.09.2011 09:42
von sailor
Trifft alles bis auf´s Bj. jetzt schon auf meinen zu. :2thumpsup: Mehr Pflege geht nicht :cry:

Also her mit einem vorgezogenen H-Kennzeichen :mrgreen: :mrgreen: :mrgreen:

Re: Immer schön den ZZZ pflegen

BeitragVerfasst: 23.09.2011 09:50
von Tom87
und ich wollt dich erst noch im Anfangs-Beitrag erwähnen :lol:
du, mit deinem Putzwahn :2thumpsup:

Re: Immer schön den ZZZ pflegen

BeitragVerfasst: 23.09.2011 10:24
von laminator
Dass man so ein Schätzchen pflegt, sollte eigentlich eine Selbstverständlichkeit sein. :roll:

Meiner ist übrigens blitzeblank. Krieg ich getz datt Kennzeichen?? :mrgreen:

Nein? Schade, dann muss ich noch 18 Jahre weiter putzen.

Gruß
Volker

Re: Immer schön den ZZZ pflegen

BeitragVerfasst: 23.09.2011 10:38
von gerd635
Wieder typisch, nachdem die H-Zulassungen stark steigen wird nun wieder eine staatliche Reglementierung eingesetzt. Die Schätzchen die Note 2 nicht erhalten müssen dann wieder teuer besteuert zugelassen werden oder bleiben. Der Staat braucht Geld da ist jedes Mittel recht.... :thumpsdown:
Dann bin ich mal gespannt ob mein alter 635er in knapp 2 Jahren die
2 erreicht :?:

Re: Immer schön den ZZZ pflegen

BeitragVerfasst: 23.09.2011 11:14
von eisi
Servus!

Die Frage, die sich mir hierzu stellt lautet:
WER legt dann dann wirklich diese "leichten Altagsspuren" fest, die gerade noch bzw. eben nicht mehr zu der erforderlichen Note 2 ausreichen?
Klar, grundsätzlich ist dies im Katalog des KBA festgelegt.
ABER:
Wenn kein ...
- Rost,
- unreparierter bzw. nicht fachmännisch instandgesetzter Unfallschaden
- verschleißbedingter Defekt oder techn. Defekt verkehrswichtiger Bauteile wie z.B. Lenkung/Elektrik/etc.
feststellbar ist, jedoch
- das Lenkrad/der Schalthebel stark abgegriffen bzw.
- die Pedalgummi verschlissen
- kleine Steinschläge in der Motorhaube/Windschutzscheibe
- Naht im Verdeck/Sitz/etc. aufgegangen
- Marderbiss im Motorraum
vorhanden ist/sind, gibt es dann die Note 2 oder nicht?
Was ist mit meinen Reifen?
Es hat in den Anforderungen einmal gelautet, dass u.a. geänderte Bereifung innerhalb der ersten zehn Jahre in die Papiere eingetragen werden muss, damit dies als "originale" alternative Bereifung akzeptiert werden konnte - ist dies nicht mehr der Fall?
Was ist mit meiner Standheizung? Die hat ja jetzt eine ABE und wurde letztes Jahr eingebaut - ist das eine akzeptable Änderung?
Was, wenn ich jetzt - im 13 Jahr des Bestehens meines Z3 - eine AHK einbaue?
Oder auf die große Bremsanlage des 3.0i umrüste?
Das Fahrzeug mit einer Sonderlackierung wie Uwe-333 versehe?
In meinem Wagen sind 8 Lautsprecherpaare integriert - geht das auch?

Leute, Leute, wir regeln uns nochmal zu Tode :enraged:


eisi

Re: Immer schön den ZZZ pflegen

BeitragVerfasst: 23.09.2011 11:25
von Tom87
ich sehe das ähnlich wie ihr!

Das Auto, als des Deutschen liebstes Kind und meiner Meinung nach auch deutsches Kulturgut, sollte durch solche Regelungen nicht leiden!
Egal, welcher Hintergrund hinter diesem Vorhaben steht, im Ergebnis wird es wieder teurer/aufwendiger, einen Klassiker zu erhalten bzw. zu unterhalten...die Bereitschaft dies zu tun sinkt, die Zahlen nehmen ab und schöne Autos gammeln vor sich hin! (mal übertrieben ausgedrückt!)

->ein altes Auto, und hat es auch Rost oder starke Patina, ist für mich genauso erhaltenswert...und sollte demnach auch ein H-Kennzeichen bekommen, hat seinen eigenen Charme...eine solche Regelung, wie von Eisi aufgeworfen, erfordert, um diese durchsetzten zu können, 1000 neue Definitionen...was im einzelnen Note 2 bedeutet, wo die Grenzfälle liegen etc. etc. :thumpsdown:

Re: Immer schön den ZZZ pflegen

BeitragVerfasst: 23.09.2011 12:50
von laminator
eisi hat geschrieben:...Es hat in den Anforderungen einmal gelautet, dass u.a. geänderte Bereifung innerhalb der ersten zehn Jahre in die Papiere eingetragen werden muss,...

Mir hat es der Prüfer damals so erklärt, dass das Tuning "zeitgemäß" gewesen sein muss. 18 Zöller waren wohl zu der Zeit, als der Z3 gebaut wurde, schon im Angebot, bei 20 Zöllern hingegen wäre es schon kritischer. Sollte mein Zetti wirklich in 18 Jahren sein H-Kennzeichen bekommen, wären die 18 Zöller schon 21 Jahre eingetragen. Wer sollte da schon meckern. Und wenn doch, könnte ich vorübergehend noch auf meine 17 Zöller zurück rüsten, die ursprünglich mal montiert waren. Womit wir bei der nächsten Frage wären: Wird die Berechtigung fürs H-Kennzeichen überwacht? Gelten dann ähnliche Bestimmungen wie z.B. bei denkmalgeschützten Häusern?

Andererseits: Wer wird ein solches Schätzchen dann noch in eine Bastelbude verwandeln wollen? Dass man solche Wagen entsprechend pflegt, sollte (wie schon geschrieben) eh selbstverständlich sein. Andererseits sehe ich immer wieder abgerockte Kisten mit H-Kennzeichen, wo ich mich schon frage, ob das Kennzeichen da noch gerechtfertigt ist. :enraged:

Gruß
Volker

Re: Immer schön den ZZZ pflegen

BeitragVerfasst: 23.09.2011 14:21
von Toni
Hallo zusammen,

hatte passend zu dem Thema kürzlich den Link zum Anforderungskatalog für das H-Kennzeichen gepostet:

https://www.z3-roadster-forum.de/phpBB2/ftopic18607.html

Gruß Toni