Rechtsfrage

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Rechtsfrage

Beitragvon Patrick1985 » 01.07.2011 19:35

Hi Zettigemeinde,

Eventuell kennst sich hier ja jemand mit der Justiz aus.

Folgendes Problem habe ich:

Ich hatte mein ZZZ bei der Kfz Aufbereitung die haben den Lack beschädigt und versprachen nachbesserung.

Die Nachbesserung erfolgte Mangelhaft dies wurde auch Gerichtlich durch einen Sachverständiger bestätigt.
Der Gegner wurde zur zahlung verklagt. Jetzt ist er in Berufung gegangen und ICH soll die 200 euronen Gerichtskosten Tragen!!!!!!!!!!!!!!

750 euro musste ich schonn für den 1 Prozess abdrücken.

In was für einem Rechtsstaat leben wir denn das hier immer nur das Opfer zur Kasse gebeten wird.
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Re: Rechtsfrage

Beitragvon lucky eddie » 01.07.2011 19:41

Gab es ein Urteil oder nicht? Wenn Du sagst, dass die andere Seite in Berufung gegangen ist, klingt das zumindest so, oder was meinst Du?

Der im Prozess Unterlegene trägt i.d.R. die Kosten des Verfahrens, also Gerichtskosten und meist auch Kosten des gegnerischen Anwalts.

Da Du sagst, die Gegenseite würde in Berufung gehen, müsste sie ja im "Prozess 1" unterlegen sein und müsste die Kosten tragen.

Oder verstehe ich etwas falsch? Warum musstest Du 750 EUR zahlen?
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Re: Rechtsfrage

Beitragvon Patrick1985 » 01.07.2011 19:50

lucky eddie hat geschrieben:Gab es ein Urteil oder nicht? Wenn Du sagst, dass die andere Seite in Berufung gegangen ist, klingt das zumindest so, oder was meinst Du?

Der im Prozess Unterlegene trägt i.d.R. die Kosten des Verfahrens, also Gerichtskosten und meist auch Kosten des gegnerischen Anwalts.

Da Du sagst, die Gegenseite würde in Berufung gehen, müsste sie ja im "Prozess 1" unterlegen sein und müsste die Kosten tragen.

Oder verstehe ich etwas falsch? Warum musstest Du 750 EUR zahlen?


Hi lucky eddie

Ja der andere hat verloren und soll ca 700 euro bezahlen, weigert sich aber.

Die 750 euro waren wür die Gerichskosten Gutachter usw (das Geld kriege ich aber wieder wenn der Prozess gewonnen ist)

Jetzt soll ich aber wieder knapp 200 euro Gerichskosten zahlen für den 2ten Prozess weil ER ja in Berufung gegangen ist
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Re: Rechtsfrage

Beitragvon lucky eddie » 01.07.2011 20:11

Ich mag mich natürlich irren, ist also ohne Gewähr:

Den Gerichtskostenvorschuss (sofern nötig) zahlt doch der Kläger. Genauso müsste ein evtl. zu entrichtender Prozesskostenvorschuss bei einer Berufung von dem getragen werden, der die Berufung einlegt, also zuvor wohl unterlegen ist.

Hat das Gericht die Berufung bereits angenommen und nun Dir eine Rechnung geschickt? Mehr Details :wink:
Zuletzt geändert von lucky eddie am 01.07.2011 20:12, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Rechtsfrage

Beitragvon isabeau » 01.07.2011 20:11

Da er in Berufung gegangen ist, was soviel heißt wie er will mit neuen Beweisen ein neues Urteil vor einem andern Gericht, weil er mit dem Urteil nicht einverstanden ist. Sozwingt er dich nun den Gerichtskostenvorschuss für diesen Prozess zu zahlen.

So ist die deutsche Justitz nun mal.

Ps: nach der Berufung kommt dann die Revision, und da mußt du natürlich wieder erst mal zahlen.
Bei der Revision sind dann zwar keine neuen Beweise mehr zugelassen, aber es wird das Urteil auf Rechtsfehler geprüft.

Dagegen hilft nur : Rechtschutz.
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Re: Rechtsfrage

Beitragvon capefear » 01.07.2011 20:13

Was sagt dein Anwalt dazu???
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Re: Rechtsfrage

Beitragvon lucky eddie » 01.07.2011 20:36

isabeau hat geschrieben:Da er in Berufung gegangen ist, was soviel heißt wie er will mit neuen Beweisen ein neues Urteil vor einem andern Gericht, weil er mit dem Urteil nicht einverstanden ist. Sozwingt er dich nun den Gerichtskostenvorschuss für diesen Prozess zu zahlen.

So ist die deutsche Justitz nun mal.

Ps: nach der Berufung kommt dann die Revision, und da mußt du natürlich wieder erst mal zahlen.
Bei der Revision sind dann zwar keine neuen Beweise mehr zugelassen, aber es wird das Urteil auf Rechtsfehler geprüft.

Dagegen hilft nur : Rechtschutz.


Wie kommst Du denn zu der Einschätzung? Er wird nicht gezwungen, für eine Berufung Gerichtskostenvorschuss zu zahlen, wenn jemand anderes Berufung einlegt.
Der Kläger oder Berufung Einlegende zahlt, so ist das grundsätzlich erst einmal, außer z.B. in Arbeitssachen.
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Re: Rechtsfrage

Beitragvon Patrick1985 » 01.07.2011 20:43

Mein Anwald hat mir geschrieben und mir mitgeteilt das ich zahlen soll. Ich werde da Montag aber ertmal anrufen.

Ich sehe das so wenn er mit dem urteil nicht einverstanden ist warum soll ICH dann dafür zahlen
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Re: Rechtsfrage

Beitragvon dd3ji » 02.07.2011 06:00

Also wenn mein Anwalt mir sagt ich solle das zahlen hat das entweder seine Richtigkeit oder ich vertraue meinem Anwalt nicht !?!

Dann würde ich den wechseln, wenn Du Ihm nicht vertraust.

Darum, lieber kein dickes Sparbuch dafür in eine umfassende Rechtsschutz investieren, da haste all so Probleme nicht, alles andere ist sparen am falschen Ende.....dickes Sparbuch und Rechtschutzversicherung wäre natürlich noch besser :mrgreen:

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Re: Rechtsfrage

Beitragvon Kaluppke » 02.07.2011 21:14

Moin Moin

Ja ja wie war der Spruch: "Recht haben und recht bekommen sind 2 paar verschiedene Schuhe" oder so ähnlich. :wink:
Gibt es da nicht die "Herren" mit den schwarzen Hüten und den kantigen Gesichtern die auch noch hoch wie breit sind? :D Könnten da ja mal vorbeischauen und Deine Forderung freundlich :lol: vortragen.
Aber ich schliess mich da an . Ne Rv ist wirklich wichtig auch wenn man sie besser nie brauchen sollte.
Schöne Woche
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