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Der Inhaber der Zulassungsbescheinigung wird nicht als...

BeitragVerfasst: 07.12.2009 22:43
von Marco0706
hallo,

ich stecke gerade in einer diskussion, wenn man das so nennen kann.

wenn ihr euren fahrzeugbrief (nicht fahrzeugschein) rausholt (neue eu- fassung), dann steht unter dem punkt "C.4c" vermerkt:

"der inhaber der zulassungsbescheinigung wird nicht als eigentümer des fahrzeuges ausgewiesen"

der brief weist doch den eigentümer des fahrzeuges aus, warum steht da jetzt dieser vermerk?

Re: Der Inhaber der Zulassungsbescheinigung wird nicht als..

BeitragVerfasst: 07.12.2009 22:50
von dergizzle
http://de.wikipedia.org/wiki/Zulassungsbescheinigung

Die in der Zulassungsbescheinigung eingetragene Person ist lediglich der Halter des Fahrzeuges. Dieser kann – muss aber nicht – mit dem Eigentümer oder Besitzer identisch sein. Deshalb wird auf der Zulassungsbescheinigung Teil II klargestellt, dass der Inhaber der Zulassungsbescheinigung nicht als Eigentümer des Fahrzeugs ausgewiesen wird. Die Zulassungsbescheinigung wurde bis zum Jahr 2005 in den Ländern der Europäischen Union eingeführt.


:D

Re: Der Inhaber der Zulassungsbescheinigung wird nicht als..

BeitragVerfasst: 07.12.2009 22:57
von Marco0706
dergizzle hat geschrieben:http://de.wikipedia.org/wiki/Zulassungsbescheinigung

Die in der Zulassungsbescheinigung eingetragene Person ist lediglich der Halter des Fahrzeuges. Dieser kann – muss aber nicht – mit dem Eigentümer oder Besitzer identisch sein. Deshalb wird auf der Zulassungsbescheinigung Teil II klargestellt, dass der Inhaber der Zulassungsbescheinigung nicht als Eigentümer des Fahrzeugs ausgewiesen wird. Die Zulassungsbescheinigung wurde bis zum Jahr 2005 in den Ländern der Europäischen Union eingeführt.


:D



danke!

das bedeutet dann aber, dass mein brief, bzw. unsere briefe uns nicht als eigentümer ausweisen, so wie es früher bei den alten briefen der fall war.

Re: Der Inhaber der Zulassungsbescheinigung wird nicht als..

BeitragVerfasst: 07.12.2009 23:01
von Marco0706
quelle: wiki

Die amtlich eingetragenen Personalien bezeichnen die natürliche oder juristische Person, die über das Kraftfahrzeug verfügungsberechtigt ist.

In der Bundesrepublik Deutschland stellt die Zulassungsbescheinigung Teil II keinen Eigentumsnachweis dar. Im Feld C.4c ist fest vorgedruckt: Der Inhaber der Zulassungsbescheinigung wird nicht als Eigentümer des Fahrzeugs ausgewiesen. In anderen EG-Ländern kann dies anders sein.



was soll das :?:

wie ist das in anderen eu- länder :?: