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Lohnsteuerjahresausgleich... Frage

BeitragVerfasst: 04.03.2011 22:28
von JRK
Ich versuch hier zum ersten Mal in meinem Leben das oben genannte... ;)

Meine konkrete Frage hierzu:

Wenn ich allein durch die Überschreitung der Entfernungspauschale mein maximal rausholbare Lohnsteuerrückerstattung erhalten würde, kann ich mir dann das Eintragen von anderen absetzbaren Beiträgen wie Haftpflichtversicherungen etc sparen? Würde ja sowieso nichts weiter bringen...

Und grundsätzlich: Ich kann ja nur maximal das zurückbekommen, was ich an Lohnsteuer in einem Jahr abgeführt habe, oder?

Re: Lohnsteuerjahresausgleich... Frage

BeitragVerfasst: 04.03.2011 22:45
von JayJay
Grundsätzlich ist es so: Es gibt eine sogenannte Spliting Tabelle, nach der du veranlagt wirst. In der tabelle steht dein Bruttolohn und was du davon an Steuer zu bezahlen hast. Alles was du absetzen kannst, veringert dein zu versteuerndes Einkommen, so dass du in der Tabelle weiter runter rutscht und demnach weniger Steuer zu bezahlen hast.

Re: Lohnsteuerjahresausgleich... Frage

BeitragVerfasst: 05.03.2011 00:28
von mk-z3-2.0
Zu Deiner letzten Frage:

ja, du kannst natürlich nur die Lohnsteuer herausbekommen, die du bezahlt/vorgestreckt hast. Der LSJA ist ja nur die genaue Abrechnung von der Schätzung (Lohnsteuerzahlung im Rahmen der Gehaltsabrechnung).

Wenn Du mehr herausbekommst, gib Bescheid - hätte Interesse!!

Re: Lohnsteuerjahresausgleich... Frage

BeitragVerfasst: 05.03.2011 00:36
von JayJay
mk-z3-2.0 hat geschrieben:Wenn Du mehr herausbekommst, gib Bescheid - hätte Interesse!!


das wäre genial, wenn man auch die indirekten Steuer zurück erstattet bekommen würde wie z.B. MwSt, Bierst. Lebensmittelsteuer, Leuchtmittelsteuer, Tabacksteuer, Grundsteuer, Hundesteuer, KFZ Steuer, Mineralölsteuer, Kaffeesteuer usw. usw usw.................. zurück bekommen würde. In Deutschland kannst du auf indirekten Steuern wie eben angefürhrt rechenen.... von ca 100.000 Euro Ausgaben kassiert der Staat ca 70% Steuer (na ja, letztendlich wollen die Harz IV + sonstigen sooooooo bedürftigen ja auch leben)
Da freut es mich immer wieder wenn ich bei "Britt am Mittag" Leute sehe, die sagen: Ich geh doch nicht arbeiten solange, ich mehr Harz IV bekomme als ich durch Arbeit bekomme *abkotz*

Re: Lohnsteuerjahresausgleich... Frage

BeitragVerfasst: 05.03.2011 00:51
von mk-z3-2.0
mächtig off-topic...

Generell hast Du nicht Unrecht, aber solange ich mir einen 6-Zylinder leisten kann, der das doppelte von einem "Vernunfts-Auto" verbraucht, beschwere ich mich nicht.

Re: Lohnsteuerjahresausgleich... Frage

BeitragVerfasst: 05.03.2011 08:09
von JRK
Vielen Dank für die zahlreichen Antworten :)

Ich muss also natürlich auch nicht zwingend alles eintragen, was absetzbar ist?
Ich werde zB nach meinen Versicherungen gefragt (benutze WISO Steuer), auch Krankenversicherung, Riester-Rente etc... wenn ich das mache, wird der Betrag aber auch nicht mehr höher... hab ja schon nur durch die Entfernungspauschale das erreicht, was ich an Lohnsteuer eingezahlt habe.

Re: Lohnsteuerjahresausgleich... Frage

BeitragVerfasst: 06.03.2011 18:32
von Jacky777
jeriko hat geschrieben:Vielen Dank für die zahlreichen Antworten :)

Ich muss also natürlich auch nicht zwingend alles eintragen, was absetzbar ist?
Ich werde zB nach meinen Versicherungen gefragt (benutze WISO Steuer), auch Krankenversicherung, Riester-Rente etc... wenn ich das mache, wird der Betrag aber auch nicht mehr höher... hab ja schon nur durch die Entfernungspauschale das erreicht, was ich an Lohnsteuer eingezahlt habe.


Grundsätzlich sollte jeder dran denken: wer das Recht hat, Steuern zu bezahlen, hat auch das Recht Steuern zu sparen! (natürlich nur was legal ist).

Also wenn Du noch Beträge absetzen kannst - tue es!

An der Kranken/Rentenversicherung lag es wohl daran, dass es Sätze gibt und von denen wieder einen Abzug - ich versuche erst gar nicht mich da durchzuwurschteln, kapiert eh keiner :D Aber wenn Dir Dein Programm auch nur 10€ an Einsparung aufzeigt, solltest Du es wahrnehmen - es werden eh immer mehr Steuern, wozu mehr bezahlen als nötig, wenn dieses Land für andere der Selbstbedienungsladen wurde - oder in großem Umfang überhaupt keine Steuern gezahlt werden - wieso solltest Du als fleißiger Arbeitnehmer mehr zahlen als nötig :wink:

In diesem Zug, da eh schon offtopic, möchte ich Euch alle an die sogenannten Haushaltsnahen Dienst- und Handwerkerleistungen erinnern.
Da denken die meisten nur "ah Haushaltshilfe, Handwerkerrechnung - hab ich ja nicht". Doch habt ihr -

in Eurer Nebenkostenabrechnung die haushaltnahen Dienstleistungen (Hausmeister) und die haushaltsnahen Handwerkerleistungen (aus den Wartungen, die Mieter zahlen müssen, wie z.B. Tiefgaragenwartung der Lüftung, Wartung Feuerlöscher u. RWA, Wartung Hebeanlagen etc.

und

in Eurer Heizkostenabrechnung die evtl. beides
a) Handwerkerleistung - aus Wartung der Heizung und Kaminkehrer
b) Dienstleistung - wenn der Hausmeister eine Pauschale für die Betreuung der Heizungsanlage (meist Überwachung Heizungsanlage genannt) - diese Positionen sollten auf der Heizkostenabrechnung ausgewiesen sein (auf der Rückseite z.B. bei Brunata)

Die Verwalter müssen also in der Heizkostenabrechnung der Abrechnungsfirma die enthaltenen Lohnkosten der Handwerker/u. Diensteisterrechnungen ausweisen und in der Betriebs/Nebenkostenabrechnung zusätzlich alle angefallenen Lohnkosten ausweisen (aus Hausmeister, Hausreinigung und eben den Wartungen)

Allzugerne unterschlagen Vermieter Euch beim Zusenden diese Bescheinigungen (meiner hat mir die von 2006 noch nicht gegeben, obwohl angemahnt und obwohl ich vom Fach bin)...

Grundsatz: Im Jahr des Zugangs bei Euch (Posteingang) könnt ihr das in die Einkommen/Lohnsteuererklärung einbinden, die ihr gerade aktuell abgebt. D. h. wenn ich dieses Jahr die 2010er Erklärung mach und mein Vermieter mit endlich die 2006er Bescheinigunng gibt, so kann ich es geltend machen.

Wer Eigentum hat
Wohnungseigentümergemeinschaft: auch hier wie beim Mieter die Heizkosten und Jahres/o. Hausabrechnung. Was umlagefähig auf Mieter ist, gehört die Bescheinigung natürlich Eurem Mieter.

Bewohnt ihr das Eigentum selbst, dann könnt ihr ja die gesamten Aufwendungen (Ausgaben) aus der Abrechnung geltend machen, darin sind dann Lohn- und Material enthalten.

Dieses Gesetz wurde im Oktober 2006 mit Wirkung 1.1.2006 erlassen, noch zwei mal geändert und hat uns Verwalter oft an den Rande des Wahnsinns gebracht. Und gerade weil wir Verwalter einen Riesenaufwand damit haben, ärgert es mich, dass wir mit viel Aufwand Bescheinigungen erstellen, die oft von den Mietern ungenutzt bleiben, weil sie es schlichtweg nicht wissen, was da eigentlich absetzbar ist...

darum diese Info an Euch und auch eine Bitte: ich bin zwar in der Wohnungswirtschaft tätig, kann Euch also den Tip geben - aber umsetzen müsst ihr es bitte selbst (schon 2 Freundinnen waren mir nachher sauer, wenn ich an meinen 7-Tage-Arbeitstage-Wochen dann nicht auch noch Zeit fand ihre Absetzmöglichkeiten für sie im Detail rauszufinden...also bitte keine PN-Anfragen - einfach haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen googeln...danke

Re: Lohnsteuerjahresausgleich... Frage

BeitragVerfasst: 06.03.2011 18:35
von sailor
genau :2thumpsup: