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Bauern und ihre Feldbewässerungen !

BeitragVerfasst: 31.05.2011 05:25
von dd3ji
Hallo zusammen,

da ich ich in der _offenen Klasse_ noch ein Neuling bin habe ich eine Frage zu einem Problem was mich gestern echt unerwartet getroffen hat.

Bei 25 Gard und Sonnenschein natürlich offen und eine Fahrt über die Landstrasse wurde von mir rasch bis auf 0h/km beendet, weil ein Bauer seine Bewässerungskanone natürlich nicht nur auf sein Feld ausgerichtet hat sondern auch noch über beide Fahrbahnen :enraged:

Habe dann gewartet auf meiner Spur, lange Schlange bildete sich auch natürlich sofort hinter mir, um dann im rechten Zeitraum die Lücke zu finden, damit ich trocken durch kam.

Vorher habe ich mir über sowas nie Gedanken gemacht, bloss wenn sich dann auf einmal vllt 10l/sekunde ins Fahrzeug ergiessen fände ich das nicht so lustig....

Wie sind da Eure Erfahrungen und wie sieht die Rechtslage aus ?

Sieht man so einen Spritzer erst nach einer Kurve und geht in die Eisen und der Hintermann fährt auf ist das Geschrei sicher gross und man bekommt eine Mitschuld ?

Steht das Fzg voll Wasser muss ich den Bauern suchen der den Schaden übernimmt....was unrealistisch wohl ist....

Eure Meinungen und Erfahrungen ?

73 de Frank

Re: Bauern und ihre Feldbewässerungen !

BeitragVerfasst: 31.05.2011 05:37
von Al Jaffee
Du kannst offen durch den größten Wolkenbruch fahren.
Deine Geschwindigkeit sollte dabei aber nicht unter 70 Km/h fallen sonst regnet es rein.
Bei über 100 km/h läuft das Wasser über die Seitenscheiben ins Innere der Wagens.
http://www.youtube.com/watch?v=2TNpPsle8a0
http://www.youtube.com/watch?v=wurHBpV4aMc

Sieht man so einen Spritzer erst nach einer Kurve und geht in die Eisen und der Hintermann fährt auf ist das Geschrei sicher gross und man bekommt eine Mitschuld ?

Da Du für kleine Tiere (Eichhörnchen) keine Vollbremsung hinlegen darfst wenn Du dadurch Verkehrsteilnehmer gefährdest,
musst Du wohl auch durch Berieselungsanlagen fahren.
Artikel

Re: Bauern und ihre Feldbewässerungen !

BeitragVerfasst: 31.05.2011 07:55
von uwe-333
Al Jaffee hat geschrieben:Du kannst offen durch den größten Wolkenbruch fahren.
Deine Geschwindigkeit sollte dabei aber nicht unter 70 Km/h fallen sonst regnet es rein.
Bei über 100 km/h läuft das Wasser über die Seitenscheiben ins Innere der Wagens.
http://www.youtube.com/watch?v=2TNpPsle8a0


Das ist auch meine Erfahrung. :thumpsup:
Augen zu und durch und immer wieder staunen, dass man trocken blieb.
Bei einem richtigen Wolkenbruch, habe ich das allerdings noch nicht riskiert, nur bei kleinen Schauern.
Das Video is klasse. Thanx Christoph!
Es ist halt trotzdem immer sehr ärgerlich, wenn die frisch polierte Zetti dann aussieht wie d' Sau :pssst: :lol:

Re: Bauern und ihre Feldbewässerungen !

BeitragVerfasst: 31.05.2011 14:50
von eisi
dd3ji hat geschrieben:Hallo zusammen,

da ich ich in der _offenen Klasse_ noch ein Neuling bin habe ich eine Frage zu einem Problem was mich gestern echt unerwartet getroffen hat.

Bei 25 Gard und Sonnenschein natürlich offen und eine Fahrt über die Landstrasse wurde von mir rasch bis auf 0h/km beendet, weil ein Bauer seine Bewässerungskanone natürlich nicht nur auf sein Feld ausgerichtet hat sondern auch noch über beide Fahrbahnen :enraged:

Habe dann gewartet auf meiner Spur, lange Schlange bildete sich auch natürlich sofort hinter mir, um dann im rechten Zeitraum die Lücke zu finden, damit ich trocken durch kam.

