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Fragen zum Insolvenzverfahren

BeitragVerfasst: 16.02.2010 13:16
von hubi105
Hallo Leute
Gerage hat mir mein Händler eröffnet das die Firma Insolvent ist. Ein Insolvenzverwalter ist schon bestellt.
Ende letzten Monat hab ich eine verbindliche Bestellung unterschrieben und ich soll mein Z3 nächsten Monat bekommen (Fz Brief muss neu Ausgestellt werden)

Wie läuft das jetzt mit der Bezahlung? ( Hab Barzahlung ausgemacht)
Wie ist das wenn ich jetzt ein Kulanzschaden habe?
Läuft die Garantie trotzdem?

Der Verkäufer konnte dazu jetzt auch noch nichts sagen. Wisst ihr wie soeine Insolvenz abläuft?

MfG

Sascha

Re: Fragen zum Insolvenzverfahren

BeitragVerfasst: 16.02.2010 13:33
von gerd635
Ich denke mal dass alles über den Insolvenzverwalter läuft :wink:

Re: Fragen zum Insolvenzverfahren

BeitragVerfasst: 16.02.2010 16:34
von roke
Hi...

Wenn dein Händler ein BMW Händler ist, solltest du die Garantie bei jedem anderen Vertragshändler "einsetzen" können...

Bei einem freien Händler läuft die Garantie doch sowieso meistens über eine externe Firma oder?

Gruß
Andreas :sunny:

Re: Fragen zum Insolvenzverfahren

BeitragVerfasst: 16.02.2010 17:33
von hubi105
Es handelt sich um ein Opel/Honda Händler.....
Die Garantie wurde im Kaufvertag nicht weiter beschrieben bzw. nicht erläutert. Also weis ich nicht ob das die "normle Versicherung" ist oder vom Autohaus.....

Re: Fragen zum Insolvenzverfahren

BeitragVerfasst: 17.02.2010 10:07
von roke
Hmm, da muss ich dann jetzt leider passen... :oops:

Ich schlage vor, dass du einfach mal beim Händler anfragst wie die sich das mit der Garantie vorstellen... Vielleicht läuft es ja doch über einen externen Anbieter.

Gruß
Andreas :sunny:

Re: Fragen zum Insolvenzverfahren

BeitragVerfasst: 17.02.2010 10:59
von Rubi69
Eine (Hersteller-)Garantie würde weiterhin bestehen, sofern der Z3 jünger wie 2 Jahre wäre. Zur Geltendmachung müsstest du dich in deinem Fall dann anstatt an deinen Händler eben einfach an den Hersteller (BMW) direkt wenden.

Da der ZZZ aber älter wie 2 Jahre ist, gibt es nur die Gewährleistung (deines Händlers). Diese kannst du nur gegenüber dem Händler geltend machen - solange es diesen Händler eben gibt.

Davon vollkommmen unberührt sind evtl. mitgekaufte Gebrauchtwagenversicherungen. Diese haben mit dem Händler direkt nichts zu tun. Er vermittelt ja diese nur. Ansprüche machst du direkt gegenüber der Versicherung geltend.
Solltest du so etwas haben, dann achte genau auf das Kleingedruckte. Besondere Klauseln wie 1x jährliche Wartung in einer Fach-Werkstatt etc. sind nicht ungewöhnlich.


Grüsse und viel Erfolg
Nico

Re: Fragen zum Insolvenzverfahren

BeitragVerfasst: 17.02.2010 12:24
von zdriver 52
Noch eine kurze Ergänzung zu Rubi: Sämtliche Befugnisse des Inhabers gehen auf den (vorläufigen) Insolvenzverwalter über, insbesondere auch das Inkasso. Der Insolvenzverwalter hat ein Sonderkündigungsrecht, er kann mit dem Inhaber abgeschlossene, aber noch nicht erfüllte Verträge fortsetzen, erfüllen und seinerseits Erfüllung = Zahlung verlangen, oder eben nicht, je nachdem, was im Interesse der Gläubiger liegt. So könnte er den ZZZ an einen Dritten, der mehr bietet, verkaufen. Nicht bevorrechtigte Ansprüche gleich welcher Art (Gewährleistungsansprüche) können über den KV zur Konkurstabelle angemeldet werden, die dann im Rahmen der Abwicklung mit (idR. bestenfalls) einer Miniquote bedient werden :(

Re: Fragen zum Insolvenzverfahren

BeitragVerfasst: 17.02.2010 12:54
von hubi105
zdriver 52 hat geschrieben: Nicht bevorrechtigte Ansprüche gleich welcher Art (Gewährleistungsansprüche) können über den KV zur Konkurstabelle angemeldet werden, die dann im Rahmen der Abwicklung mit (idR. bestenfalls) einer Miniquote bedient werden :(

Vielen Dank erstmal für die Antworten.
Also ich kann Hubschrauber reparieren aber was bedeutet der o.a. Absatz im Klartext :?:

Re: Fragen zum Insolvenzverfahren

BeitragVerfasst: 17.02.2010 18:36
von zdriver 52
@ Hubi105 "Also ich kann Hubschrauber reparieren" , davon verstehe ich leider nichts :thumpsdown:, sorry für das Juristendeutsch.

Bevorrechtigte Gläubigeransprüche sind z. B. die Forderungen des Finanzamts, der Sozialkassen, Löhne, Kosten des Verfahrens; wenn die befriedigt sind, und es ist noch etwas übrig, wird dieser Rest unter den anderen Gläubigern verteilt. Um aber an dieser Verteilung teilnehmen zu können, muss man entsprechend den Konkursverwalter (KV) über seine Forderungen informieren, der, wenn sie seitens der Inhabers nicht bestritten wird, diese dann in die sog. Konkurstabelle einträgt. Wenn wir dann z.B. 100.000€ Gesamtforderungen haben, aber nur noch 5.000€ in der Kasse oder sonst wo da sind, erhält jeder 5% seiner Forderung ausgezahlt............. . Häufig gibt es aber auch noch weniger oder gar nichts.

Re: Fragen zum Insolvenzverfahren

BeitragVerfasst: 17.02.2010 20:04
von hubi105
OK, danke jetzt hab ich es Verstanden :D
Ich lass mich jetzt einfach mal überraschen ob ich mein ZZZ nächsten Monat bekomme.....
Ich halte euch auf den Laufenden...


MfG

Sascha