Liebe Lesenden,
zu meiner großen Überraschung fiel mein MB W124 bei der gestrigen DEKRA-Prüfung durch geringe Mängel auf.
Zu meiner Überraschung deswegen, weil ich mir durch penibelste Wartung (sowie einer unmittelbar vorher durchgeführten Großen Inspektion bei MB) allergrößte Mühe gegeben habe, dem Prüfer keinen Anlaß zur Klage zu geben.
Auf dem DEKRA Protokoll werden nun alle 4 Blinkerbirnen als "verblasst" moniert.
Es handelt sich um orange-, und nicht interferenz-beschichtete Leuchtmittel.
Den meisten ist bekannt, dass dieses orange Coating (transparenter Lack) mit der Zeit rissig wird
und damit das Leuchtmittel "verblassen" läßt.
Aber bei meinem 124er Pustekuchen. Alle 4 Birnchen wurden nachweislich im letzten Oktober unmittelbar vor dem winterlichen Einlagern gegen neue getauscht. Seither wurde der Wagen keine 100km gefahren.
Meine gestrige - nach dem DEKRA Termin - Sichtprüfung bestätigte dann auch, dass alle 4 Birnen jungfräulich sind.
Ich schließe daraus, dass der Prüfer die Blinkergehäuse nicht geöffnet hat, um sich die vermeintlich verblassten Birnen anzusehen, da er sonst zu einer anderen Einschätzung hätte kommen müssen.
Von außen sind die Birnen wg. der starken Strukturierung der Blinkergläaser nicht zu erkennen.
Auch das Blinken selbst liefert einen satten dunkelorangen Farbeindruck.
Wie kommt der DEKRA Prüfer zur Einschätzung, die 4 Birnen seien verblasst?
Wie aussichtsreich ist ein Widerspruch gegen das DEKRA Protokoll?
Danke und Gruß... Schorsch