Vorher habe ich mir über sowas nie Gedanken gemacht, bloss wenn sich dann auf einmal vllt 10l/sekunde ins Fahrzeug ergiessen fände ich das nicht so lustig....

Wie sind da Eure Erfahrungen und wie sieht die Rechtslage aus ?

Sieht man so einen Spritzer erst nach einer Kurve und geht in die Eisen und der Hintermann fährt auf ist das Geschrei sicher gross und man bekommt eine Mitschuld ?

Steht das Fzg voll Wasser muss ich den Bauern suchen der den Schaden übernimmt....was unrealistisch wohl ist....

Eure Meinungen und Erfahrungen ?

73 de Frank

Servus 73 de Frank!

Die Rechstlage besagt, dass in der StVO unter §32 folgendes zu beachten ist:

"§32 Verkehrshindernisse

(1) Es ist verboten, die Straße zu beschmutzen oder zu benetzen oder Gegenstände auf Straßen zu bringen oder dort liegen zu lassen, wenn dadurch der Verkehr gefährdet oder erschwert werden kann. Der für solche verkehrswidrigen Zustände Verantwortliche hat sie unverzüglich zu beseitigen und sie bis dahin ausreichend kenntlich zu machen. Verkehrshindernisse sind, wenn nötig (§ 17 Abs. 1), mit eigener Lichtquelle zu beleuchten oder durch andere zugelassene lichttechnische Einrichtungen kenntlich zu machen."

Mit benetzen ist die von Dir geschilderte Art der künstlichen Bewässerung gemeint!

eisi

Re: Bauern und ihre Feldbewässerungen !

BeitragVerfasst: 31.05.2011 17:17
von Tom87
genial,

den gleichen § hab ich heut erst in der vorlesung gehabt^^
dort war die fallkonstellation zwar etwas anders, aber immerhin;)

Re: Bauern und ihre Feldbewässerungen !

BeitragVerfasst: 31.05.2011 17:18
von dd3ji
Das höre ich doch mal gerne !

Also wird es zumindest als Teilschuld wohl vor Gericht auslaufen, da der gegnerische Anwalt dann sicherlich verklickern wird, der Wind stand in dem Moment ungünstig....und es wäre dem Bauen nicht zu zumuten das ständig im Auge zu behalten.

Ist eben nur alles mit Ärger verbunden...

73 de Frank

Re: Bauern und ihre Feldbewässerungen !

BeitragVerfasst: 31.05.2011 18:30
von eisi
Tom87 hat geschrieben:genial,

den gleichen § hab ich heut erst in der vorlesung gehabt^^
dort war die fallkonstellation zwar etwas anders, aber immerhin;)

...darum ist u.a. das Autowaschen auf der Straße verboten!
Und wenn ich den Nachbarn mit dem D-Schlauch vom Fahrrad spritze, dann nennt man das nach §315b StGB "Gefährliche Eingriffe in den Straßenverkehr" :lol:

eisi, der aber weis, dass bei so einer Aktion - wenn der Hund getroffen wird und dies nicht überlebt - es sich nur um Sachbeschädigung handelt :wink:

Re: Bauern und ihre Feldbewässerungen !

BeitragVerfasst: 04.06.2011 01:57
von Tom87
ich sehe, hier kennt sich jemand mit dem bgb aus;)

na dann schaue ich mal schnell ob ich noch die tatsächliche sachherrschaft über meinen zetti habe, nicht das er mir im sinne des § 242 StGB abhanden gekommen ist... :2thumpsup:

Re: Bauern und ihre Feldbewässerungen !

BeitragVerfasst: 04.06.2011 13:34
von eisi
...ich denke mal, dass hier alles iO ist, oder? :wink:


eisi

Re: Bauern und ihre Feldbewässerungen !

BeitragVerfasst: 04.06.2011 17:27
von Tom87
also denke den rechtl. Hintergrund hab ihr erläutert...

evtl. noch versch. Fallkonstellationen im Hilfsgutachten prüfen :pssst:

nein, denke da keine mehr antwortet fahren ab jetzt alle offen durch den Sprenger :lol: