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ABS fehler nach inzahlungnahme..händler will geld von mir

BeitragVerfasst: 23.08.2010 21:08
von rotcolie
ich habe ja am 12.07.2010 meinen zetti roadster beim händler abgegeben um mir das coupe zu kaufen. jetzt über vier wochen danach tritt der händler an mich ran um mir mitzuteilen das das hydroagregat und steuergerät defekt seien und dieses vor dem verkauf erneuert wurde, weil es der neue besitzer bei der probefahrt bemängelt hat.
abgegeben habe ich das fahrzeug natürlcih fehlerfrei und der händler hat ja auch eine gebrauchtwagenbewertung durchgeführt.

jetzt behauptet der meister, ich wusste von dem fehler, da er ja 16x im steuergerät abgelegt war und wirft mir betrug vor und das ich diesen fehler vorsätzlich verschwiegen habe.

fakt ist, das ich einen fehler drinne hatte und zwar den raddrehzahlsensor vorne rechts, welchen ich auch gewechselt habe und sonst nix,

nun will der händler das ich mich an der hälfte der kosten beteilige, sprich 1000€ will er haben.

ich bin mir keiner schuld bewust, zwischen fahrzeug annahme und verkauf lagen 4 wochen.....

kann er das so einfach?

er droht mir ja schon das er das geld per gericht einfordern will.. :D

ich find das ein wenig lächerlich, zumal der fehler erst 4 wochen nach abgabe auftrat und bei der fahrzeugbewertung alles bestens war.

was würdet ihr tun?

Re: ABS fehler nach inzahlungnahme..händler will geld von mi

BeitragVerfasst: 23.08.2010 21:13
von zettdrei11
ich würde das nichts zahlen, erstens hast Du ja wie beschrieben den Ankaufvertrag - ausserdem kannst Du als Laie den Speicher nicht auslesen - also auch nichts verschweigen.

Re: ABS fehler nach inzahlungnahme..händler will geld von mi

BeitragVerfasst: 23.08.2010 21:47
von capefear
Liest er bei einem Ankauf den Fehlerspeicher nicht aus???

Ist ja dann wohl sein Problem, oder?

Und! Den Betrug müsste er dir mal nachweisen...


Sachen gibts... tststststs.... :roll:

Re: ABS fehler nach inzahlungnahme..händler will geld von mi

BeitragVerfasst: 23.08.2010 23:13
von Luk37
Na so was hab ich ja noch nie gehört......als Händler muss ich das Farzeug bei eingang prüfen und nicht nach 4 wochen auf einen zu kommen und behaupten das zwei STG defekt seien, denn wer weis was er in dieser zeit mit dem KFZ gemacht hat........da würde ich ihn mal fragen wer denn ein betrüger ist :evil: :enraged:

Gruß Micha

Re: ABS fehler nach inzahlungnahme..händler will geld von mi

BeitragVerfasst: 24.08.2010 09:10
von bärchen
Ich schließe mich den Meinungen hier uneingeschränkt an.

Der Händler muss seine Überprüfungspflichten bereits vor Ankauf durchführen. Eigentlich völlig klar, da gibt es doch keine Diskussion
drüber. Stellt er hier Mängel fest, so spricht man doch gleich darüber; preisliche Senkung oder Beteiligung an den Reparaturkosten usw.
Macht dies der Autohändler -wie in deinem Fall- nicht, so handelt er doch schon grob fahrlässig.
Rechtsgrundlage hierfür ist § 442 Satz 2 BGB. Demnach muss er dir erstmal nachweisen, dass du ihm den Mangel arglistig verschwiegen hast.

Tja, und genau das sehe ich als völlig aussichtslos an.

Natürlich kannst du jetzt den Spieß auch drehen, sofern er dich hier als Betrüger bezeichnet. Lass es dir mal schriftlich geben... :mrgreen:

Gruß
Rainer

Re: ABS fehler nach inzahlungnahme..händler will geld von mi

BeitragVerfasst: 24.08.2010 09:20
von Rubi69
rotcolie hat geschrieben:kann er das so einfach?

Das er das kann erlebt du leider. Ich kann dir auch ein "nettes" Schreiben schicken, in dem ich dich auffordere mir jedem Monat 5000 Euro auf mein Konto zu überweisen.... Du verstehst auf was ich anspielen will.

rotcolie hat geschrieben:er droht mir ja schon das er das geld per gericht einfordern will.. :D

Alter (psychologischer) Trick: Aufbau einer Drohkulisse um das Opfer in Panik zu versetzen um dann darauf zu hoffen, dass ohne Überlegung gehandelt wird.
Eine immer wieder sehr erfolgreiche Strategie (leider).
Es kostet ihn bisher nichts (ausser 0,55 Cent für Porto) und er kann im Optimalfall 1000 Euro gewinnen. Ist doch super für ihn.


rotcolie hat geschrieben:was würdet ihr tun?

Ich würde diesem tollen Händler einen förmlichen Brief schreiben, dass er seine haltlosen Drohungen unverzüglich einstellen soll und du nicht weiterhin von ihm in dieser Angelegenheit (weder telefonisch noch schriftlich) belästigt werden willst.

Wenn du ADAC-Mitglied bist, dann hast du Anspruch auf eine kostenlose rechtliche Erstberatung.
Zitat von der ADAC-Seite. Quelle: http://www1.adac.de/ADAC_vor_Ort/nordba ... geID=49144
Als Mitglied des ADAC haben Sie Anspruch auf Rechtsberatung in allen Fällen, die mit dem Halten und Führen von Kraftfahrzeugen zusammenhängen. Die Rechtsberatung wird ausschließlich durch frei praktizierende Vertragsanwälte (ADAC Sydizi) erteilt. Die Mitgliedskarte ist vorzulegen, bzw. bei einem Telefongespräch die Mitgliedsnummer zu nennen.
Wird der Syndikus über den Rahmen einer Beratung hinaus tätig, wie z.B. Schreiben eines Briefes, Beschaffung von polizeilichen Ermittlungenakten, Verteidigung von Strafsachen usw., so erfolgt dies nicht auf Kosten des ADAC. Wer nicht rechtschutzversichert ist, muss also für die Kosten selbst aufkommen.
Wir betonen ausdrücklich, dass Sie sich im Anschluss an die Beratung an jeden anderen Anwalt Ihres Vertrauens wenden können. In der Wahl des Anwalts sind Sie frei.



Solltest du kein ADAC-Mitgleid sein, dann würde mich mein Weg zur IHK führen. Dort gibt es eine sogenannte Schiedsstelle für den KFZ- und Gebrauchtwagenhandel und mal hören was der zuständige Mitarbeiter dort dir erzählt.


Ich vermute extremst stark, dass dir alle dasselbe erzählen :wink: . Also zuerst mal gut durchatmen, sich ein kaltes Bier, ne Cola oder was auch immer genehmigen und auf jeden Fall die Ruhe und einen kühlen Kopf bewahren.


Grüsse, viel Erfolg und auf keinen Fall einschüchtern lassen
Nico